Tätigkeiten als Unternehmer im Bewachungsgewerbe (z.B. im Objekt- oder Personenschutz) dürfen Sie nur mit einer Erlaubnis ausüben. Als Bewachung gelten Tätigkeiten, die das Leben, die Freiheit, das Ei [mehr]
Sie benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, wenn Sie folgendes gewerbsmäßig versteigern möchten: fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte Die Erlaubnis kann mit Auflag [mehr]