(Beispiele: Aufnahme von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken), sind der Stiftungsbehörde in der Regel im Voraus anzuzeigen. Dies gilt nicht für Familienstiftungen [mehr]
Flächen, die im Bodenschutz- und Altlastenkataster erfasst sind (§ 9 LBodSchAG) Bestehende Grundstücksgrenzen GIe Eingeschränktes Industriegebiet (§ 9 BauNVO) 0,8 Grundflächenzahl GRZ (§ 19 BauNVO) Ba [mehr]
2 BauGB die Eigentümer angrenzender Grundstücke das Anbringen von Beleuchtungskörpern und deren Leitungen sowie Kennzeichen und Hinweisschilder auf ihren Grundstücken zu dulden haben. Die Eigentümer sind [...] Abhängigkeit des Status (z. B. Innerortslage, landwirtschaft- lich genutzte Grundstücke, landwirtschaftlich nicht genutzte Grundstücke, Gewässereinstu- fung) der Nachbargrundstücke variieren. Für Pflanzungen [...] BauNVO sind auch als Gebäude bis zu einer Kubatur von 40 m3 auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Die Höhe der Nebenanlagen darf die zulässigen Höhen baulicher Anlagen nicht überschrei- [mehr]
iten Befragte mit Angaben sehr wichtig / wichtig weniger wichtig / überhaupt nicht wichtig Grundstücksangebot Befragte mit Angaben sehr wichtig / wichtig weniger wichtig / überhaupt nicht wichtig Wohn [...] iten Befragte mit Angaben sehr wichtig / wichtig weniger wichtig / überhaupt nicht wichtig Grundstücksangebot Befragte mit Angaben sehr wichtig / wichtig weniger wichtig / überhaupt nicht wichtig Wohn [...] Verdienstmöglichkeiten Befragte mit Angaben sehr gut / gut weniger gut / überhaupt nicht gut Grundstücksangebot Befragte mit Angaben sehr gut / gut weniger gut / überhaupt nicht gut Wohnungsangebot Befragte [mehr]
ein würdiges Ende entschieden werden. Einzelne Tierkörper von Heimtieren dürfen auf dem eigenen Grundstück – nicht aber in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze [mehr]
Fremdgeschäftsführung in bestimmten Unternehmensgeschäften (z.B. Belastung oder Veräußerung von Grundstücken) von der Zustimmung der Gesellschafterversammlung abhängig. Gründung einer Kapitalgesellschaft [mehr]