Nachtzeit von 22 – 6 Uhr gilt nach TA Lärm [3] ein Beurteilungszeitraum von nur 1 h, die so genannte ‚lauteste volle Nachtstunde’. Der Immissionsrichtwert für regelmäßige Ereignisse gilt auch dann als überschritten [...] teilungspegel in dB(A) Tr Beurteilungszeitraum tags Tr =16 h von 6-22 Uhr, nachts Tr = 1 h zur ‚lauteste volle Nachtstunde’ Tj Teilzeit j N Anzahl der gewählten Teilzeiten LAeq Mittelungspegel während [...] ferung aufzustellen (vgl. Abbildung 2 und Lageplan im Anhang). Die Wärmepumpen sollten mit der lautesten Seite (Ausblasöffnung) zum Marktgebäude ausgerichtet wer- den. Falls die Anlagen an einer anderen [mehr]
sen. Das Gemeindegebiet kann im ÖPNV mit Bahnen und Bussen der NVBW4 bzw. des KVSH5 erschlossen werden. Das Bushaltestellennetz ist besonders im Kernort flächendeckend ausgebaut. Hinsichtlich der [...] KD sind ebenerdig Pkw‐Stellplätze vorgelagert (vgl. Fotos). Mit dem ÖPNV ist der Standort über eine Haltestelle an der Schrozberger Straße, unmit‐ telbar zwischen den Märkten erschlossen. Der Stand [mehr]
die pla- nungsrechtlichen Festsetzungen auf das Mindestmaß zu reduzieren und das Vorhaben wei- testgehend nach Innenbereichskriterien zu bewerten. Somit wurde im vorliegenden Fall das Mittel einer Erg [...] Pflegeschnitt hat Abschnittsweise oder durch Einzelentnahme zu erfol- gen. Die Pflanzung der Hecke hat spätestens in der dem Baubeginn folgenden Pflanzperiode zu erfolgen. Sollte die bestehende landwirtschaftliche [mehr]
/Wärmeaggregate) sind südwestlich an der Anliefe- rung aufzustellen. Die Wärmepumpen sollten mit der lautesten Seite (Ausblasöffnung) zum Marktgebäude ausgerichtet werden. Falls die Anlagen an einer Position [mehr]
he, dann II ANHANG II ZUR KLARSTELLUNGS- UND ERGÄNZUNGSSATZUNG „WINTERHÖHE“ IN WIESENBACH aber spätestens in der Pflanzperiode des auf den Baubeginn folgen- den Jahres, umzusetzen. Pflanzliste 1: aus [...] bands entnommen werden. Die Pflanzungen sind erst bei Bebauung der Ergänzungsfläche, dann aber spätestens in der Pflanzperiode des auf den Baubeginn folgen- den Jahres, umzusetzen. IV ANHANG II ZUR KL [mehr]
wird nicht gesehen, da planungs- rechtliche Festsetzungen auf ein Minimum begrenzt und Vorhaben weitestgehend nach In- nenbereichskriterien bewertet werden sollen. Mit Ausnahme von grünordnerischen Maßnahmen [...] sind 2 Bäume zu pflanzen. Die Pflanzungen sind erst bei Bebauung der Ergänzungsfläche, dann aber spätestens in der Pflanzperiode des auf den Baubeginn folgenden Jahres, umzusetzen. Es ist freigestellt, ob [mehr]
Gemeinde, die planungsrechtlichen Festsetzungen auf das Mindestmaß zu reduzieren und das Vorhaben weitestgehend nach Innenbereichskriterien zu bewerten. Somit wurde im vorliegenden Fall das Mittel einer Er- [...] bis zu 4 Meter abgewichen werden. Die Pflanzun- gen sind erst bei Bebauung der Flächen, dann aber spätestens in der Pflanzperiode des auf den Baubeginn folgenden Jahres, umzusetzen. Es sind Obstbäume zu pflanzen [mehr]
mitgeteilt: „Den gutachterlichen Ausführungen und Einschätzungen in den Unterlagen zur saP wird weitestgehend zugestimmt. Die vorgesehene Konzentrationsfläche des TFNP Wind im Brü- chlinger Wald kann aus [...] genburg Den gutachterlichen Ausführungen und Einschätzungen in den Unter- lagen zur saP wird weitestgehend zugestimmt. Die vorgesehene Kon- zentrationsfläche des TFNP Wind im Brüchlinger Wald kann aus [...] mitgeteilt, dass „den gutachterlichen Ausführungen und Einschätzungen in den Unterlagen zur saP weitestgehend zugestimmt [wird]. Die vorgesehene Konzentrationsfläche des TFNP Wind im Brüchlinger Wald kann [mehr]
kommen. Anschließend gehen alle „VÖ-Kinder“ in ihren jeweiligen Gruppenraum wo sie bis zur Abholung, spätestens 12.30 Uhr spielen dürfen. Die Kinder der Rabengruppe können ebenso von 12.00 Uhr bis 12.30 Uhr [mehr]
vereinbaren sind. (3) Totengedenkfeiern auf dem Friedhof bedürfen der Zustimmung der Gemeinde. Sie sind spätestens vier Tage vorher anzumelden. § 4 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof (1) Bildhauer, Steinmetze [...] 7. fallenden Erben. Innerhalb der einzelnen Gruppennummern 2 bis 4 und 6 bis 8 wird jeweils der Älteste nutzungsberechtigt. (8) Der Nutzungsberechtigte kann mit Zustimmung der Gemeinde das Nutzungsrecht [mehr]