Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können. Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bes [mehr]
Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks müssen Sie das Abwasser ordnungsgemäß entsorgen. Das bedeutet, dass Sie das Abwasser über einen Grundstücksentwässerungskanal an die öffentliche Kana [mehr]
Für die Abwasserbeseitigung sind im Grundsatz die Gemeinden zuständig. Personen, bei denen das Abwasser anfällt, müssen dieses den Gemeinden überlassen. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. Darunter [mehr]
(PÜZ-Stelle) für Bauprodukte anerkannt werden. Die Anerkennung ist möglich als: Prüfstelle für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse Prüfstelle für die Überprüfung von Bauprodukten vor Bestätigung [mehr]
für Bauprodukte, erteilt vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen für Bauarten als Anwendbarkeitsnachweis, erstellt fachtechnische Gutachten – besonders auf dem Gebiet der Bautechnik und Bauökologie, klärt [...] rund um die Themen Bautechnik, Bauökologie oder die Kontrolle der Energieeinsparung? Stellen Sie hier der Landesstelle für Bautechnik online Ihre Frage. Die Landesstelle für Bautechnik: erteilt Zustimmungen [...] klärt bautechnische Grundsatzfragen, wirkt in Fachausschüssen für die nationale und internationale technische Normung und zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen bzw. allgemeinen Baua [mehr]
Arbeitsmaschinen mitgeführt, in Form von Wohn- und Packwägen im Schaustellergewerbe oder als fahrbare Baubuden gebraucht werden. Darüber hinaus ohne Geschwindigkeitsbegrenzung von der Zulassungspflicht befreit [mehr]
auf ein von Ihnen eingerichtetes Anlagekonto einzahlt. Die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt beim Bausparen: 9 % der jährlichen VL (höchstens 43,00 Euro) Beteiligungssparen: 20 % der jährlichen VL (höchstens [...] (höchstens 80,00 Euro) Beim Abschluss von zwei förderungsfähigen Verträgen (z.B. ein Bausparvertrag und ein Wertpapier-Sparplan) werden die Zulagen nebeneinander gewährt. Hinweis: Sie können die Arbeitnehme [mehr]
entsprechenden Bezeichnung in die Architektenliste eingetragen sind. Wenn Sie freiberuflich und nicht baugewerblich tätig sind, können Sie nach der Eintragung die Berufsbezeichnung "freier Architekt" oder "freie [mehr]
Name der Gesellschaft eingetragen. Ist ein Partner oder eine Partnerin freiberuflich und nicht baugewerblich tätig, kann nach der Eintragung einer Partnerschaftsgesellschaft die Berufsbezeichnung "freier [mehr]
Sie können neue Leitungen für Strom, Gas oder Telekommunikation verlegen lassen. Sie brauchen dafür eine Genehmigung, wenn dafür eine öffentliche Straße aufgegraben werden muss. [mehr]