(Beispiele: Aufnahme von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken), sind der Stiftungsbehörde in der Regel im Voraus anzuzeigen. Dies gilt nicht für Familienstiftungen [mehr]
errichtet wurde, müssen Sie als Bauherr dies der zuständigen Vermessungsbehörde, in deren Bezirk das Grundstück liegt, anzeigen. Was Sie genau tun müssen, lesen Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung [mehr]
verunreinigt wurden, sind Sie dazu verpflichtet, den Boden zu sanieren. Haben Sie ein belastetes Grundstück übernommen, gilt grundsätzlich Entsprechendes. Naturschutz Was Sie als Unternehmer im Bereich [mehr]
müssen Sie gegebenenfalls auch für ökologische Schäden einstehen, wenn die Beschädigung eines Grundstücks zugleich eine Beeinträchtigung von Natur oder Landschaft darstellt. Seit dem 14. November 2007 [mehr]
in Länder außerhalb der EU, Umsätze aus dem Verkauf sowie der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, die Gewährung von Krediten, Umsätze aus der Tätigkeit der Bausparkassen- und Versicherungsvertreter [...] steuerpflichtigen Lieferungen oder sonstigen Leistungen an andere Unternehmen und bei bestimmten grundstücksbezogenen Leistungen tritt an die Berechtigung eine Verpflichtung, d.h. in diesen Fällen müssen Sie [...] besteht auch gegenüber privaten Auftraggebern, wenn bestimmte Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück (z.B. Bauleistungen, Gartenarbeiten, Instandhaltungsarbeiten in und an Gebäuden, Fensterputzen) [mehr]
. Diese benötigen Sie bei Ihrer Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum an dem Grundstück aufgeteilt und an den einzelnen Wohnungen Wohnungseigentum begründet wird. Mit der Anlegung der [mehr]
sich kein Verantwortlicher für den Schaden ermitteln lässt. Der Abschluss bereits bei Kauf des Grundstückes ist daher ratsam. Der Versicherungsschutz gilt meistens für eine Bauzeit von bis zu zwei Jahren [mehr]
Regelung beschränkt. Er kann grundsätzlich nichts von der Erbschaft verschenken und auch keine Grundstücke veräußern oder belasten. Dies dient dazu, dass dem Nacherben das Erbe erhalten bleibt. Dafür darf [mehr]
Fremdgeschäftsführung in bestimmten Unternehmensgeschäften (z.B. Belastung oder Veräußerung von Grundstücken) von der Zustimmung der Gesellschafterversammlung abhängig. Gründung einer Kapitalgesellschaft [mehr]
Unternehmen mit wirtschaftlichem Schwerpunkt im Bereich Verkehr, Nachrichtenübermittlung oder Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen [mehr]