Blaufelden (Druckversion)

Abschaffung von Kinderreisepässen ab dem 01.01.2024

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass der Bundesgesetzgeber mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens unter anderem die Abschaffung des Kinderreisepasses ab 2024 beschlossen hat. Das hat zur Folge, dass ab dem 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden.
Neuausstellung, Verlängerung und Aktualisierung der Kindereisepässe sind somit nur noch bis zum 31. Dezember dieses Jahrs möglich. Hierfür ist ein biometrisches Lichtbild erforderlich.
Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt unberührt.
Ab Januar 2024 kann für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit nur noch der Personalausweis (22,80€) oder der Reisepass (37,50€) mit einer Gültigkeit von sechs Jahren beantragt werden. Diese Dokumente werden – anders als der Kinderreisepass – nicht vor Ort im Bürgerbüro, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt deshalb zwischen drei und vier Wochen.
Überprüfen Sie daher die Gültigkeit des Kinderreisepasses und beantragen Sie rechtzeitig neue Dokumente. Beachten Sie dabei auch, dass die Verwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen ist.
Wir bitten Sie, dies bereits jetzt schon für Ihre nächste Urlaubs- bzw. Auslandsreise zu berücksichtigen.
Sollten Sie noch Fragen haben, steht Ihnen Frau Graf 07953/884-22 gerne zur Verfügung. 

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