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Landratsamt Schwäbisch Hall - untere Flurbereinigungsbehörde - Öffentliche Bekanntmachung vom 13.11.2023

Unterrichtung der Öffentlichkeit von der Plangenehmigung
im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung
 
In der Flurbereinigung Rot am See - Brettheim (Wald) hat das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg den
Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie Änderung, Verlegung
oder Einziehung vorhandener Anlagen

am 06.11.2023 genehmigt. Die Umweltauswirkungen des Vorhabens wurden unter Einbeziehung der Äußerungen der Öffentlichkeit bewertet und berücksichtigt. Es wurden keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen festgestellt.
Die Öffentlichkeit wird hiervon gemäß § 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unterrichtet. Die Plangenehmigung und eine Ausfertigung des Plans liegen zwei Wochen lang   in Brettheim, Kirchstraße 3, 74585 Rot am See-Brettheim während der üblichen Dienststunden zur Einsicht aus. Diese sind:
Montag – Freitag 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Donnerstag 18:00 Uhr - 19:00 Uhr
 
Die Entscheidung und die zugehörigen Unterlagen können auch auf dem zentralen Internetportal nach § 20 UVPG (www.uvp-verbund.de) sowie auf der Internetseite des Landkreises Schwäbisch Hall (www.LRASHA.de) eingesehen werden.
Informationen zum Verfahren finden Sie auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung unter dem o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3968)
 
gez. Friedrich                                        D.S.

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