allgemein gebundener Mietwohnungen an bestimmte Personengruppen, wie z. B. an Bürger der jeweiligen Gemeinde, ist ausgeschlossen. Der geförderte Wohnraum ist den Mietenden während der Bindungsdauer für eine [mehr]
können in der Regel nach Ablauf eines Monats nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen bei der Gemeinde mit dem Bau beginnen. Ist für ein Vorhaben im Kenntnisgabeverfahren noch eine andere Entscheidung [mehr]
haben (z.B. beglaubigt die Schule eine Kopie des von ihr ausgestellten Schulzeugnisses). Ihre Wohnortgemeinde kann behördliche Schriftstücke oder Abschriften beglaubigen, die Sie einer anderen deutschen [mehr]
eingerichtet sein. Die Förderungen können beantragen: die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Gemeinden anerkannte Träger der freien Jugendhilfe (z. B. Kirchen, Elternvereine, Fördervereine der Schule [mehr]
Unterschrift der oder des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und Dienstsiegel Die Wohnortgemeinde beglaubigt Schriftstücke, die bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen oder aufgrund [mehr]
Schutz unterliegen. 1. Schutz von Bäumen als „Geschützte Landschaftsbestandteile“ Städte oder Gemeinden können Bäume durch Baumschutzverordnungen oder -satzungen als „Geschützte Landschaftsbestandteile“ [mehr]
die von ihnen dazu ermächtigt sind (freie Sammlung), und Auflegung von Eintragungslisten in den Gemeinden (amtliche Sammlung) durchgeführt. Die amtliche Sammlung erstreckt sich über drei Monate, die freie [mehr]
en (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaften, Vereine, Länder und Gemeinden). Offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG und GmbH Co KG) sind den j [mehr]
Antragsberechtigt sind: private Unternehmen Unternehmen mit kommunaler Beteiligung Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2 [mehr]