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Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“ in Blaufelden
icon.crdate22.02.2024
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.02.2024 die Abwassergebühren für 2024 und 2025 beschlossen:
| Gebühr 2021-2023 | Gebühr 2024-2025 |
Schmutzwassergebühr | 4,86 €/m³ | 5,62 €/m³ |
Niederschlagswassergebühr | 0,33 €/m³ | 0,47 €/m³ |
Dezentrale Abwassergebühr Kleinkläranlagen Absetzgruben | 72,00 €/m³ | 64,97 €/m³ |
Dezentrale Abwassergebühr Kleinkläranlagen Ausfaulgruben | 48,00 €/m³ | 55,47 €/m³ |
Dezentrale Abwassergebühr geschlossene Gruben Fäkalabwasser | 24,00€/m³ | 38,37 €/m³ |
Dezentrale Abwassergebühr geschlossene Gruben Mischwasser | 24,00 €/m³ | 38,37 €/m³ |
Die Steigerung der Gebühren begründen sich wie folgt:
Die Gemeinde führt mit Vorliegen der Rechnungsergebnisse der einzelnen Haushaltsjahre Nachkalkulationen durch. Ergeben sich Kostenunterdeckungen, ist die Gemeinde verpflichtet, diese in Folgejahren einzubeziehen. Im Falle von Kostenüberdeckungen, kommt dies wiederum dem Verbraucher zugute, da diese in den Folgejahren in Form von geringeren Gebührensteigerung wieder ausgeglichen werden.
Damit soll sichergestellt werden, dass die Gemeinde durch die Abwasserbeseitigung weder Verluste noch Gewinne erzielt. Allein aus den Ergebnissen von 2019 und 2020 muss die Gemeinde rund 269.000 € Kostenunterdeckung ausgleichen. Sie entstehen, wenn weniger Einnahmen eingehen oder mehr Ausgaben getätigt wurden, als geplant. Neben Unterdeckungen durch eine sparsame Haushaltsplanung 2019 und 2020 entstand die Kostenunterdeckung aus der Nachkalkulation der Jahre 2019 und 2020 insbesondere aus einer unvorhergesehenen Kanalsanierung in Raboldshausen sowie Kanalbrüchen in Blaufelden und dem Bruch einer Druckleitung in Gammesfeld.
Deshalb ergibt sich zum einen eine Erhöhung von 0,26 € im Schmutzwasserbereich und 0,10 € im Niederschlagswasserbereich.
Die restlichen Erhöhungen von 0,50 € im Schmutzwasserbereich und 0,04 € im Niederschlagswasserbereich begründen sich durch:
- Kläranlagenzentralisierung, welche die Gemeinde derzeit durchführt. Je mehr dieser Anlagen fertiggestellt werden, desto höher müssen Ansätze für Abschreibungen in den Berechnungen berücksichtigt werden.
- die seit der letzten, im Jahr 2021 erfolgten Neukalkulation und in ihrem Ausmaß so nicht zu erwartenden erheblich gestiegenen Kosten sowohl der Marktpreise, als auch der Personalaufwendungen. Dies haben zu steigenden Kosten im Abwasserbereich als auch in der inneren Verwaltung geführt. Dies führt in Konsequenz auch zu einer Steigerung der Planansätze.
- den steigenden Unterhaltungsbedarf im bestehenden Kanalsystem. Realistisch und an das tatsächliche Alter eines Kanalsystems angepasste Mittel für den Unterhaltungsbedarf sind einzuplanen.
Die Bescheide für die Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren 2023 sowie der Berechnung der neuen Vorauszahlungen für 2024 werden voraussichtlich ab KW 11 versandt.