Übergabe ab. In allen Fällen (Nachfolge in der Familie oder von außen) benötigen Sie eine richtige testamentarische beziehungsweise erbvertragliche Ausgestaltung. Ohne solche Vereinbarungen droht dem Unternehmen [mehr]
Gesellschaftsvertrag eine Übernahme zulässt, Ihre familiären Voraussetzungen (z.B. Ehevertrag, Testament oder Erbvertrag) mit Ihren Nachfolgeplänen vereinbar sind. [mehr]
für einen gewerblichen oder einen selbstständigen beruflichen Zweck getätigt haben, kommen Sie spätestens in Verzug, wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder [mehr]
Elternteile zur Adoption erforderlich. Sorgeberechtigte Eltern können bereits im Vorfeld in ihrem Testament oder Erbvertrag Verwandte als Vormund für ihr Kind bestimmen. Fremdadoption Bei einer Fremdadoption [mehr]
Sonntagsarbeit handeln oder um ein individuelles Beschäftigungsverbot aufgrund eines ärztlichen Attestes. Mutterschutzlohn müssen Sie nicht mehr zahlen während der Mutterschutzfristen, das heißt sechs [mehr]
schriftlich festzuhalten und Ihnen als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer auszuhändigen. Dies muss spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses geschehen. Die elektronische [mehr]
wird zunächst gemeinsam nach möglichen Ursachen für das Problem gesucht. Bei Bedarf kann eine testpsychologische Untersuchung durchgeführt und zur Klärung hinzugezogen werden. Eventuell erforderliche päd [mehr]
Dienstbarkeiten, Auflassungsvormerkungen und Verfügungsbeschränkungen (Insolvenz- und Testamentsvollstreckervermerke und Ähnliches). Außerdem kann dem Grundbuch entnommen werden, ob auf dem Grundstück [mehr]
Umzuges besteht der Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Er erlischt in der alten Wohnung jedoch spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn. Melden Sie also Ihre neue Anschrift so schnell wie möglich Ihrem [mehr]
Produkten Ihrer Konkurrenten Vorteile für die Anwenderinnen und Anwender hat und vielleicht in Produkttests besser abschneidet, werden mehr Kundinnen und Kunden auf Ihr Produkt zurückgreifen. Dasselbe gilt [mehr]