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Förderung der Neupflanzung von Obstbaumhochstämmen und Wildobstarten

Obstbäume und Obstwiesen prägen das Bild unserer bäuerlichen
Kulturlandschaft und sind ökologisch wichtige Lebensräume,
gliedern, bereichern und verschönern das Landschaftsbild.
Jahr für Jahr fallen Streuobstbäume Stürmen, Trockenheit
und zunehmender Überalterung zum Opfer. Um dem Rückgang
der Streuobstbestände entgegenzuwirken, bezuschusst der
Landschaftserhaltungsverband die Neupflanzung von mindestens
fünf Streuobsthochstämmen in der freien Landschaft mit
10,00 € pro Baum.
Anträge sowie eine Liste mit geeigneten Sorten finden Sie auf
der Homepage des Landratsamtes unter:
www.lrasha.de/de/buergerservice/lev/streuobstfoerderung/
Antragsvordrucke erhalten Sie auch in Ihrer Gemeinde.
Vollständig ausgefüllte Anträge, versehen mit einem Flurkartenausschnitt,
auf dem die Pflanzstandorte der einzelnen Bäume
markiert sind, sind bis spätestens 01.03.2024
o im Bürgermeisteramt der Gemeinde abzugeben oder
o direkt an Frau Bornemann zu senden oder zumailen.
Kauf und Pflanzungen dürfen erst nach der Genehmigung erfolgen
und sind bis zum 31.3.2024 – mit Rechnung – zu bestätigen.
Fördervoraussetzungen zum Erhalt oder zur Pflanzung von
Streuobstwiesen:
o Pflanzung von mind. 5 Streuobsthochstämmen/Wildobst.
o Pflanzung nur in freier, außerörtlicher, unbebauter Landschaft.
o Flurkartenausschnitt mit Markierung der einzelnen Pflanzstandorte
der Hochstämme liegt dem Antrag bei.
o Kauf und Pflanzung sind noch nicht erfolgt.
o Es handelt sich um keine Ausgleichsmaßnahme!
o Die Pflanzung erfolgt nicht in Biotopen, Naturdenkmälern,
Flachland-Mähwiesen – auch wenn dort eine Streuobstwiese
bereits vorhanden ist. Eine Prüfung ist über:
udo.lubw.baden-wuerttemberg.de oder bei Landwirten
über das Programm FIONA möglich.
o Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine, Landwirte
(Bei Landwirten ist die De-minimis-Regelung zu beachten).
o Die Pflanzung wird nicht von anderer Stelle bezuschusst
(Gemeinde, FÖS, Flurneuordnungsverfahren…).
Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Frau Bornemann vom Bau- und Umweltamt
Telefon: 0791 755-7622, Mail: e.bornemann@LRASHA.de
Postanschrift: Münzstraße 1, 74523 Schwäbisch Hall
Standort: Karl-Kurz-Str. 44, 74523 Schwäbisch Hall

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