beraten. Diese unterstützen Sie bei der Gestaltung von rechtserheblichen Erklärungen, wie etwa Testamente oder Vollmachten, und Verträgen in vielen Lebensbereichen. Für einige Rechtsgeschäfte, die wei [mehr]
eine Adressänderung zu informieren. Ziehen Sie innerhalb einer Gemeinde um, erfährt das Finanzamt spätestens mit Abgabe Ihrer nächsten Einkommensteuererklärung Ihre neue Adresse. Wenn Sie jedoch noch einen [mehr]
mit den Angaben nach Nummer 1, 7 und 8 spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung, die Niederschrift mit den Angaben nach Nummer 2 bis 6, 9 und 10 spätestens am siebten Kalendertag nach dem vereinbarten [...] vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die Niederschrift mit den übrigen Angaben spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen. Besonderheiten gelten für Be [mehr]
Willen der verstorbenen Person, den diese noch zu Lebzeiten schriftlich, beispielsweise in einem Testament, oder mündlich geäußert hat. Ist ein Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen die [mehr]
jederzeit und überall die mobile Echtzeit-Fahrplanauskunft aufrufen. Die App zeigt umliegende Haltestellen an und listet übersichtlich auf, welche Fahrtmöglichkeiten es aktuell von dort aus gibt. Nach [...] igt. Sollten Sie sich in der Gegend nicht auskennen, können Sie über die App auch den Weg zur Haltestelle und die Fahrtstrecke anzeigen sowie Entfernung und Dauer berechnen lassen. Eine Besonderheit: Sollten [mehr]
zum Beispiel von 7 bis 13 Uhr. Die Betreuungszeit im Rahmen der Verlässlichen Grundschule endet spätestens um 14 Uhr. Die Betreuung findet in der Regel in den Räumen der Schule statt. Die Beiträge setzt [mehr]
den Erben oder Vermächtnisnehmer zu einer bestimmten Leistung verpflichten, indem Sie in Ihrem Testament oder Erbvertrag eine Auflage festlegen. Der Begriff "Leistung" ist hier weit gefasst. In Betracht [mehr]
ige Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit dem Finanzamt am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte spätestens vier Wochen nach der Aufnahme der Tätigkeit formlos anzeigen. Das Finanzamt klärt unter anderem [mehr]
ige Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit dem Finanzamt am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte spätestens vier Wochen nach der Aufnahme der Tätigkeit formlos anzeigen. Das Finanzamt klärt unter anderem [mehr]
ige Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit dem Finanzamt am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte spätestens vier Wochen nach der Aufnahme der Tätigkeit formlos anzeigen. Das Finanzamt klärt unter anderem [mehr]