Blaufelden (Druckversion)

Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 17. Dezember 2014

Breitbandversorgung Wiesenbach

Bereits ab 2006 hatte Bürgermeister Klaus Köger Kontakt mit der Telekom und der EnBW ODR wegen dem Ausbau der Breitbandversorgung in Blaufelden. Am 17. Dezember 2007 hatte der Gemeinderat auf Grundlage der damals vorliegenden Kenntnisse beschlossen, die Versorgung von Billingsbach und Wiesenbach mit einer schnellen Datenverbindung im Internet auszuschreiben, für den Anschluss von Billingsbach die Zwischenfinanzierung zu übernehmen und zu prüfen, ob im Rahmen der Abwasserkonzeption die Mitverlegung von Leerrohren sinnvoll wäre.

In Billingsbach konnte der Breitbandanschluss in Zusammenarbeit mit einer gegründeten Interessengemeinschaft schnell realisiert werden. Da in Wiesenbach Gespräche mit der Telekom und der EnBW geführt wurden, um eine vergleichbare Lösung wie in Billingsbach zu erreichen, wurde von einer Ausschreibung im Internet abgesehen. Eine Leerrohrverlegung im Rahmen der Abwasserkonzeption wäre nicht sinnvoll gewesen.

In Wiesenbach fand Ende 2008 eine Bürgerversammlung unter Beteiligung von Mitarbeitern der Telekom statt. 2009 gründete sich daraufhin die „Interessengemeinschaft DSL Wiesenbach“. Die Leerrohrverlegung von Wiesenbach zum Kabel der EnBW ODR neben der Bundesstraße 290 erfolgte in zwei Abschnitten im Rahmen der Verlegung einer neuen Wasserleitung. Von dort aus wäre auch eine Verbindung zum etwas weiter entfernt liegenden Glasfaserkabel der Telekom möglich. 2010 teilte die Telekom mit, dass eine Kooperation mit der Interessengemeinschaft nicht mehr möglich sei. Im gleichen Jahr wurden in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Schwäbisch Hall (WFG) Untersuchungen zur Breitbandversorgung im ganzen Landkreis durchgeführt. Die Ergebnisse lagen Mitte 2011 vor. Zum gleichen Zeitpunkt ging die Funktechnik LTE in Wiesenbach in Betrieb.

Aktuell besteht in Wiesenbach ein Breitbandangebot über DSL der Telekom und LTE von Vodafone, so Bürgermeister Köger in seinen Ausführungen. Laut Vodafone steht über LTE eine durchschnittliche Leistung von 10 bis 15 MB zur Verfügung. Diese Leistung wird in der Praxis allerdings nicht erreicht.

2013 hat Bürgermeister Köger dann wieder mit der EnBW ODR und Herrn Heinz Kastenholz von der WFG Kontakt aufgenommen. Die EnBW legte ein Angebot vor, bei dem die Gemeinde die bestehende Deckungslücke hätte übernehmen müssen. Das Angebot konnte so nicht umgesetzt werden, da es nicht den aktuell geltenden Verfahrensregelungen entsprach, die bei Zuschussanträgen für Breitbandausbaumaßnahmen zu beachten sind. Für Wiesenbach kommt derzeit eine Förderung nur in Betracht, wenn der Bedarf für eine Breitbandversorgung mit einer Bandbreite von 25 bis 50 MB von mindestens drei Gewerbebetrieben geltend gemacht wird. Ortsvorsteher Manfred Glemser hat zwölf Bedarfsermittlungen von örtlichen Betrieben gesammelt. Auf Grundlage dieses Bedarfsnachweises müssten nun laut Bürgermeister Köger folgende Schritte unternommen werden, um eine Förderung für die Breitbandversorgung zu ermöglichen:

  1. Abfrage bei den Breitbandanbietern, ob in den nächsten drei Jahren Ausbau- arbeiten ohne finanzielle Unterstützung der Gemeinde geplant sind.
  2. Abfrage bei den Netzbetreibern (Gas, Wasser, Strom), ob eine Mitverlegung von Leerrohren bei deren geplanten Bauarbeiten möglich ist.
  3. Wenn die Punkte 1 und 2 keine positiven Antworten erfahren: Zuschussantrag für die Verlegung von Leerrohren und Einzug von Glasfaserkabeln einreichen.
  4. Ausschreibung Verlegung von Leerrohren, Tiefbau für Schaltverteiler, Einzug Glasfaser- kabel, Einmessen der Leerrohre und Vorlage an das Landesvermessungsamt.
  5. Ausschreibung Netzbetreiber über die Clearingstelle.
  6. Falls Netzbetreiber Interesse bekundet und eine Deckungslücke bezahlt bekommen möchte, Antrag auf Zuschuss für die Deckungslücke.
  7. Nach Zuschussbewilligung, Vertrag mit Netzbetreiber und Ausführung der Maßnahme.

Herr Kastenholz von der WFG würde uns im Verfahren betreuen, so Bürgermeister Köger. Die anfallenden Kosten hierfür sind überschaubar. Für das ganze Verfahren ist mit einem Zeitraum von 1 ½ Jahren zu rechnen. Das vorhandene Leerrohr von der Bundesstraße 290 bis in einen Feldweg am Rande des Wohnbaugebietes „Weichseläcker“ in Wiesenbach könnte verwendet werden. Vom bestehenden Leerrohr sind mehrere Trassen zu den drei Kabelverzweigern (KVZ) möglich. Bis zum ersten KVZ sind Tiefbauarbeiten für einen Schaltverteiler erforderlich. Die Trassen müssten auf ihre Realisierungsmöglichkeit noch genau geprüft werden. Eine Kostenberechnung wäre zu veranlassen für die Tiefbauarbeiten und den Einzug des Glasfaserkabels von der Bundesstraße 290 bis in die Engelhardshauser Straße in Wiesenbach. Weitere Kosten entstehen für die Einmessung der Leerrohrtrasse. Der Zuschuss beträgt für die Verlegung eines Dreifachleerrohres bei befestigten Flächen 40 Euro pro laufender Meter und 20 Euro pro laufender Meter bei unbefestigten Flächen. Diese Beträge decken auch das einzublasende Glasfaserkabel ab. Für die Einbringung des Glasfaserkabels in ein bereits vorhandenes Leerrohr beträgt der Zuschuss 8 Euro pro laufender Meter. Es ergibt sich somit ein Zuschuss von voraussichtlich 45.000 Euro. Der Eigenmittelbedarf liegt dann bei 35.000 Euro bis 55.000 Euro – nur für die Leerrohrverlegung. Ob im weiteren Verfahren ein Interessent gefunden wird, ob und in welcher Höhe eine Deckungslücke geltend gemacht wird, ist nicht abzusehen. Gefördert wird die Deckungslücke mit 50 Prozent Zuschuss. Annahme: Deckungslücke 80.000 Euro – Zuschuss und Eigenmittel je 40.000 Euro. Der Gesamtaufwand der Gemeinde läge bei diesen Annahmen bei voraussichtlich 75.000 Euro bis 95.000 Euro. Die Interessengemeinschaft und / oder örtliche Betriebe könnten eventuell einen Teilbetrag der Eigenmittel übernehmen. Was die Initiative der Bundesregierung, die eine flächenhafte Breitbandversorgung mit 50 MB bis Ende 2018 verspricht, tatsächlich bringen wird, ist derzeit nicht absehbar. Wie die Finanzierung dieser Aktion aussehen soll, ist ebenfalls noch unklar. Sind die Gemeinden bei der Umsetzung und Finanzierung ebenfalls gefordert? Sollte die Initiative auf Bundesebene unter vernünftigen Rahmenbedingungen kommen, wäre es sinnvoll, diese abzuwarten. Alternativ könnte das dargestellte Verfahren eingeleitet und die weitere Entwicklung beobachtet und gegebenenfalls reagiert werden.

Bürgermeister Köger führte weiter aus, dass der Ausbau der Breitbandversorgung nicht nur in Wiesenbach aktuell ist, sondern auch in Gammesfeld, Herrentierbach und Engelhardshausen. Derzeit wird auf Kreistagsebene darüber diskutiert, eine kreisweite Konzeption von der WFG erstellen zu lassen. Die Details sind noch offen. Bürgermeister Köger empfahl, zweigleisig vorzugehen. Für Wiesenbach könnte das Verfahren eingeleitet werden. Für Gammesfeld, Herrentierbach und Engelhardshausen könnte durch Herrn Kastenholz von der WFG abgeklärt werden, ob diese Ortschaften weiße Flecken bei der Breitbandversorgung sind. Falls dies der Fall sein sollte, könnte das gleiche Verfahren wie für Wiesenbach eingeleitet werden. Nach der sich anschließenden Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, für Wiesenbach das Verfahren zum Ausbau der Breitbandversorgung in die Wege zu leiten. Für Gammesfeld, Herrentierbach und Engelhardshausen wird geprüft, ob bei der Versorgung mit schnellem Internet weiße Flecken vorhanden sind. Sollte sich zeigen, dass weiße Flecken vorhanden sind, wird in diesen Ortschaften eine Bedarfsermittlung durchgeführt und gegebenenfalls das Verfahren wie für Wiesenbach eingeleitet. Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, inwieweit die Bürger und Firmen durch Beiträge die erforderlichen Maßnahmen flankierend begleiten können.

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