Blaufelden (Druckversion)

Der Landkreis Schwäbisch Hall informiert:

Abfallgebührenbescheide werden verschickt
Landkreis. Am Mittwoch, 31.01.2024 verschickt das Landratsamt rund 70.000 Abfallgebührenbescheide an Hauseigentümer, Hausverwalter und Gewerbebetriebe im Landkreis.

 
Die Höhe der Abfallgebühr richtet sich nach der Anzahl der Leerungen für Rest-, Biomüll- und Gartentonnen im vergangenen Jahr und den gemeldeten Personen, die auf einem Grundstück mit eigener Hausnummer registriert sind (Pflichtgebühr). In dieser Pflichtgebühr sind auch zwei Leerungen einer 60 l Restmülltonne pro gemeldeter Person und Jahr enthalten (Pflichtleerungsgebühr).
Berücksichtigt sind alle Personen die zum Stichtag am 01. Januar 2024 bei den Einwohnermeldeämtern gemeldet waren. Auch Zweitwohnsitze sind gebührenpflichtig. Bei Gewerbekunden ist das Behältervolumen maßgebend. Haben Gewerbetreibende keine extra Abfalltonne, wird die Gebühr für das Mindestvorhaltevolumen veranlagt.
Nach dem Versand der Abfallgebührenbescheide geht es in der Abfallwirtschaft oft turbulent zu und es kann sein, dass alle Telefonleitungen besetzt sind. Das Amt für Abfallwirtschaft bittet um Geduld und gibt den Tipp, den ersten Ansturm abzuwarten! Die Widerspruchsfrist beträgt vier Wochen und solange bleibt auch Zeit für Fragen.
 
Unter der Sammelrufnummer (0791) 755-8811 werden Fragen zur Grundgebühr beantwortet. Wer wegen der berechneten Tonnenleerungen anruft, soll die Nummer (0791) 755-8822 wählen und vorher schon die Chipnummer der Mülltonne notieren,
diese beginnt mit 004000000 _ _ _ _ _ _ _.
Anfragen sind auch per Fax möglich unter der Nummer (0791) 755-7373 oder per Email an abfallwirtschaftsamt@LRASHA.de.

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