befristet oder auf Dauer verboten werden. Die unteren Verwaltungsbehörden (Landratsämter oder Bürgermeisterämter der Stadtkreise) überwachen die Einhaltung des Tierschutzgesetzes. Personen und Betriebe, die [mehr]
Neubestellung von Organmitgliedern möglich. Stiftungsbehörde ist bei rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts in der Regel das Regierungspräsidium. Örtlich zuständig ist das Regierungspräsidium, in [mehr]
Ansprechpartner: in der Regel vor Ort zuständig: das Landratsamt im Landkreis beziehungsweise das Bürgermeisteramt im Stadtkreis (Untere Katastrophenschutzbehörden) für den Katastrophenschutz in der Umgebung [mehr]
folgende Beträge abgezogen: Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG für über 64 Jahre alte Steuerbürgerinnen und -bürger Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG Freibetrag für Land- und Forstwirte [mehr]
Großschutzgebietes den Schwarzwald in seiner Einzigartigkeit und Naturnähe gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort erhalten und weiterentwickeln. Ein Nationalpark leistet dazu einen wichtigen Beitrag [mehr]
unterstützt werden. Klimaschutz erfordert die Unterstützung und Mitgestaltung aller. Auch Sie als Bürgerin oder Bürger können zum Klimaschutz beitragen. So haben beispielsweise die Höhe des Stromverbrauchs und [mehr]
eigene Brunnen oder die Anbindung an eine Fernwasserversorgung ab. Die Wasserhärte können Bürgerinnen und Bürger bei ihrem jeweiligen Wasserversorger erfragen. Teilweise ist sie auf den Internetseiten des [mehr]
allen Verfahren ist notwendig: ⇒ Soweit Wald betroffen sein kann. Hier ist das Regierungspräsidium Freiburg (abteilung8@rpf.bwl.de) zu beteiligen. ⇒ Im Bereich von Bundesautobahnen. Hier ist seit dem 01.01 [mehr]