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Der Landkreis Schwäbisch Hall informiert: Rücknahme von Verpackungen für Pflanzenschutz- und Flüssigdünger beginnt in Kürze
icon.crdate15.06.2023
Landkreis. Landwirte können Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln, Spritzenreinigern und Flüssigdüngern gebührenfrei an den Sammelstellen des Rücknahmesystems „PAMIRA“ abgeben. Dies gibt das Landratsamt Schwäbisch Hall in einer Pressemitteilung bekannt. Die gemeinsame Initiative von Herstellern und Handel, die flächendeckend in Deutschland durchgeführt wird, gewährleistet eine sichere, nachhaltige und umweltgerechte Entsorgung von Pflanzenschutzmittel- und Flüssigdüngerverpackungen. Neben der thermischen Verwertung geht der Großteil der zerkleinerten Verpackungen ins werkstoffliche Recycling, unter anderem zur Herstellung von Kabelschutzrohren.
Zurückgenommen werden Pflanzenschutz-Kanister aus Kunststoff und Metall sowie Faltschachteln, Papier- und Kunststoff-Säcke. Die Behälter/Verpackungen müssen restlos entleert, gespült, trocken und mit dem PAMIRA- Logo versehen sein. Die Kanister sollten immer gleich nach dem Ansetzen der Spritzbrühe gespült, das Spülwasser mit der Spritzbrühe verwendet und auf keinen Fall ins Abwasser gegossen werden. Behälter über 50 Liter sollen durchtrennt und die Verschlüsse extra abgegeben werden. Bei größeren Liefermengen (ab 15 m³) wird, um lange Wartezeiten zu vermeiden, um Termin-vereinbarung gebeten.
Ansprechpartnerin im Landratsamt Schwäbisch Hall ist Iris Laukemann unter der Telefonnummer 0791/755-7650.
Das Landratsamt Schwäbisch Hall unterstützt die Sammlung und weist die Landwirte auf folgende Annahmetermine hin:
17.10.2023 - 18.10.2023 LBV Raiffeisen eG
Kaiserstraße 11
74572 Blaufelden
(Tel. 07935/9191-17
Öffnungszeiten
8.00 Uhr bis 17.00 Uhr, mittags geschlossen von 12.00 bis 13.30 Uhr
Alle Sammelstellen und Infos sind über die Pamira-App abrufbar oder im Internet unter: www.pamira.de.
H I N W E I S
Seit 1. August 2017 gilt die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) für Verpackungen von Pflanzenschutzmittel und Flüssigdüngern.
Seitdem gelten für berufsmäßige Verwender von Pflanzenschutzmitteln und Flüssigdüngern, die ihre Verpackungen nicht an einer offiziellen Pamira-Sammelstelle zurückgeben eine Reihe neuer, umfassender Pflichten nach der Gewerbeabfallverordnung. Die Verletzung der Pflichten wird mit zum Teil erheblichen Bußgeldern geahndet.
Das PAMIRA-Rücknahmesystem empfiehlt daher allen berufsmäßigen Verwendern von Pflanzenschutzmitteln und Flüssigdünger, ihre mit der Marke PAMIRA gekennzeichneten Verpackungen an den PAMIRA-Sammelstellen abzugeben, um sich nicht mit den neuen gesetzlichen Regelungen der Getrennthaltung und deren Dokumentation zu belasten.