Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Bürgermeisterin Weber führte aus, dass die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Landkreis Schwäbisch Hall übereingekommen sind, neue Sätze für die Entschädigung der ehrenamtlich [mehr]
2016; die Pro-Kopf-Verschuldung liegt bei rund 610 Euro. · Gemeinderat und stellvertretender Bürgermeister Hermann Kießecker aus Wittenweiler wird im Rahmen eines Festaktes für seine Lebensleistung das [mehr]
t 4 gab der Vorsitzende, Bürgermeister Dieterich, Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27. Februar 2023 bekannt. Anschließend begab sich Bürgermeister Dieterich, aufgrund seiner [...] so dass der Gemeinderat Herrn Bürgermeister Dieterich ab 21.03.2023 in die Besoldungsgruppe B2 einwies. Unter Tagesordnungspunkt 6 sollte die Ernennung des Bürgermeisters zum Eheschließungsbeamten erfolgen [...] diesem wurde die Wahl des/ der 1. Stellvertretenden Bürgermeister(s)/in, aufgrund des Ausscheidens des bisherigen 1. Stellvertretenden Bürgermeisters, Herrn Hermann Kießecker beschlossen. Zur Wahl stellten [mehr]
ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Herrn Bürgermeister Dieterich, Tel.: 07953 884 10, E.-Mail michael.dieterich@blaufelden.de oder Frau Rebecca Utz Tel [mehr]
Nottestamente: Bürgermeistertestament Das Bürgermeistertestament wird in Ausnahmefällen vor dem Bürgermeister des Aufenthaltsortes des Erblassers errichtet. Voraussetzung ist, dass ein Testament durch einen [...] Notar nicht mehr aufgesetzt werden kann, da der baldige Tod des Erblassers befürchtet wird. Der Bürgermeister erstellt dann eine Niederschrift in Gegenwart von zwei Zeugen. Nachdem die Niederschrift vom Erblasser [mehr]
2016 den 19.04.2016 gez. .............................. Kießecker Kießecker (stellv. Bürgermeister) (stellv. Bürgermeister) Landratsamt Schwäbisch Hall – Fachbereich Kreisplanung, Stand 18.04.2016 [...] Maßnahmen Bodenordnende Maßnahmen sind nicht notwendig. Blaufelden, im April 2016 Kießecker (stellv. Bürgermeister) TEXTTEIL ZUM BEBAUUNGSPLAN „AM KIRSCHENBERG, 1. ÄNDERUNG“ IN BILLINGSBACH 13 INKRAFTGETRETENE [mehr]
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kann ihnen Weisungen erteilen. Die oder der Erste Beigeordnete ist die ständige allgemeine Stellvertretung des Bürgermeisters. Sie oder er führt in Stadtkreisen [...] ung Bürgermeisterin oder Bürgermeister. Die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Bürgermeisterin führt dann die Bezeichnung Oberbürgermeisterin, der gewählte Bürgermeister die Bezeichnung Oberbürgermeister [...] dann eine allgemeine Stellvertretung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, wenn sowohl die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister als auch die oder der Erste Beigeordnete verhindert sind. In Stadtkreisen [mehr]
mündlich zu Protokoll oder schriftlich beim Bürgermeisteramt eingereicht werden. gez. Dieterich Bürgermeister Hinweis: Ortsübliche Bekanntmachung am 28.03.2024 [mehr]