Als Freiberufler müssen Sie die selbstständige Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit dem Finanzamt am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte spätestens vier Wochen nach der Aufnahme der Tätigkeit formlos [mehr]
Medizin, Architektur, Rechtsanwaltschaft und Steuerberatung, Kunst und Publizistik – die Tätigkeitsfelder der freien Berufe sind vielfältig. Das gleiche gilt für die möglichen Rechtsformen, Vorschrift [mehr]