Wenn Sie nur einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, müssen Sie keine Gewerbesteuer zahlen. Als Abgrenzungsmerkmal zur gewerblichen Tätigkeit zählt die persönliche Arbeitsleistung der Freiberufleri [mehr]
Wenn Sie nur einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, müssen Sie keine Gewerbesteuer zahlen. Als Abgrenzungsmerkmal zur gewerblichen Tätigkeit zählt die persönliche Arbeitsleistung der Freiberufleri [mehr]
Die hinterbliebene Ehefrau oder der hinterbliebene Ehemann hat einen gesetzlichen Erbanspruch. Dessen Höhe hängt von dem ehelichen Güterstand und gegebenenfalls von der Anzahl der gemeinsamen Kinder a [mehr]
Erbrechtliche Gestaltungen können sehr komplex sein. Lassen Sie Sich in ihrem eigenen Interesse von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin, einem Notar oder einer Notarin beraten. Diese unterstü [mehr]
Die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe ist in der Handwerksordnung (HwO) geregelt. Zum stehenden Gewerbe gehört jeder Gewerbebetrieb, dessen Tätigkeit nicht d [mehr]