Tätigkeiten als Unternehmer im Bewachungsgewerbe (z.B. im Objekt- oder Personenschutz) dürfen Sie nur mit einer Erlaubnis ausüben. Als Bewachung gelten Tätigkeiten, die das Leben, die Freiheit, das Ei [mehr]
Wenn Sie Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken gewerblich betreiben wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behör [mehr]
Bei der Errichtung, der Erweiterung oder dem Betrieb eines Geheges müssen Sie verschiedene Anforderungen aus den Bereichen Naturschutz, Forst, Baurecht und Veterinärwesen beachtet. Möglicherweise sind [mehr]
Bei einem genehmigungsbedürftigen Betrieb einer Röntgeneinrichtung darf die Röntgeneinrichtung erst betrieben werden, sobald dem Genehmigungsinhaber die schriftliche Genehmigung des zuständigen Regier [mehr]
Die Erlaubnis gilt ausschließlich für die Person, die sie erhalten hat, und für die in der Erlaubnisurkunde bezeichneten Räume. Die Erlaubnis verpflichtet Sie dazu, die Apotheke persönlich in eigener [mehr]
tolles und abwechslungsreiches Programm auf die Beine gestellt. Wichtig ist, dass die Kinder bis spätestens 08:30 Uhr in die Schule gebracht werden, sodass mit dem Programm begonnen werden kann. Die Abholung [mehr]
Bedarf aber auf Betreuungsmöglichkeiten zurückgreifen zu können. Diese Wohnform verbindet die weitestgehende Selbstständigkeit und Individualität des Einzelwohnens mit Sicherheit und Betreuung. Betreute [mehr]
Bestellung eines Vormundes achtet das Gericht stets auf das Wohl des minderjährigen Kindes. Wenn ein Testament oder ein Erbvertrag der verstorbenen Eltern vorhanden ist und darin eine Person oder ein Verein [mehr]
Willen der verstorbenen Person, den diese noch zu Lebzeiten schriftlich, beispielsweise in einem Testament, oder mündlich geäußert hat. Ist ein Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen die [mehr]
des ungeborenen Kindes, kann der Arzt ein Attest für ein ärztliches Beschäftigungsverbot ausstellen. Dieses müssen Sie dem Arbeitgeber vorlegen. Aus diesem Attest muss hervorgehen, ob und in welchem Umfang [mehr]