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Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger (Bsp. Öl, Holzpellets) für private Haushalte – Antragstellung bis 20. Oktober 2023

Der Bundestag hat Anfang des Jahres Härtefallhilfen für die Bürgerinnen und Bürger beschlossen, die

2022 in Folge des russischen Angriffskrieges von einer extremen Preissteigerung bei nicht

leitungsgebundenen Energieträgern betroffen waren. Die Härtefallhilfe wird gewährt für

Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mehr als eine Verdoppelung ihrer

Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten, die über diesen

verdoppelten Betrag hinausgehen. Voraussetzung für eine Erstattung ist ein Erstattungsbetrag von

mindestens 100 Euro pro Haushalt. Basis der Berechnung ist ein bundesweit festgelegter

Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.

In Baden-Württemberg wird hierfür das zentrale Antragsportal der “Kasse.Hamburg” eingesetzt,

welche für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Nach der Beantragung der Hilfen

über das Online-Portal entscheidet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft als

Bewilligungsstelle für Baden-Württemberg über die Anträge.

Die Härtefallhilfe kann über das ONLINE-PORTAL -

https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN

beantragt werden, auf dem Rechnungen und weitere rechtlich notwendige Nachweise hochgeladen

werden.

Über den ONLINE-RECHNER - https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/kann bereits vorab

ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt.

Private Haushalte, die mit Öl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und

Kohle heizen und bisher noch keinen Antrag gestellt haben, können noch bis 20.Oktober 2023

entsprechende Härtefallhilfe rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen.

Für Fragen hat das Land eine Telefonhotline unter der Nummer 0711/126-1600 eingerichtet. Hier

können auch Papieranträge bestellt werden.

Weitere Informationen erhalten Antragstellende auf der Homepage des Umweltministeriums -

https://um.baden-wuerttemberg.de/haertefallhilfe-privathaushalt.

Der Service zum Versand der Papierformulare an die Antragstellenden kann nur noch bis zum 11.

Oktober 2023, 17:00 Uhr, über die eingerichtete Hotline in Anspruch genommen wenden. Wenn bei

der Stellung des Onlineantrags der Kommunikation per E-Mail nicht zugestimmt wird, kann das

Antragsformular für den Papierantrag über das Online-Portal heruntergeladen, ausgefüllt,

unterschrieben und per Post versendet werden.

Die versendeten Papieranträge müssen bis zum 20. Oktober 2023 eingegangen sein. Papieranträge

sind direkt an den beauftragten IT-Dienstleister zu schicken. Die Adresse lautet DRIVEPORT,

Gasstraße 27, 22222 Hamburg. Die Adresse ist auch auf dem Papierformular abgedruckt. Alternativ

kann bis zum 20. Oktober 2023 um 23:59 Uhr ein Antrag über das Onlineportal gestellt werden.

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