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Der Landkreis Schwäbisch Hall informiert: Ausschreibung Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum 2024

Landkreis. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2024 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben. Anträge können über die Stadt- oder Gemeindeverwaltung gestellt werden. Das MLR entscheidet im Frühjahr 2024 über die Aufnahme in das ELR.
 
Ziel des ELR ist die integrierte Strukturentwicklung in den ländlich geprägten Dörfern und Gemeinden Baden-Württembergs. In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen werden Projekte gefördert, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.
 
Etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2024 zur Verfügung stehenden Mittel sollen im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung eingesetzt werden. Erstmals gefördert werden auch Projekte in den Siedlungsflächen der 70er-Jahre, sofern diese direkt oder über ältere Bebauung an die Ortsmitte angrenzen.
 
Im Bereich Grundversorgung werden nicht konkurrierende Betriebe, sondern Investitionen unterstützt, die zum Erhalt des einzigen Angebots am Ort beitragen. Neben Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien können auch Ärzte und weitere gesundheitsbezogene Angebote zur Grundversorgung zählen.
Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Wohnen/Innenentwicklung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur noch förderfähig, wenn sie durch überwiegenden Einsatz ressourcenschonender, CO2-bindender Baustoffe in der Tragwerkskonstruktion errichtet werden.
 
Es können nur Projekte zur Förderung eingereicht werden, die vor der Programmentscheidung im Jahr 2024 nicht begonnen sind und im Jahr der Förderentscheidung angefangen werden. Die maximal möglichen Förderbeträge wurden aufgrund der gestiegenen Baukosten nach oben hin angepasst.
 
Beim Einsatz überwiegend ressourcenschonender, CO2 bindender Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz, kann in definierten Fällen einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung gewährt werden.

Nähere Infos erteilen die Stadt- oder Gemeindeverwaltungen. Im Landratsamt Schwäbisch Hall, Amt für Wirtschafts- und Regionalmanagement, steht Svenja Brassel für Auskünfte zur Verfügung (Telefon 0791 755-7259). Informationen und Formulare sind im Internet unter rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/ eingestellt.

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