mehr zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke benötigt wird. Bei Entwidmung und Verkauf der Fläche ist eine ausreichende Erschließung der angrenzenden Grundstücke weiterhin gesichert. Der Ortschaftsrat [...] Badgarten-Burgstall in Blaufelden“ Bürgermeisterin Weber legte dem Gremium dar, dass Eigentümer eines Grundstückes in der Flyhöhe im Wohngebiet Badgarten-Burgstall in Blaufelden eine Petition einreichten. Es wurde [mehr]
Benutzung einer privaten Zufahrt oder eines privaten Zugangs von der Straße zu einem privaten Grundstück Als „sonstige Nutzung“ versteht man die Benutzung der Straßen in einer Art und Weise, die keinen [mehr]
um fast 1.300.000 Euro gegenüber der Planung steigerten. Auch sehr viele Grundstücksverkäufe, die das Grundstücksumsatzkonto ver- besserten, sind positiv. Zwar ergaben sich 2015 wieder einige Mehrausgaben [mehr]
Flurneuordnungsbehörden gestalten mit ihren Fachleuten die Feld- und Ortslagen zusammen mit den Grundstückseigentümern, den Gemeinden, anderen Behörden und Verbänden. Flurneuordnungen sorgen bei wichtigen Gr [mehr]
Grabpflege zu übernehmen mit einem Teil des vererbten Vermögens eine Stiftung zu errichten ein Grundstück während eines bestimmten Zeitraums nicht zu veräußern das Haustier des Erblassers zu versorgen [mehr]
zenden Grundstücke benötigt. Es gibt auch einen Interessenten, der den Weg erwerben möchte. Bei Entwidmung und Verkauf der Teilfläche ist eine ausreichende Erschließung der an- grenzenden Grundstücke weiterhin [...] Satzung über den Anschluss an die öffentliche Was- serversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserver- sorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Blaufelden wird beschlossen. Entwidmung [...] Erfahrungen aus den Maßnahmen Abwasser- beseitigung Wiesenbach und Gammesfeld, mit langwierigen Grundstücksverhandlungen im Rahmen der Trassenfindung, ist ein zeitnaher Beginn der Planung erforderlich. Hier- durch [mehr]
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 420 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v. H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 345 v. H. der [mehr]
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 420 v.H., b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v.H., 2. für die Gewerbesteuer auf 345 v.H. der Steuermessbeträge. § 3 [mehr]