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Blaufelden
die Gemeinde mittendrin
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Blaufelden Aktuell

Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 18. Dezember 2017

Grundsteuererhöhung

Im Rahmen der Vorberatung der Haushaltsplanung 2018 in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 20. November 2017 schlug Gemeindeoberamtsrat Roland Bach vor, die Hebesätze für die Grundsteuer zu erhöhen. Durch die Großvorhaben Breitbandversorgung in den Ortsteilen Wiesenbach, Engelhardshausen, Gammesfeld und Herrentierbach, Neubau des multifunktionalen Dorfzentrums in Wiesenbach, Anschluss von Wiesenbach durch eine Abwasserdruckleitung an die Sammelkläranlage Blaufelden und durch weitere Maßnahmen, welche die Gemeinde Blaufelden finanziell sehr stark belasten, hat sich die Finanzlage so verändert, dass künftig zum Ausgleich des Vermögenshaushalts sehr hohe Kreditaufnahmen vorgesehen werden müssen. Dabei wird sich die Verschuldung von zurzeit 3 Millionen Euro auf voraussichtlich fast 4 Millionen Euro erhöhen. Vor diesem Hintergrund ist die Gemeinde Blaufelden verpflichtet, sich über die eigenen Einnahmequellen Gedanken zu machen. Daher erscheint es gerechtfertigt, dass eine maßvolle Anpassung der Grundsteuer A, welche die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe betrifft, von 410 vom Hundert auf 420 vom Hundert und der Grundsteuer B, die für alle anderen Grundstücke bezahlt werden muss, von 390 vom Hundert auf 400 vom Hundert vorgenommen wird. Die Erhöhung bringt Einnahmen von rund 21.000 Euro. Gemeinderat Johannes Hofmann fand es ungerecht, dass land- und forstwirtschaftliche Betriebe durch eine Grundsteuererhöhung höher belastet werden als Einfamilienhausbesitzer, da in der Regel bei diesen Betrieben höhere Grundsteuermessbeträge vorliegen als bei Einfamilienhäusern. Gemeinderat Hofmann beantragte deshalb eine Differenzierung der Hebesätze, um für alle Grundstückseigentümer die gleiche Erhöhung zu erreichen.

Gemeinderat Hermann Kießecker hielt die von Gemeindeoberamtsrat Bach vorgeschlagene Erhöhung um jeweils 10 vom Hundert für moderat. Er beantragte, über die Änderung der Grundsteuerhebesätze wie von der Verwaltung vorgeschlagen abstimmen zu lassen.

Für den Antrag von Gemeinderat Hofmann stimmten 4 Gremiumsmitglieder. 13 Gemeinderäte waren dagegen. Somit war der Antrag von Gemeinderat Hofmann mehrheitlich abgelehnt. Für den Antrag von Gemeinderat Kießecker stimmten 13 Gremiumsmitglieder. 4 Gemeinderäte waren gegen diesen Antrag. Somit war der Antrag von Gemeinderat Kießecker mehrheitlich angenommen. Auf Antrag von Bürgermeisterin Weber wurde bei 13 Stimmen dafür und 4 Gegenstimmen die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) vom 18. Dezember 2017 mehrheitlich verabschiedet.  


Hundesteuererhöhung


Im Rahmen der Vorberatung der Haushaltsplanung 2018 in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 20. November 2017 schlug Gemeindeoberamtsrat Bach vor, die Sätze für die Hundesteuer zu erhöhen. Die letzte Erhöhung wurde 2002 vorgenommen. Zurzeit beträgt die Hundesteuer 72 Euro pro Hund. Für jeden weiteren Hund werden 144 Euro fällig. Nachdem seit 16 Jahren keine Veränderung vorgenommen wurde, hielt Gemeindeoberamtsrat Bach eine Anpassung ab 2018 für vertretbar. Gemeindeoberamtsrat Bach schlug vor, dass die Steuer im Kalenderjahr für jeden Hund 84 Euro beträgt. Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, soll der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund 168 Euro betragen. Nach § 6 der Hundesteuersatzung steuerfreie Hunde sollen außer Betracht bleiben.

Gemeinderat Werner Schieber stellte den Antrag, die Steuersätze der Stadt Langenburg zu übernehmen. Die Stadt Langenburg verlangt für den Ersthund 90 Euro sowie für den zweiten und jeden weiteren Hund 180 Euro. Lediglich die erhöhte Steuer für Kampfhunde sollte nicht übernommen werden. Die Stadt Langenburg erhebt für einen Kampfhund eine Steuer in Höhe von 270 Euro und für jeden weiteren Kampfhund 540 Euro. Gemeinderat Kießecker befürwortete den Vorschlag der Verwaltung. Der Erhöhung der Hundesteuer von 72 Euro auf 84 Euro je Hund sollte zugestimmt werden.

Bei der Abstimmung über den Antrag von Gemeinderat Schieber waren 7 Gremiumsmitglieder dafür. 9 Gemeinderäte waren dagegen. 1 Mitglied des Gemeinderats enthielt sich der Stimme. Somit war der Antrag von Gemeinderat Schieber mehrheitlich abgelehnt. Auf Antrag von Gemeinderat Kießecker wurde bei 11 Stimmen dafür, 1 Gegenstimme und 5 Stimmenthaltungen der Erhöhung der Hundesteuer von 72 Euro auf 84 Euro je Hund mehrheitlich zugestimmt und die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 21. Oktober 1996 in der Fassung vom 24. September 2001 verabschiedet.

 
Bebauungsplanänderung „Badgarten-Burgstall“ in Blaufelden

Bürgermeisterin Weber führte aus, dass in der Gemeinderatssitzung am 23. Oktober 2017 mehrere Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für ein Bauvorhaben im Wohnbaugebiet „Badgarten-Burgstall IV“ in Blaufelden vom Gemeinderat beschlossen wurden:

·           Überschreitung des Baufensters

·           Möglichkeit der Zufahrt in die Garage im Untergeschoss über die
            Straße „Im Burgstall“

·           Dachneigung laut Bebauungsplan 38 Grad bis 48 Grad; da nur
            eingeschossige Bebauung vorgesehen ist, Dachneigung 25 Grad

·           Dachfarbe Grautöne anstelle Rottöne

·           Laut Bebauungsplan Mindesttraufhöhe 4 Meter bis 4,50 Meter –
            je nach Dachneigung; erreicht werden maximal 3,60 Meter

 
Voraussetzung für die Zustimmung zu den beantragten Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und für die Erteilung der Baugenehmigung ist, dass der unteren Baurechtsbehörde schriftlich zugesagt wird, den bestehenden Bebauungsplan mittelfristig zu ändern. Einstimmig beschloss der Gemeinderat, der unteren Baurechtsbehörde schriftlich zuzusagen, dass mittelfristig geplant ist, den bestehenden Bebauungsplan „Badgarten-Burgstall IV“ in Blaufelden zu ändern.  


Überprüfung und Anpassung der Hallengebühren

Gemeindeoberamtsrat Bach führte aus, dass der Ortschaftsrat Billingsbach und der Ortschaftsrat Herrentierbach angeregt haben, eine Überprüfung der Hallengebühren vorzunehmen und diese gegebenenfalls anzupassen. Die Hallengebühren wurden schon seit sehr langer Zeit mit mehr angepasst. Deshalb wurde nun eine Überprüfung durchgeführt:
 
A.     Markthalle Blaufelden
Auf Antrag von Bürgermeisterin Weber beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Miete pro Tag von 297,50 Euro auf 327,25 Euro zu erhöhen.  
B.    Mehrzweckhalle Blaufelden
Auf Antrag von Gemeinderat Schieber und Gemeinderat Hofmann wurde einstimmig beschlossen, dass die Miete gleich bleibt. Der Heizungskostenersatz wird von 47,60 Euro auf 71,40 Euro einschließlich Mehrwertsteuer erhöht.  
C.    Lötholzhalle Wiesenbach
Der Erhöhung der Miete und des Heizungskostenersatzes wurde wie von der Verwaltung vorgeschlagen zugestimmt (gesamt 230 Euro, nur Halle 180 Euro, nur Nebenraum 50 Euro, Heizungskostenersatz 40 Euro).  
D.    Spektrum Blaufelden, Liederhalle Billingsbach, Landwehrhalle Gammesfeld und Bürgerhaus Herrentierbach
Auf Antrag von Gemeinderat Kießecker und Gemeinderat Schieber wurde bei 14 Stimmen dafür, 1 Gegenstimme und 2 Stimmenthaltungen beschlossen, die Miete einheitlich auf 150 Euro zu erhöhen. Zusätzlich wird das Entgelt für die Benutzung der Gläser von 27 Euro auf 30 Euro angehoben.  
E.     Kleiner Saal oder Foyer im Spektrum Blaufelden, kleiner Saal im Bürgerhaus Herrentierbach, Nebenraum in der Lötholzhalle Wiesenbach und Dorfgemeinschaftsraum Engelhardshausen
Auf Antrag von Bürgermeisterin Weber wurde einstimmig beschlossen: Die Miete bleibt gleich. Im kleinen Saal oder im Foyer im Spektrum Blaufelden, im kleinen Saal im Bürgerhaus Herrentierbach und im Nebenraum der Lötholzhalle Wiesenbach werden für die Heizung künftig einheitlich 20 Euro erhoben. Im Dorfgemeinschaftsraum Engelhardshausen bleibt das Entgelt für die Heizung unverändert bei 10 Euro.  
F.     Sonderregelungen bei Bestattungen in Ortschaften ohne Gastwirtschaft
Auf Antrag von Bürgermeisterin Weber erging folgender einstimmiger Beschluss: Für Miete und Heizung wird jeweils die Hälfte der Gebühr erhoben. Die Gebühr für die Küche ist in normaler Höhe zu entrichten.  
G.    Spektrum Blaufelden, Liederhalle Billingsbach, Landwehrhalle Gammesfeld, Bürgerhaus Herrentierbach und Lötholzhalle Wiesenbach: Aufbau und Abbau
Auf Antrag von Bürgermeisterin Weber wurde einstimmig beschlossen, dass für den Aufbau und für den Abbau jeweils ein Tag vorgesehen wird. Sollte mehr gewünscht werden und die Halle tatsächlich zur Verfügung stehen, wird eine Pauschale von 30 Euro je Tag erhoben.  
H.    Ermächtigung von Bürgermeisterin Petra Weber bei Sonderfällen
Einstimmig wurde Bürgermeisterin Weber ermächtigt, bei Sonderfällen eine abweichende Gebühr festzusetzen.  
I.       Inkrafttreten
Einstimmig wurde festgelegt, dass die Anpassung der Hallengebühren und der Nebenkosten jeweils zum 1. Juli 2018 erfolgt.  


Erste Vergaben für das Dorfzentrum Wiesenbach

Bürgermeisterin Weber erinnerte an die Gemeinderatssitzung am 26. Juli 2017. Nach Zusagen verschiedener Zuschüsse (Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum, Ausgleichstock und Fachförderung Feuerwehrwesen) wurde der Bau- und Ausschreibungsbeschluss für das Dorfzentrum in Wiesenbach vom Gemeinderat gefasst. Die Rohbauarbeiten, die Flachdachabdichtung und die Alufenster wurden öffentlich ausgeschrieben. Bei den Kunststofffenstern erfolgte eine beschränkte Ausschreibung. Jeweils einstimmig vergab der Gemeinderat die Gewerke an die jeweils günstigste Bieterin:  
 
Rohbauarbeiten Rudolf Steinbrenner, Wiesenbach 509.930 Euro
Flachdach, Umkehrdach Hofmann Flachdach, Lauda-Königshofen 142.572 Euro
Fassaden- und Glasbauarbeiten Sekra, Gundelfingen 104.436 Euro
 
Die Vergabe des Gewerks „Kunststofffenster“ nahm Bürgermeisterin Weber von der Tagesordnung. Die Verwaltung will zusammen mit dem Architekturbüro Klaus Pries das Angebot der günstigsten Bieterin, der Firma Ziegler GmbH aus Crailsheim, vor einer Vergabe prüfen, ob es auskömmlich ist. Die Angebotssumme der Firma Ziegler GmbH beträgt 15.947 Euro.

 
Neukalkulation Wasserzins 2018, 2019 und 2020 sowie Änderung der Wasserversorgungssatzung

Die bisherige Kalkulation für den Zeitraum 2016 bis 2017 läuft zum 31. Dezember 2017 aus, so Gemeindeoberamtsrat Bach in seinen Ausführungen. Deshalb wurde eine neue Gebührenkalkulation für den Wasserzins vorgenommen. Zurzeit beträgt der Wasserzins 1,90 Euro pro Kubikmeter netto. Bei der Neukalkulation ergibt sich ein Preis, jeweils netto, von 2,00 Euro pro Kubikmeter für 2018 und 2,07 Euro pro Kubikmeter für 2019 sowie 2,13 Euro pro Kubikmeter für 2020. Die starken Erhöhungen haben ihre Ursache in der Steigerung des Bezugspreises bei der Hohenloher Wasserversorgungsgruppe (HWG). Die HWG wiederum gibt Erhöhungen ihres Vorlieferanten, des Zweckverbands Wasserversorgung Nordostwürttemberg (NOW), weiter. Außerdem ergeben sich aus der Kalkulation 2013 bis 2016 noch Verluste von fast 80.000 Euro, die in diesem Zeitpunkt abgedeckt werden sollten. Dies hängt noch mit dem Wegfall eines Hauptabnehmers bei der HWG zusammen. Zudem wurde beschlossen, dass der von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg beanstandete Betrag von 84.000 Euro, der nicht in die Abwasserkalkulation eingestellt werden darf, durch die Wasserversorgung ausgeglichen werden soll. Hierfür wurden ebenfalls Beträge berücksichtigt. Auf Antrag von Bürgermeisterin Weber billigte der Gemeinderat einstimmig die Gebührenkalkulation für den Wasserzins für die Jahre 2018, 2019 und 2020. Die Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung wurde ebenfalls einstimmig beschlossen. 


DSL-Leerrohrverlegung in Teilorten

Die Verwaltung hat zusammen mit der Firma CDM Smith Consult GmbH aus Crailsheim die Verlegung von DSL-Leerrohren in Teilorten ausgeschrieben. Die Trassenführung verläuft ab der Bundesstraße 290 über Kottmannsweiler nach Herrentierbach. Im östlichen Gemeindegebiet werden Engelhardshausen, Wiesenbach, Heufelwinden und Gammesfeld von der Trasse tangiert. Auf Frage aus der Mitte des Gremiums antwortete Bautechniker Alfred Liebetanz, dass das Ziel ist, dass die betreffenden Teilorte bis Weihnachten 2018 schnelles Internet haben. Vorgesehener Baubeginn ist 1. März 2018. Einstimmig vergab der Gemeinderat die DSL-Leerrohrverlegung an die günstigste Bieterin, die Firma Rudolf Steinbrenner aus Wiesenbach zum Angebotspreis von 1.114.904 Euro. 


Jahresrückblick 2017

Bürgermeisterin Weber blickte auf die Arbeit des Gemeinderates in dem zu Ende gehenden Jahr zurück. Was 2017 gemeinsam vorbereitet, durchgeführt und für die folgenden Jahre geplant wurde, ist von der Verwaltung in einem Jahresrückblick zusammengefasst worden. Bürgermeisterin Weber griff unter anderem folgende „Highlights“ heraus: ·      Für Zwecke der DRK-Rettungswache Teilumbau des Feuerwehrmagazins Blaufelden samt Sanierung von Räumen; der Mannschaftsraum der Feuerwehr wird Umkleideraum und Schlafraum; als Ersatz ist für die Feuerwehr ein Anbau Richtung Garten geplant. ·      Der Gemeindeentwicklungsplan „Blaufelden 2030“, der vom Gemeinderat und der Bürgerschaft erarbeitet wurde, wird im Gemeinderat einstimmig beschlossen. Das größte Projekt dieses Zukunftskonzepts stellt die weitgehend flächendeckende Versorgung der Gemeinde mit Breitband dar. ·      Haushaltsplan 2017 mit einem Volumen von 17.675.000 Euro verabschiedet; trotz anhaltend großer Investitionen, insbesondere für den Neubau des Dorfzentrums in Wiesenbach, bleibt der Schuldenstand in etwa auf dem Stand von 2016; die Pro-Kopf-Verschuldung liegt bei rund 610 Euro. ·      Gemeinderat und stellvertretender Bürgermeister Hermann Kießecker aus Wittenweiler wird im Rahmen eines Festaktes für seine Lebensleistung das Bundesverdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland verliehen. ·      Hohenloher Volksfest mit Heimatabend, Energiemesse und Festumzügen am Pfingstsonntag und Pfingstmontag. 
Viel ist geschehen und wurde gearbeitet im Jahr 2017, so das Fazit von Bürgermeisterin Weber. Sie bedankte sich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde Blaufelden, dem Gemeinderat, der Ortsvorsteherin und den Ortsvorstehern sowie den Ortschaftsräten für die produktive und jederzeit sehr sachorientierte Zusammenarbeit.