ein Grundstück kaufen oder durch andere Rechtsgeschäfte erwerben, müssen Sie Grunderwerbsteuer zahlen. Der Steuersatz beträgt 5,0 Prozent. Keine Grunderwerbsteuer fällt an, wenn Sie ein Grundstück erben [mehr]
einem Grundstück, die im Regelfall für Dritte (zumeist Kreditinstitute) bestellt werden und diese berechtigen, sich unter vorher festgelegten Voraussetzungen (Sicherungsfall) aus dem Grundstück im Wege [mehr]
Für die Wasserversorgung Ihres Grundstückes brauchen Sie einen Wasseranschluss. Dafür ist das örtliche Versorgungsunternehmen zuständig. Meistens ist das die Gemeinde selbst oder ein städtischer Tochterbetrieb [mehr]
für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Stückländereien und Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke. Hinweis: Ihr persönliches Vermögen als Grundstückeigentümer spielt dabei keine Rolle. [mehr]
Sie wollen ein land- oder forstwirtschaftliches Grundstück kaufen oder verkaufen? In bestimmten Fällen müssen Sie dafür die Genehmigung der zuständigen Landwirtschaftsbehörde einholen. Hinweis: Für Fälle [mehr]
Baubeginn klären? Beantragen Sie einen Bauvorbescheid. Diese Möglichkeit haben Sie vor Erwerb eines Grundstücks, bei genehmigungspflichtigen oder bei verfahrensfreien Bauvorhaben . Die Antwort der Baurechtsbehörde [mehr]
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können. Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt [mehr]
Behörde, wenn Sie folgendes gewerbsmäßig versteigern möchten: fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, wenn dies erforderlich ist [mehr]
Gebäude errichtet haben, müssen Sie dies der zuständigen Vermessungsbehörde, in deren Bezirk das Grundstück liegt, anzeigen. Die Anzeige ist gesetzlich vorgeschrieben, damit die Gebäude im Liegenschaftskataster [mehr]