kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Geltungsbereich zulässig. B.11.2 Maß der baulichen Nutzung Um die Versieglung des Bodens auf [...] kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sowie • sonstige nicht störende Gewerbebetriebe. P.2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. §§ 16 – 21a BauNVO) Es wird eine [mehr]
gesundheitliche und sportliche Zwecke. Ausnahmsweise zulässig sind • sonstige nicht störende Gewerbebetriebe A.2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1, Nr. 1 BauGB i. V. m. §§ 16 – 21a BauNVO) Festgesetzt [mehr]
vereinzelnden gewerblichen Betrieben. So auch im südlichen Bereich des Teilortes. Dort ist ein Gewerbebetrieb, welcher sich auf Bienen spezialisiert hat. Das Warenangebot reicht von Bienenvölkern über v [mehr]
Fall in den Hausmüll gelan- gen. Deshalb steht das ganze Jahr über den Bürgerinnen und Bürger, Gewerbebetrieben und Schulen jeden Mittwoch von 13.00 bis 18.00 Uhr die Problemstoffsammelstelle im Entsor- [...] Private Haushalte dürfen Problemstoffe bis zu 100 kg, mit Aus- nahme von Altöl, kostenlos abgeben. Gewerbebetriebe und Schu- len dürfen Problemstoffe bis zu einer Jahreshöchstmenge von 2.000 kg gegen Gebühr abgeben [mehr]
richtet oder geändert werden soll; 3. eine nähere Beschreibung besonderer Einrichtungen (z. B. von Gewerbebetrieben usw.), für die auf dem Grundstück Wasser verwendet werden soll, sowie die Angabe des ge- schätzten [mehr]
n mit Bäckerei, Gaststätte - Pension) und einem sehr gu- ten Angebot an Arbeitsplätzen in 6 Gewerbebetrieben vor Ort. Der familien- freundliche Ort verfügt über einen Kindergarten und über eine Grundschule [mehr]
gewerbliche Einrichtungen und Anlagen für die Tierhaltung, • sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe. Gemäß Geräuschimmissionsprognose des Büros rw bauphysik (29.11.2021) sind an Fassa- denbereichen [mehr]
können zugelassen werden 1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes, 2. sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, 3. Anlagen für Verwaltungen, 4. Gartenbaubetriebe, 5. Tankstellen. Die ausnahmsweise zulässigen [mehr]
iebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherber- gungsgewerbes, o sonstige Gewerbebetriebe, o Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche [mehr]
das Landratsamt rund 70.000 Abfallgebührenbescheide an Hauseigentümer, Haus- verwalter und Gewerbebetriebe im Landkreis. Die Höhe der Abfallgebühr richtet sich nach der Anzahl der Lee- rungen für Rest- [mehr]