Blaufelden (Druckversion)

Landratsamt Schwäbisch Hall - untere Flurbereinigungsbehörde - Öffentliche Bekanntmachung vom 15.06.2023

Flurbereinigung Rot am See-Brettheim (Wald)
Landkreis Schwäbisch Hall
 
Beteiligung der Öffentlichkeit
im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung

 
Das Landratsamt Schwäbisch Hall -untere Flurbereinigungsbehörde- gibt hiermit auf Grund von §§ 18-21 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) das Vorhaben:
Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie Änderung, Verlegung
oder Einziehung vorhandener Anlagen in der Flurbereinigung Rot am See-Brettheim (Wald) 
öffentlich bekannt.
Hierzu liegen die Entwürfe (Stand 13.06.2023) der Wege- und Gewässerkarte mit Landschaftskarte und Erläuterungsbericht (inkl. UVP-Bericht nach § 16 UVPG), die ÖRA sowie die Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung einen Monat lang im Rathaus in Brettheim, Kirchstraße 3, 74585 Rot am See-Brettheim während den üblichen Dienststunden zur Einsicht aus. Diese sind:
 
Montag 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr,
Dienstag 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr,
Donnerstag 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
 
Am Dienstag, 04.07.2023 von 8:30 bis 11:30 Uhr und am Donnerstag, 20.07.2023 von 15:00 bis 18:00 Uhr ist ein Beauftragter des Landratsamts -untere Flurbereinigungsbehörde- im Rathaus in Brettheim anwesend, um Auskünfte zu erteilen.
Zusätzlich kann die Bekanntmachung mit Karten und Berichten auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3968), auf der Internetseite des Landkreises Schwäbisch Hall (www.lrasha.de) sowie auf dem zentralen Internetportal nach § 20 UVPG (www.uvp-verbund.de) eingesehen werden.
 
Während der einmonatigen Auslegung und einem weiteren Monat können zu dem Vorhaben beim Landratsamt Schwäbisch Hall, Amt für Flurneuordnung und Vermessung, In den Kistenwiesen 2/1, 74564 Crailsheim oder bei jeder anderen Stelle des Landratsamtes Schwäbisch Hall umwelterhebliche Anregungen und Bedenken vorgebracht werden.
Die Anregungen und Bedenken werden geprüft. Über die Zulässigkeit des Vorhabens entscheidet unter Berücksichtigung des Ergebnisses dieser Prüfung nach Abschluss der Planung die obere Flurbereinigungsbehörde durch Planfeststellungsbeschluss oder Plangenehmigung. Die Öffentlichkeit wird über diese Entscheidung unterrichtet werden.
 
Gez. Friedrich                                                     D.S.

http://www.blaufelden.de//gemeinde/archiv