2 BauGB die Eigentümer angrenzender Grundstücke das Anbringen von Beleuchtungskörpern und deren Leitungen sowie Kennzeichen und Hinweisschilder auf ihren Grundstücken zu dulden haben. Die Eigentümer sind [...] überbaubaren Grund- stücksfläche zulässig. Stellplätze sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig, nicht jedoch in den festgesetzten Grünflächen. Hinweis: Die Landesbauordnung (LBO) [...] unverbindlich. Die zur Er- stellung des Straßenkörpers notwendigen Stützbauwerke ist vom Grundstückseigentümer zu in einer breite vom 15 cm und einer Tiefe von 40 cm unentgeltlich zu dulden A.9 Versor [mehr]
Erschließung der angrenzenden Grundstücke benötigt wird. Bei Entwidmung und Verkauf dieser Verkehrsfläche ist eine ausreichende Erschließung der angrenzenden Grundstücke weiterhin gesichert. Einstimmig [mehr]
2 BauGB die Eigentümer angrenzender Grundstücke das Anbringen von Beleuchtungskörpern und deren Leitungen sowie Kennzeichen und Hinweisschilder auf ihren Grundstücken zu dulden haben. Die Eigentümer sind [...] Abhängigkeit des Status (z.B. Innerortslage, landwirtschaftlich genutzte Grundstücke, landwirtschaftlich nicht genutzte Grundstücke) der Nachbargrundstü- cke variieren. Zu Gewässergrundstücken sind keine [...] ersetzen. Hinweis: Ein Mindestabstand zu Wegen bzw. angrenzenden landwirtschaftlichen sowie privaten Grundstücken muss eingehalten werden. Pflanzbindungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB) Die im Planteil der Satzung [mehr]
eigenen Wohnung, eigene Geschäftsräume, eigener befriedeter Besitztums (zum Beispiel eingezäuntes Grundstück) oder eine Schießstätte Sie müssen Schusswaffen in jedem Fall ordnungsgemäß aufbewahren. Erlau [mehr]
Flächen, die im Bodenschutz- und Altlastenkataster erfasst sind (§ 9 LBodSchAG) Bestehende Grundstücksgrenzen ZEICHENERKLÄRUNG (außerhalb des Geltungsbereichs) M Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur [mehr]
erfahren kann. Der Kunde wünscht für seinen Anschluss eine alternative Verlegemethode auf seinem Grundstück, welche von der vom Zweckverband bevorzugten Methode – unterirdische Verlegung – abweicht. Die [mehr]
betrifft, von 410 vom Hundert auf 420 vom Hundert und der Grundsteuer B, die für alle anderen Grundstücke bezahlt werden muss, von 390 vom Hundert auf 400 vom Hundert vorgenommen wird. Die Erhöhung bringt [...] . Gemeinderat Hofmann beantragte deshalb eine Differenzierung der Hebesätze, um für alle Grundstückseigentümer die gleiche Erhöhung zu erreichen. Gemeinderat Hermann Kießecker hielt die von Gemeindeoberamtsrat [mehr]
(Beispiele: Aufnahme von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken), sind der Stiftungsbehörde in der Regel im Voraus anzuzeigen. Dies gilt nicht für Familienstiftungen [mehr]