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Blaufelden Aktuell

Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 25. Juni 2012

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Blaufelden Südost“
- Behandlung der eingegangenen Anregungen
- Feststellungs- und Auslegungsbeschluss
- Satzung über örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan
Der Gemeinderat hatte am 26. März 2012 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Blaufelden Südost“ aufzustellen. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurde durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange und die Bürger hatten Gelegenheit, bis zum 8. Juni 2012 ihre Stellungnahmen abzugeben.
Bürgermeister Klaus Köger erläuterte dem Gemeinderat die eingegangenen Anregungen. Er führte aus, dass das Regierungspräsidium Stuttgart darauf hinweist, dass die geplante Ortsumgehung Blaufelden „Variante Nord/Ost B“ vom Bebauungsplangebiet berührt wird. Bürgermeister Köger erklärte hierzu, dass die Ortsumgehung in der Planung bereits berücksichtigt ist.
Das Regierungspräsidium Stuttgart verlangt, dass keine direkten Zufahrten zur Bundesstraße angelegt werden. Bürgermeister Köger verdeutlichte, dass direkte Zufahrten auf die Bundesstraße nicht geplant sind.
Das Regierungspräsidium Stuttgart stimmt dem Bebauungsplan unter anderem dann zu, wenn im Abstand von 20 Meter zur Bundesstraße keine baulichen Anlagen errichtet werden. Bürgermeister Köger sagte, dass im Textteil des Bebauungsplanes die Bauverbotszone von 20 Meter zur Bundesstraße um Garagen, Carports, Werbeanlagen und Nebenanlagen ergänzt wird. Da das Autohaus Rappold seine Ausstellungsflächen bereits innerhalb dieser Bauverbotszone hat, sollen bei der vorliegenden Planung Stellplätze vom Bauverbot ausgenommen werden.
Das Regierungspräsidium Stuttgart bittet darum, dass bei Werbeanlagen außerhalb der Bauverbotszone darauf geachtet wird, dass die Verkehrsteilnehmer auf der Bundesstraße nicht abgelenkt oder geblendet werden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Übertragung visueller Informationen auf einem Display oder einer Video-Fläche aus Gründen der Verkehrssicherheit auf der Bundesstraße nicht zugestimmt wird. Vorgesehen ist, so Bürgermeister Köger, dass der Hinweis im Textteil des Bebauungsplanes entsprechend ergänzt wird.
Der Bedarf an zusätzlichen gewerblichen Bauflächen ist nach Ansicht des Regierungspräsidiums Stuttgart nicht ausreichend nachgewiesen. Der Bedarf für die Ausweisung des Gewerbegebietes ist gegeben, so Bürgermeister Köger. Der Bedarfsnachweis wird ergänzt.
Da Einzelhandel als Nutzungsart im Bebauungsplanentwurf nicht ausgeschlossen ist, befürchtet das Regierungspräsidium Stuttgart, dass sich raumordnerisch unerwünschte Agglomerationen (räumliche Konzentration) von mehreren kleinflächigen Einzelhandelsbetrieben hin zu einem Einkaufzentrum bilden können. Einzelhandel sollte daher vollständig ausgeschlossen werden. Durch die Größe des Plangebietes ist eine Agglomeration von kleinflächigen Einzelhandelsbetrieben auszuschließen, so Bürgermeister Köger. Die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandels ist nicht vorgesehen. Einzelhandel, wie zum Beispiel Autohandel, sollte zugelassen werden.
Das Landratsamt Schwäbisch Hall gibt zu bedenken, dass durch die geplante Missform des Baugebietes die bestehenden landwirtschaftlichen Schläge unwirtschaftlich zerschnitten werden. Die Abgrenzung und damit die Form des Gewerbegebietes rührt daher, weil die Trasse der geplanten Ortsumgehung berücksichtigt wurde. Wenn sich eine Möglichkeit ergibt, kann die Gemeinde Restflächen übernehmen und an anderer Stelle Tauschflächen zur Verfügung stellen.
Das Landratsamt Schwäbisch Hall regt an, Brut- und Nistmöglichkeiten für Vögel und Fledermäuse zu schaffen. Bürgermeister Köger erklärte, dass eine artenschutzrechtliche Untersuchung ergab, dass Fledermäuse im Bebauungsplangebiet nicht vorkommen. Die Schaffung von Brut- und Nistmöglichkeiten ist vorgesehen.
Die Deutsche Telekom wehrt sich gegen das Verbot von Niederspannungsfreileitungen. Bürgermeister Köger merkte hierzu an, dass in einem Bebauungsplan festgesetzt werden kann, dass Telekommunikationslinien unterirdisch geführt werden müssen.
Die Deutsche Telekom gibt zu verstehen, dass der Ausbau der Festnetzinfrastruktur nur dann erfolgt, wenn dies aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll erscheint. Bürgermeister Köger hatte diesbezüglich keine Bedenken. Im Zuge der Erschließung des Bebauungsplangebietes werden die Arbeiten mit der Telekom oder einem anderen Anbieter koordiniert.
Die EnBW ODR benötigt für die im Planbereich vorhandenen 20-kV-Freileitungen Schutzstreifen. Außerdem wird für die Stromversorgung der künftigen Betriebe in diesem Gebiet eine Umspannstation benötigt. Bürgermeister Köger führte aus, dass die mitten durch das Plangebiet verlaufende 20-kV-Freileitung eventuell zu einer Zerschneidung der Bauflächen führt. Bei Bedarf wird diese Leitung verlegt. Für die am Rand des Plangebiets verlaufende 20-kV-Freilleitung wird im zeichnerischen und textlichen Teil des Bebauungsplans ein Leitungsrecht festgesetzt. Der Standort für die benötigte Umspannstation wird in den zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes aufgenommen.
Das Umweltzentrum Schwäbisch Hall hat gegen den Bebauungsplan keine grundlegenden Bedenken. Angeregt wird der Bau eines Parkdeckes am Ortseingang. Bürgermeister Köger legte dar, dass der Bau eines Parkdecks nicht vorgesehen ist. Es steht jedoch dem Autohaus Rappold frei, ein Parkdeck zu bauen.
Das Umweltzentrum Schwäbisch Hall macht darauf aufmerksam, dass die Bebauung Auswirkungen auf das angrenzende Obst- und Gartenland hat. Bürgermeister Köger gab zur Auskunft, dass Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen sind. Eventuell beteiligt sich die Gemeinde am Bau eines Amphibientunnels am Ortsausgang von Blaufelden in Richtung Schrozberg.
Von Privatpersonen gingen keine Stellungnahmen ein.
Gemeinderat Michael Häcker wies darauf hin, dass Herr Wilhelm Mebus auf dem Dach der im Plangebiet liegenden Scheune Nr. 75 eine Photovoltaikanlage installiert hat. Deshalb verläuft quer durch seinen Acker ein Stromkabel.
Gemeinderat Robert Schuler-Flock befürchtete, dass künftig 150 Pkws auf kahler Fläche stehen werden. Dadurch wird sich das Erscheinungsbild der Ortseinfahrt von Blaufelden verändern. Deshalb sollte eine Minimalform der Begrünung möglich sein, um so wenigstens eine geringfügige Auflockerung zu erzielen. Bürgermeister Köger gab zu bedenken, dass eine Begrünung nicht realisierbar sein dürfte. Dies würde dem Nutzungsziel widersprechen.
Einzelne hohe Bäume müssten möglich sein, so Gemeinderat Klaus Pries.
Anderer Auffassung war Gemeinderat Friedrich Reiss. Eine niedrige Bepflanzung kommt genauso gut in Frage, zum Beispiel ein Rosenbeet.
Zur Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens beschloss der Gemeinderat einstimmig:
1.      Zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Blaufelden Südost“ sind die von Bürgermeister Köger vorgetragenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange eingegangen. Unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden hierzu die dargestellten Lösungsvorschläge beschlossen.
2.      Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Blaufelden Südost“ wird in der Fassung des Planes vom 25. Juni 2012 unter Berücksichtigung der unter Ziffer 1 beschlossenen Änderungen festgestellt.
3.      Die Verwaltung wird beauftragt, die nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
4.      Die Verwaltung wird gebeten, den Hinweis von Gemeinderat Häcker auf das Vorhandensein eines Stromkabels im Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage auf der Scheune Nr. 75 zu prüfen.
5.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten der Ein- und Begrünung aufgrund des Hinweises von Gemeinderat Schuler-Flock zusammen mit dem Autohaus Rappold und dem Landratsamt Schwäbisch Hall zu untersuchen.
 
Klärschlammstapelbehälter auf dem Betriebsgelände der Kläranlage Blaufelden: Bau- und Ausschreibungsbeschluss
Bürgermeister Klaus Köger führte aus, dass durch den Anschluss der vielen Ortschaften an die bestehenden Kläranlagen im Zuge der Realisierung des Abwasserkonzepts und durch den allgemein größeren Schlammanfall die vorhandenen Schlammbehälter nicht mehr ausreichen, um den Schlamm über die Wintermonate zu lagern. Daher ist auf dem Betriebsgelände der Kläranlage Blaufelden ein neuer Klärschlammstapelbehälter mit einem Volumen von 760 Kubikmeter geplant. Die Baukosten werden mit 290.830 Euro veranschlagt. Hierfür wurde beim Land eine Zuwendung beantragt. Der in der Zwischenzeit bewilligte Zuschuss beträgt 146.600 Euro. Dies entspricht einem Fördersatz von 50,4 Prozent. Der Bewilligungsbescheid enthält die Auflage, dass der Klärschlamm künftig verbrannt werden muss.
Nach Aussage von Bautechniker Alfred Liebetanz fällt insbesondere in Blaufelden und Wiesenbach sehr viel Klärschlamm an. Im Winter muss der Klärschlamm in Behältern gesammelt werden, bis er ab dem Frühjahr in der Klärschlammtrocknungsanlage getrocknet werden kann. Von den Kläranlagen in den Außenorten wird der Klärschlamm in Pumptankwagen nach Blaufelden transportiert.
Auf Antrag von Bürgermeister Köger beschloss der Gemeinderat einstimmig:
1.      Der Klärschlammstapelbehälter wird auf dem Betriebsgelände der Kläranlage Blaufelden wie von der Verwaltung vorgetragen gebaut.
2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeiten so auszuschreiben, dass sie in der Sitzung des Gemeinderates am 17. September 2012 vergeben werden können.
 
Verschiedenes und Bekanntgaben
Schulzentrum Blaufelden: Weitere Außenklasse der Konrad-Biesalski-Schule Wörth
Bürgermeister Klaus Köger hat das Gremium bereits in der Sitzung am 27. Februar 2012 darüber informiert, dass die Konrad-Biesalski-Schule im Schulzentrum Blaufelden eine zweite Klasse aufmachen möchte. Nachdem seitens der Schulen Bürgermeister Köger nur positive Rückmeldungen vorlagen, hat er mit den Beteiligten alles Weitere besprochen. Die zweite Kasse wird im Grundschulpavillon eingerichtet. Wie sich gezeigt hat, ist eine behindertengerechte Toilette erforderlich. Die behindertengerechte Toilette kann in einem Teil des überdachten Vorbereichs eingebaut werden. Der Einbau kostet rund 18.000 Euro. Die Finanzierung ist gesichert. Der Gemeinderat nahm zustimmend Kenntnis. 
 

 

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