Wenn Sie gewerbsmäßig Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchten (z.B. Geschicklichkeitsspiele), benötigen Sie dafür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Hinweis: Ein Geschicklichkeitsspiel [mehr]
Schaustellungen von Personen sind Veranstaltungen, bei denen vor allem das körperliche Aussehen der zur Schau gestellten Personen im Vordergrund steht. Hauptsächlich fallen unter diesen Begriff gewerb [mehr]
Ergänzungsschulen bieten im Gegensatz zu Ersatzschulen Bildungsgänge und Abschlüsse an, die an öffentlichen Schulen nicht angeboten werden. Sie ergänzen damit das öffentliche Schulwesen , z.B. Schulen [mehr]
In der Regel dürfen Sie als Gewerbetreibende oder Gewerbetreibender an jeder Messe, Ausstellung oder jedem Markt teilnehmen. Der Veranstalter kann aber die Veranstaltung auf bestimmte Aussteller-, Anb [mehr]
Bundesanstalt ihre Bauart zugelassen hat. Diese Bauartzulassung muss der Hersteller des Spielgerätes bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt beantragen. Die Bauartzulassung ist auf ein Jahr befristet [mehr]
Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben möchten, benötigen Sie in den meisten Fällen eine Reisegewerbekarte. Diese können Sie befristet oder unbefristet erhalten. Es gibt auch Tätigkeiten im Reisegewerbe, [mehr]
Wenn Sie das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume verwalten möchten (Wohnimmobilienverwaltung), benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis. Wenn [mehr]
schon vorliegenden Flussgebietsuntersuchungen, der Berücksichtigung aller hydraulisch relevanten Bauwerke, wie zum Beispiel Brücken, Hochwasserrückhaltebecken und andereHochwasserschutzanlagen. Auch frühere [mehr]
nicht abschließend): Aufstellung von Baugerüst, Container, Kabelbrücken, Tische, Stühle Bau privater Leitungen Materiallagerung oder Abstellen von Baufahrzeugen und -maschinen Parallel zur Erlaubnis müssen [mehr]
Für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten ist eine allgemeine Sperrzeit festgesetzt. In dieser Zeit müssen die Gaststätten ihren Betrieb einstellen. Beginn der Sperrzeit: unter der Woche: 3 U [mehr]