


Bürgermeisteramt Blaufelden
Hindenburgplatz 4
74572 Blaufelden
Fon: 07953/884-0
Fax: 07953/884-44
E-Mail schreiben
Gemäß dem Baugesetzbuch (192 BauGB) sind zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse zu bilden. Die Gutachterausschüsse sollen auf dem Grundstücks- und Immobilienmarkt für Markttransparenz sorgen. Der Gemeinderat hat das Vorschlagsrecht und der Bürgermeister bestellt auf die Dauer von vier Jahren die Mitglieder des Gutachterausschusses.
1 Vorsitzenden
1 stellvertretenden Vorsitzenden und
10 Gutachtern
Der Gutachterausschuss bedient sich einer Geschäftsstelle.
Der Gutachterausschuss ist gemäß Baugesetzbuch (BauGB) ein unabhängiges Gremium und in seiner rechtlichen Stellung Behörden gleichzustellen, die hoheitlich tätig sind.
Der Gutachterausschuss ist verpflichtet, seine Aufgaben gewissenhaft und unabhängig zu
erfüllen. Die durch die Tätigkeit erlangten Daten sind geheim zu halten, auch über den
Bestellungszeitraum hinaus.
Der Gutachterausschuss wird nur auf Antrag tätig.
Der Antrag auf Erstattung eines Gutachtens ist bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses einzureichen.
Für die Erstattung von Gutachten und für sonstige Tätigkeiten werden Gebühren gemäß der gültigen Gebührensatzung erhoben.
Bürgermeisteramt Blaufelden
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Ute Hanselmann
Hindenburgplatz 4
74572 Blaufelden
Fon: 07953/884-36
Fax: 07953/884-44
E-Mail: Ute.Hanselmann@Blaufelden.de