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Blaufelden
die Gemeinde mittendrin
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Blaufelden Aktuell

Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 14. Mai 2018

Bürgerfragestunde: Künftige Unterbringungen von Flüchtlingen in der Anschlussunterbringung

Die Gemeinde Blaufelden hat in der Gemeinschaftsunterkunft Rudolf-Diesel-Straße 10 in Blaufelden vom Landkreis Schwäbisch Hall für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen Zimmer angemietet. Der Gemeinderat beschloss in der Sitzung am 16. April 2018, dass eine Belegung in diesen Räumlichkeiten für den genannten Personenkreis mit maximal 2 Personen pro Raum vorzusehen ist. Sobald diese Belegung aufgrund der überstellten Anzahl an Flüchtlingen nicht mehr möglich ist, sind die Räume entsprechend der durch das Landratsamt Schwäbisch Hall vorgesehenen Belegung nachzubelegen.

Herr Dr. Werner Ebert aus Blaufelden richtete die Frage an die Verwaltung, ob dies bedeutet, dass sowohl für die 18,63 Quadratmeter großen Zimmer als auch für die 13,54 Quadratmeter großen Zimmer immer eine Belegung mit maximal 2 Personen pro Raum vorgesehen ist.

Bürgermeisterin Weber antwortete, dass die Verwaltung die angemieteten Zimmer bis auf weiteres grundsätzlich mit bis zu 2 Personen pro Zimmer belegt. Lediglich bei Familien mit Kleinkindern wird hiervon gegebenenfalls abgewichen.

Außerdem richtete Herr Dr. Ebert die Frage an die Verwaltung, was dies in Bezug auf den Gemeinderatsbeschluss vom 16. April 2018 bedeutet: Sobald diese Belegung aufgrund der überstellten Anzahl an Flüchtlingen nicht mehr möglich ist, sind die Räume entsprechend der durch das Landratsamt Schwäbisch Hall vorgesehenen Belegung nachzubelegen.

Sollte es die Situation erfordern, so Bürgermeisterin Weber, wird die Verwaltung die Belegung entsprechend den vom Landratsamt Schwäbisch Hall am 26. Oktober 2000 genehmigten Bauplänen vornehmen: Bis zu 3 Personen in den kleinen Zimmern à 13,54 Quadratmeter und bis zu 4 Personen in den großen Zimmern à 18,63 Quadratmeter.

Änderung der Betreuungszeiten im Gemeindekindergaten Billingsbach

Die Kleingruppe, die sogenannte Fischegruppe, im Gemeindekindergarten Billingsbach unter der Leitung von Frau Sonja Wanner betreut derzeit Kinder über 3 Jahren in der Zeit von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr. Die Verwaltung musste feststellen, so Bürgermeisterin Weber, dass Eltern für ihre Kinder immer öfters eine Betreuung mit verlängerten Öffnungszeiten wünschen. Um der Nachfrage gerecht zu werden, beabsichtigt die Verwaltung nach Rücksprache mit der Kindergartenleitung, die bisherige Halbtagsgruppe in eine Kleingruppe mit verlängerten Öffnungszeiten von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 umzuwandeln. Neben der Gruppenleitung wird dann in der Fischegruppe für die Betreuung der Kinder Frau Cornelia Stahl als Zweitkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 12 Stunden in der Woche zusätzlich zur Verfügung stehen.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, die Fischegruppe ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 in eine Kleingruppe mit verlängerten Öffnungszeiten von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr umzuwandeln.

Satzung über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage

Ortsvorsteher Friedemann Dürr-Schwab teilte mit, dass geplant ist, anlässlich des Tages des offenen Dorfes am 10. Juni 2018 in Gammesfeld einen verkaufsoffenen Sonntag zu veranstalten. Damit der Verkauf an diesem Sonntag möglich ist, sollte die Satzung über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage geändert werden.

Auf Antrag von Bürgermeisterin Weber verabschiedete der Gemeinderat die Satzung über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage vom 14. Mai 2018 einstimmig. Verkaufsstellen im Sinne des § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung dürfen in Gammesfeld am 10. Juni 2018 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr offen sein.

Vertrag mit dem Landkreis zum Aufbau eines Backbone-Netzes: Ermächtigung an die Verwaltung

Bürgermeisterin Weber erklärte, dass durch den landkreisweiten Backbone-Ausbau ein zusammenhängendes Breitbandversorgungsnetz geschaffen werden soll, an dem alle 30 innerörtlichen Netze im Landkreis Schwäbisch Hall angeschlossen werden. Betroffen sind ca. 165 Übergabepunkte zur Nutzung des Backbones („Rückgrat“), die für potenzielle Netzbetreiber sehr attraktiv sein werden. Die Versorgungssicherheit kann durch entstehende Redundanzen – gegenüber dem isolierten Ausbau der einzelnen Kommunen – erheblich gesteigert werden. Abseits der Glasfasertrassen liegende Wohnplätze werden durch den Backbone-Ausbau in die Lage versetzt, am innerörtlichen Ausbau zu partizipieren. Es ist zu erwarten, dass eher unattraktive Gebiete durch eine gemeinsame Netzausschreibung der Kommunen künftig mitversorgt werden. Aufgrund des interkommunalen Elements sind höhere Fördersätze zu erwarten. Organisatorisch und in Bezug auf die Kosten, zum Beispiel über Rahmenverträge beim Materialeinkauf und bei Dienstleistungen, sind Vorteile zu erwarten. Hierfür ist der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Landkreis Schwäbisch Hall erforderlich.

Einstimmig ermächtigte der Gemeinderat die Verwaltung, für den Ausbau des landkreisweiten Backbone-Netzes die erforderlichen Vereinbarungen mit dem Landkreis Schwäbisch Hall abzuschließen.

Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat

§ 15 Absatz 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Blaufelden hat derzeit folgende Fassung:

„Die Beratungsunterlagen sind nur für die Gemeinderäte bestimmt. Über den Inhalt der Vorlage ist so lange Verschwiegenheit zu wahren, als über sie noch nicht öffentlich verhandelt ist.“

Bürgermeisterin Weber wies darauf hin, dass die Beratungsunterlagen vor der Gemeinderatssitzung in das Internet gestellt werden. Dies ist mit der bisherigen Fassung der Geschäftsordnung und mit § 41 b der Gemeindeordnung (Veröffentlichung von Informationen) nicht vereinbar. Deshalb ist eine Änderung der Geschäftsordnung notwendig.

Auf Antrag von Bürgermeisterin Weber beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass der § 15 Absatz 2 der Geschäftsordnung folgende Fassung erhält:

„Nichtöffentliche Beratungsunterlagen sind nur für die Gemeinderäte bestimmt. Über den Inhalt der Vorlage ist so lange Verschwiegenheit zu wahren, als über sie noch nicht öffentlich verhandelt ist.“

Änderung Bebauungsplan „Rothenburger Straße, 5. Änderung“ in Blaufelden: Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Gemeindeoberamtsrat Roland Bach führte aus, dass im nordwestlichen Bereich des Plangebietes bisher eine Fläche als Grünbereich ausgewiesen war, da hier eine Hochspannungsfreileitung verlief. Nachdem diese abgebaut wurde, steht diese Fläche für eine Bebauung zur Verfügung. Die Änderung des Bebauungsplans stellt damit eine Anpassung an den großen Bedarf an Wohnbauflächen dar.

Gemeinderat Werner Schieber schlug vor, den Straßenverkehr nicht ausschließlich über die Dresdner Straße zu leiten. Von der Straße A sollte eine Verbindung zur Ostlandstraße geschaffen werden. Desgleichen könnte eine Anbindung an die zwischen der Ostlandstraße und der Landesstraße 1001 verlaufende Verbindungsstraße hergestellt werden.

Gemeinderat Ralf Beyer fügte ergänzend an, dass die zwischen der Ostlandstraße und der Landesstraße 1001 verlaufende Verbindungsstraße breiter ausgebaut werden sollte. Diese Straße ist eine wichtige Zufahrt zum Sportzentrum aus Richtung Schrozberg bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen.

Auf Vorschlag von Bürgermeisterin Weber erhielt das Kreisplanungsamt den Auftrag, die Anregungen von Gemeinderat Schieber und Gemeinderat Beyer zu prüfen. Zusätzlich wird beantragt, die Kosten für die Verbreiterung der zwischen der Ostlandstraße und der Landesstraße 1001 verlaufenden Verbindungsstraße zu ermitteln.

Änderung Bebauungsplan „Sondergebiet Biogasanlage Reiss, 1. Änderung“ in Herrentierbach: Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Gemeindeoberamtsrat Bach erläuterte, dass der Bebauungsplan „Sondergebiet Biogasanlage Reiss“ 2008 in Kraft trat. Dieses Sondergebiet befindet sich im Westen von Herrentierbach. Die Mitinhaber und Hofnachfolger der Reiss GbR planen die Errichtung von 2 Wohnhäusern auf dem Flurstück Nummer 1800 innerhalb des Bebauungsplangebiets. Die Realisierung der Bauvorhaben ist im Süden des Bebauungsplangebietes vorgesehen. Hierfür wird etwas mehr Fläche benötigt als der Geltungsbereich zulässt. Da die Größe des Geltungsbereiches insgesamt nicht erweitert und keine Fläche dem Außenbereich entzogen werden soll, ist ein Flächentausch vorgesehen. So wird eine Fläche im Westen des derzeit gültigen Bebauungsplangebietes aufgehoben und dafür eine Fläche im Süden hinzugenommen.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, den Bebauungsplan nach § 2 Baugesetzbuch zu ändern. Der vom Kreisplanungsamt gefertigte Änderungsentwurf wurde gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Änderung Bebauungsplan „Barthelsäcker Süd, 1. Änderung“ in Gammesfeld: Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Gemeindeoberamtsrat Bach erinnerte daran, dass 2006 zur Erstellung von 2 Wohnhäusern der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Barthelsäcker Süd“ aufgestellt wurde. Ein Wohnhaus wurde mittlerweile erstellt. Für die Erstellung des zweiten Wohnhauses entsprechen die getroffenen Bauvorschriften nicht den gewünschten Anforderungen der Bauherrschaft. Deshalb sollte der Bebauungsplan bezüglich der Vollgeschosse, der Gebäudehöhe und der Dachform angepasst werden.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch zu ändern. Der vom Kreisplanungsamt gefertigte Änderungsentwurf wurde gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Bürgermeisterin Weber führte aus, dass die derzeit gültige Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften vom Gemeinderat am 19. November 2001 beschlossen wurde. Die Satzung trat am 1. Januar 2002 in Kraft. Aufgrund verschiedener Rechtsänderungen ist die Satzung nicht mehr aktuell. Die Verwaltung hat deshalb einen neuen Satzungsentwurf ausgearbeitet. Auch macht die Anmietung von Räumen vom Landkreis Schwäbisch Hall für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen in der Gemeinschaftsunterkunft „Rudolf-Diesel-Straße 10“ in Blaufelden die Neufassung der Satzung sowie eine Kalkulation der Benutzungsgebühr erforderlich. Zudem wurde die Benutzungsgebühr für das Holland-Haus „Rudolf-Diesel-Straße 18“ in Blaufelden, in dem schon seit vielen Jahren eine obdachlose Person untergebracht ist, neu kalkuliert.

Einstimmig billigte der Gemeinderat die Kalkulation der Benutzungsgebühren und der Betriebskostenpauschalen. Die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom 14. Mai 2018 wurde ebenfalls einstimmig verabschiedet.

Die Satzung wurde bereits in der Blaufelder Rundschau Nummer 20 vom 17. Mai 2018 veröffentlicht.