reduziert. Die zuständige Stelle prüft im Wesentlichen die Einhaltung von Normen zum Schutz Dritter (Gemeinde, Nachbarn). Eine vorbeugende behördliche Prüfung, wie beispielsweise die Prüfung des Brand- oder [mehr]
. Dieser Versicherungsschutz ist für Sie beitragsfrei. Die Kosten übernehmen Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Tageseinrichtung handelt, die betriebserlau [mehr]
den Gesundheitsdialogen auf Ebene des Landes, sowie der Land- und Stadtkreise und der Städte und Gemeinden. Auf der Ebene der Landkreise und Stadtkreise sind die im Landesgesundheitsgesetz verankerten Kommunalen [mehr]
Verfahrensbeschreibung. Hinweis: Klären Sie mit Ihrer Gemeinde, ob Sie nach der Anmeldung von Amts wegen in das Gewerberegister (falls die Gemeinde eines führt) eingetragen werden oder ob Sie das beantragen [...] Die Aufnahme Ihres Gewerbes müssen Sie der Gemeinde oder Stadtverwaltung am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte anzeigen. Dies ist notwendig, damit die zuständige Behörde die Ausübung Ihres Gewerbes [mehr]
Verfahrensbeschreibung. Hinweis: Klären Sie mit Ihrer Gemeinde, ob Sie nach der Anmeldung von Amts wegen in das Gewerberegister (falls die Gemeinde eines führt) eingetragen werden oder ob Sie das beantragen [...] Die Aufnahme Ihres Gewerbes müssen Sie der Gemeinde oder Stadtverwaltung am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte anzeigen. Dies ist notwendig, damit die zuständige Behörde die Ausübung Ihres Gewerbes [mehr]
Verfahrensbeschreibung. Hinweis: Klären Sie mit Ihrer Gemeinde, ob Sie nach der Anmeldung von Amts wegen in das Gewerberegister (falls die Gemeinde eines führt) eingetragen werden oder ob Sie das beantragen [...] Die Aufnahme Ihres Gewerbes müssen Sie der Gemeinde oder Stadtverwaltung am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte anzeigen. Dies ist notwendig, damit die zuständige Behörde die Ausübung Ihres Gewerbes [mehr]
Verfahrensbeschreibung. Hinweis: Klären Sie mit Ihrer Gemeinde, ob Sie nach der Anmeldung von Amts wegen in das Gewerberegister (falls die Gemeinde eines führt) eingetragen werden oder ob Sie das beantragen [...] Die Aufnahme Ihres Gewerbes müssen Sie der Gemeinde oder Stadtverwaltung am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte anzeigen. Dies ist notwendig, damit die zuständige Behörde die Ausübung Ihres Gewerbes [mehr]
Verfahrensbeschreibung. Hinweis: Klären Sie mit Ihrer Gemeinde, ob Sie nach der Anmeldung von Amts wegen in das Gewerberegister (falls die Gemeinde eines führt) eingetragen werden oder ob Sie das beantragen [...] Die Aufnahme Ihres Gewerbes müssen Sie der Gemeinde oder Stadtverwaltung am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte anzeigen. Dies ist notwendig, damit die zuständige Behörde die Ausübung Ihres Gewerbes [mehr]
Verfahrensbeschreibung. Hinweis: Klären Sie mit Ihrer Gemeinde, ob Sie nach der Anmeldung von Amts wegen in das Gewerberegister (falls die Gemeinde eines führt) eingetragen werden oder ob Sie selbst die [...] Die Ausübung Ihres Gewerbes müssen Sie bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte anmelden. Dies ist notwendig, damit die zuständige Behörde die Ausübung Ihres Gewerbes [mehr]
Verfahrensbeschreibung. Hinweis: Klären Sie mit Ihrer Gemeinde, ob Sie nach der Anmeldung von Amts wegen in das Gewerberegister (falls die Gemeinde eines führt) eingetragen werden oder ob Sie selbst die [...] Die Aufnahme eines erlaubnisfreien Gewerbes müssen Sie der Gemeinde- oder Stadtverwaltung am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte anzeigen. Dies ist notwendig, damit die zuständige Behörde die Ausübung [mehr]