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Blaufelden
die Gemeinde mittendrin
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Blaufelden Aktuell

Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 22. Mai 2017

Bebauungsplanänderung „Rothenburger Straße“ in Blaufelden

Der Bauplatzverkauf im Baugebiet „Rothenburger Straße“ verläuft zurzeit sehr gut, so Gemeindeoberamtsrat Bach. Momentan sind lediglich 10 Plätze nicht verkauft. Davon sind bereits 6 Plätze reserviert. Bevor eine weitere Erschließung erfolgt, voraussichtlich 2018 oder 2019, sollte über eine Änderung des Bebauungsplans nachgedacht werden. Im Bebauungsplan wurde im hinteren Bereich gegenüber dem Parkplatz am Sportplatz bisher eine große Grünfläche ausgewiesen, weil hier eine Hochspannungsleitung verlief. Diese wurde inzwischen abgebaut. Deshalb wäre es möglich, diesen Bereich umzugestalten und Bauplätze vorzusehen.

Einstimmig wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem Kreisplanungsamt die Änderung des Bebauungsplanes „Rothenburger Straße“ in Blaufelden vorzubereiten.

Schulsozialarbeit: Beschlussfassung


Bürgermeisterin Weber führte zum Sachverhalt aus: „Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit) ist die ganzheitliche, lebensweltbezogene und lebenslagenorientierte Förderung und Hilfe für Schülerinnen und Schüler im Zusammenwirken mit der Schule. Die Schulsozialarbeit leistet eine wertvolle Unterstützung ergänzend zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule und hat positive Auswirkungen auf das Schulleben insgesamt. Schulsozialarbeit ist ein Leistungsangebot der Jugendhilfe an der Schule. Mit dem differenzierten Instrumentarium der Schulsozialarbeit, die auch Eltern erreicht und einbindet, können soziale Benachteiligungen ausgeglichen und individuelle Problemlagen besser bewältigt werden. Schulsozialarbeit trägt so zur Stabilisierung des Schulerfolgs, zur Eingliederung in die Arbeitswelt und zur gesellschaftlichen Integration bei. Die Schulsozialarbeit muss an der Schule verortet sein. Mit dem Schulträger, dem Jugendamt und der Schule muss eine Kooperation erfolgen.“ So die Definition aus den Förderrichtlinien des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg. Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 24. April 2017 wurde für das Schulzentrum Blaufelden ein konkretes Konzept durch Frau Rektorin Dorothea Seth-Blendinger vorgestellt. Schwerpunkte liegen dabei im Bereich Krisenintervention, Unterstützung in Mobbingfällen, Sucht- und Gewaltprävention, Förderung von Medienkompetenz, Integrationsunterstützung bei Migrationshintergrund und anderes mehr. Dieses Konzept und der Ansatz, im Falle der Einführung von Schulsozialarbeit Synergien mit dem Jugendzentrum herzustellen, dort ist derzeit ein Stellenanteil von 25 Prozent vakant, wurden vom Gemeinderat grundsätzlich begrüßt.

Die Personalkosten für die Schulsozialarbeit stellte Bürgermeisterin Weber wie folgt dar:

a)     50 Prozent-Stelle (Hochschulabschluss Sozialarbeit, Sozialpädagogik oder vergleichbare Studiengänge), Entgeltgruppe TVöD S 11b, inklusive Arbeitgeberanteil 26.213 Euro.

b)     Rund ein Drittel Förderung durch das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, maximal 8.350 Euro.

c)     50 Prozent der übrigen 17.863 Euro übernimmt das Landratsamt Schwäbisch Hall.

d)     Somit Nettokosten pro Jahr für die Gemeinde 8.932 Euro.

Die Schulsozialarbeit ist ohne Zusatzkosten in den vorhandenen Räumen, insbesondere in den Schulräumen, durchführbar. Beabsichtigt ist, die Schulsozialarbeit als 75 Prozent-Stelle auszuschreiben. Davon belasten kostenmäßig 25 Prozent das Budget „Jugendzentrum“. Hierfür erhält die Gemeinde einen Zuschuss vom Landkreis Schwäbisch Hall. Bei diesen 25 Prozent handelt es sich um den Ersatz für die Stelle von Frau Silvia Bader im Jugendzentrum Blaufelden, die dort Ende März ausgeschieden ist. Geplant ist, zum Schuljahresbeginn 2017/2018 mit der Schulsozialarbeit zu beginnen. Nach einer Anlaufzeit kann die Stelle eventuell auf 100 Prozent aufgestockt werden (75 Prozent Schulsozialarbeit, 25 Prozent Jugendzentrum).

Der Einführung der Schulsozialarbeit nach ausgeführtem Konzept ab dem Schuljahr 2017/2018 stimmte der Gemeinderat unter Bereitstellung der entsprechenden Mittel zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Stellenausschreibung umgehend zu veröffentlichen und Förderanträge fristgerecht zu stellen.

Zulassung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen

In der letzten Zeit gab es Anfragen, ob die Gemeinde landwirtschaftliche Flächen für Photovoltaikanlagen zur Verfügung stellt beziehungsweise allgemein, wie die Gemeinde Blaufelden zu Freiflächen-Photovoltaikanlagen steht, so Gemeindeoberamtsrat Bach in seinen Ausführungen. Wie will die Gemeinde mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen zukünftig verfahren? Bisher konnten Freiflächen-Photovoltaikanlagen längs von Autobahnen und Schienenwegen wirtschaftlich interessant mit EEG-Förderung erstellt werden. Ab März 2017 wurde dies auch für „benachteiligte landwirtschaftliche Flächen“ ermöglicht. Die Begriffsdefinition bestimmt sich nach der Richtlinie 86/465/EWG. In dieser Richtlinie wurden alle benachteiligten Flächen festgelegt. Es handelt sich um Flächen, die mit ihrem Ertrag niedriger liegen als der Durchschnitt der Flächen in Deutschland. Die Gebiete, die entsprechend Artikel 3 Absatz 4 Buchstaben a) und b) der Richtlinie 75/268/EWG durch schwache Ertragsfähigkeit der Böden und deutlich hinter dem Durchschnitt zurückbleibenden wirtschaftlichen Ergebnisse der Betriebe gekennzeichnet sind, wurden mit Hilfe eines komplexen Kriteriums bestimmt. Gemeindeoberamtsrat Bach schlug folgenden Gemeinderatsbeschluss vor: Landwirtschaftlich nutzbare Flächen sollten auch zukünftig der Landwirtschaft und nicht für Freiflächen-Photovoltaik zur Verfügung stehen.

Ortswart Hans-Georg Stein steht Freiflächen-Photovoltaik positiv gegenüber. Er ist für die Zulassung von derartigen Anlagen auf Freiflächen.

Gemeinderat Johannes Hofmann wies darauf hin, dass landwirtschaftliche Nutzflächen knapp sind. Die Pachtpreise sind hoch. Deshalb ist er gegen Photovoltaikanlagen auf Freiflächen.

Die Flächen, auf denen Photovoltaikanlagen geplant sind, dürften landwirtschaftlich nicht so schlecht sein, meinte Gemeinderat Klaus Pries.

Gemeinderat Michael Häcker stören Photovoltaikanlagen auf Freiflächen weniger als Windkraftanlagen. Er ist nicht abgeneigt, die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaik zu befürworten. Die in Frage kommenden Flächen dürften künftig eher brach liegen.

Gemeinderat Manfred Glemser ist der Auffassung, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung mit „landwirtschaftlich nutzbare Fläche“ ergänzt werden muss. Dies ist insbesondere für den Fall wichtig, wenn der Landwirt seinen Betrieb aufgibt und die Flächen zur Stromerzeugung genutzt werden sollen. Nichts anderes ist zum Beispiel der Maisanbau für Biogasanlagen.

Landwirtschaftlich nutzbar ist fast alles, so Gemeinderat Friedrich Dürr. Er ist deshalb für Einzelfallentscheidungen – wie bei Baugesuchen auch.

Gemeinderat Andreas Busch stellte die Frage in den Raum, warum Biogas für die Stromerzeugung gut, aber Photovoltaik auf Freiflächen zur Stromerzeugung schlecht ist.

Gemeinderat Hermann Kießecker stellte den Antrag, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Dies wurde vom Gremium einstimmig beschlossen.

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Kochfeld“ in Billingsbach: Satzungsbeschluss

Bürgermeisterin Weber führte aus, dass sich im südlichen Bereich von Billingsbach ein Gewerbebetrieb befindet, der sich auf Bienen spezialisiert hat. Das Warenangebot reicht von Bienenvölkern über verschiedenstes Zubehör und Ausstattung bis hin zu einer großen Vielzahl an Bienenerzeugnissen und Produkten. Der Betrieb besitzt derzeit über 400 Bienenvölker. Eine Lagerhalle zur Unterbringung verschiedenster Utensilien zur Pflege der Völker sowie der zu verkaufenden Produkte wurde bereits in der Vergangenheit genehmigt. Nun sieht der Betreiber vor, ein Wohnhaus zu errichten. Die Fläche, auf der das Wohnhaus errichtet werden soll, befindet sich zum Teil im Außenbereich. Für die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens muss eine baurechtliche Basis geschaffen werden. Im vorliegenden Fall wurde das Mittel einer Ergänzungssatzung in Kombination mit einer Klarstellungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 Nummer 1 und 3 Baugesetzbuch gewählt.

In der Sitzung am 20. März 2017 stimmte der Gemeinderat der Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung zu. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wurde vom 31. März 2017 bis zum 2. Mai 2017 öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen von Privatpersonen gingen keine ein. Die am Verfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange hatten keine grundsätzlichen Bedenken. Es sind lediglich zwei Änderungen erforderlich. Der Waldabstand wird im zeichnerischen Teil auf 25 Meter verkürzt. Der Schriftteil wird um die Hinweise zum Waldabstand und die Nutzung der Waldabstandsflächen ergänzt. Betreffs der vorhandenen 20 kV-Leitung wird ein Schutzstreifen von 7,50 Meter beidseits der Leitungsachse im Plan eingetragen und der Schriftteil entsprechend ergänzt.

Auf Antrag von Bürgermeisterin Weber billigte der Gemeinderat die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Kochfeld“ unter Berücksichtigung der Änderungen einstimmig.

Vergabe des Austausches der Lüftungsanlage für den Schwimmbereich im Hallenbad Blaufelden

Bautechniker Liebetanz informierte das Gremium darüber, dass die Lüftungsanlage für den Schwimmbereich im Hallenbad komplett ausgefallen ist. Daher wurde der Austausch der Lüftungsanlage beschränkt ausgeschrieben. Im Etat 2017 sind 60.000 Euro für diese Maßnahme vorgesehen. Am 16. Mai 2017 war die Submission. Allerdings müssen verschiedene Punkte noch geklärt werden. Es gibt zwei Typen auf dem Markt. Welche Anlage optimal ist, muss noch geprüft werden.

Einstimmig wurde die Verwaltung ermächtigt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Vergabeentscheidung zu treffen.

Entwidmung einer Teilfläche eines Weges in Blaufelden

In Blaufelden wird eine Teilfläche des Weges mit der Flurstücksnummer 1417 nicht mehr zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke benötigt. Bei Entwidmung und Verkauf der Teilfläche ist eine ausreichende Erschließung der angrenzenden Grundstücke weiterhin gesichert, wie Gemeindeoberamtsrat Bach ausführte. Der Weg verläuft im Industriegebiet „West“ westlich der Bahnlinie.

Nach der sich anschließenden Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, für die Teilfläche des Weges mit der Flurstücksnummer 1417 das Entwidmungsverfahren in die Wege zu leiten. Die Verwaltung wurde beauftragt, das nach dem Straßengesetz vorgeschriebene Verfahren durchzuführen.

Aufhebung des Entwidmungsverfahrens für das Flurstück Nummer 100 in Wiesenbach


Der Gemeinderat hatte am 17. Oktober 2016 beschlossen, das Entwidmungsverfahren für den Weg mit der Flurstücksnummer 100 in der Engelhardshauser Straße in Wiesenbach einzuleiten. Dieser Beschluss wurde im Mitteilungsblatt vom 27. Oktober 2016 öffentlich bekannt gemacht. Innerhalb der Einspruchsfrist gingen zahlreiche Widersprüche zur Entwidmung ein, wie Gemeindeoberamtsrat Bach ausführte. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt ist die Verwaltung zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Entwidmung nicht möglich ist, da eine ausreichende Erschließung der angrenzenden Grundstücke nicht mehr gesichert wäre.

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautete: Das Entwidmungsverfahren für das Flurstück Nummer 100, Gemarkung Wiesenbach, wird aufgehoben.

Bei der Abstimmung sprachen sich 6 Gemeinderäte für den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus. 8 Gemeinderäte enthielten sich der Stimme. 2 Gemeinderäte stimmten gegen die Aufhebung des Entwidmungsverfahrens.

Somit war mehrheitlich beschlossen, dass das Entwidmungsverfahren für das Flurstück Nummer 100, Gemarkung Wiesenbach, aufgehoben wird.

Verschiedenes und Bekanntgaben


Verbesserung der Breitbandversorgung für den Handel und das Gewerbe im Gewerbegebiet „Wolfschlag“ in Blaufelden

Bürgermeisterin Weber führte aus, dass der Handel und das Gewerbe im Gewerbegebiet „Wolfschlag“ nicht ausreichend mit Breitband versorgt sind. Die Leistung ist sehr niedrig. Zur Verbesserung der Situation sind zwei Varianten denkbar – einmal mit und einmal ohne Zuschuss. Die Kosten belaufen sich auf netto mindestens 274.000 Euro. Angesichts der Haushaltslage ist die Gemeinde Blaufelden dringend auf eine Förderung angewiesen. Finanziell kann es sich Blaufelden nicht leisten, die Breitbandversorgung ohne Zuschuss zu verbessern.

Das Gremium nahm zustimmend Kenntnis.