Blaufelden (Druckversion)

Schöffenwahl - Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Blaufelden für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028
 
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 12.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 26.06.2023 – 30.06.2023 zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort aus:
Gemeinde Blaufelden, Hindenburgplatz 4, 74572 Blaufelden, EG, Zimmer 1.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erhoben werden. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass die Vorschlagslisten Personen beinhalten, die nach dem Gerichtsverfassungsgesetz entweder nicht aufgenommen werden durften oder die nicht aufgenommen werden sollten. Über die Einsprüche entscheiden die Schöffenwahl­ausschüsse, die bei den Amtsgerichten gebildet werden.
 
Blaufelden, 15.06.2023

gez. Dieterich
Bürgermeister

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