Blaufelden (Druckversion)

Beiträge und Gebühren der Gemeinde Blaufelden

In dieser Übersicht finden Sie die wichtigsten Steuern und Gebühren zusammengefasst.

Abwasserbeitrag

  • für Kanal je qm Grundstücksfläche: 2,20 EUR
  • für Klärwerk je qm Grundstücksfläche: 0,80 EUR

Abwassergebühren

  • Abwassergebühr für Schmutzwasser je cbm: 5,62 EUR
  • Abwassergebühr für Niederschlagswasser je qm: 0,47 EUR
  • Gebühr bei Anlieferung an Kläranlage
    • m³ Abwasser aus Hauskläranlagen Absetzgruben: 64,97 EUR
    • m³ Abwasser aus Hauskläranlagen Ausfaulgruben: 55,47 EUR
    • m³ Fäkalabwasser aus Gruben: 38,37 EUR
    • m³ Mischabwasser aus Gruben: 38,37 EUR

Bestattungsgebühren

(Satzung vom 19.10.2015 ab 01.11.2015)

  • Grabherstellung
    • für das Ausheben und Wiederauffüllen eines Normalgrabes: 600,00 EUR
    • dasselbe bei einem Kindergrab bis 10 Jahre: 420,00 EUR
    • dasselbe bei einem Urnengrab: 165,00 EUR
    • Zuschlag für Bestattungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen: 20,00 %
  • Überlassung von Reihengräbern
    • für Personen unter 10 Jahren: 300,00 EUR
    • für Personen über 10 Jahren: 800,00 EUR
    • für ein Urnenreihengrab: 250,00 EUR
    • für anonyme Urnenreihengräber: 320,00 EUR
    • für ein Rasengrab: 1.550,00 EUR
  • Überlassung von Grabnutzungsrechten
    • für ein Wahlgrab je Einzelgrabfläche: 1.300,00 EUR
    • Urnenwahlgräber je Einzelgrabfläche: 400,00 EUR
    • für die Verlängerung eines Nutzungsrechtes für die Dauer einer Nutzungsperiode wird die volle Gebühr erhoben
    • für eine davon abweichende Verlängerung anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur Verlängerungsdauer, wobei angefangene Jahre voll gerechnet werden
    • Zuschlag für Auswärtige 10 % bis 70 %
  • Benutzung der Leichenhalle
    • Leichenhallen mit geschlossenem Aussegnungsraum: 230,00 EUR
    • Leichenhallen ohne Aussegnungsraum: 100,00 EUR
    • Kühlzelle pro Tag: 18,00 EUR
  • Sonstige Leistungen
    • Notsarg: 50,00 EUR
    • für Ausgrabungen und Umbettungen pro Person und Stunde: 43,00 EUR
    • Benützung des Leichentransportwagens: 19,00 EUR
    • für Fahrten außerhalb der Gemeinde zusätzlich je km: 0,30 EUR
  • Anlage Grabeinfassung mit Trittplatten
    • für ein Doppelgrab: 440,00 EUR
    • für ein Reihengrab: 260,00EUR
    • für ein Kindergrab: 130,00 EUR
    • für ein Urnengrab: 135,00 EUR
  • Abräumen von Gräber
    • eines Doppelgrabes: 265,00 EUR
    • eines Reihengrabes: 165,00 EUR
    • eines Urnen-/Kindergrabes: 110,00 EUR

Elternbeiträge für Kindergärten

Erschließungsbeitrag

95 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwands

Freibadgebühren

  • Einzelkarten
    • Erwachsene 2,50 EUR
    • Kinder, Jugendliche (4-18 Jahre), Schüler und Studenten 1,50 EUR
    • Familientageskarte 6,50 €
  • Zehnerkarten
    • Erwachsene 22,00 EUR
    • Kinder, Jugendliche (4-18 Jahre), Schüler und Studenten 12,00 EUR
  • Saisonkarten
    • Erwachsene 27,00 EUR
    • Kinder, Jugendliche (4-18 Jahre), Schüler und Studenten 16,00 EUR
    • Familienkarte 41,00 EUR

Geschirrmobil

  • Vollständiges Geschirrmobil
    • für den ersten Festtag oder Polterabend: 80,00 EUR
    • für den zweiten Festtag: 45,00 EUR
    • für den dritten und jeden weiteren Festtag: 30,00 EUR
    • pro Geschirrbehälter (50 Geschirreinheiten)
    • je Veranstaltung: 3,00 EUR
  • Geschirrmobil und der fest eingebauten Spülmaschine
    • für den ersten Festtag oder Polterabend: 50,00 EUR
    • für den zweiten Festtag: 30,00 EUR
    • für den dritten und jeden weiteren Festtag: 20,00 EUR
    • zuzüglich 3,00 EUR pro Geschirrbehälter (50 Geschirreinheiten) je Veranstaltung
  • Transportable Spülmaschine
    • für den ersten Festtag oder Polterabend: 30,00 EUR
    • für den zweiten Festtag: 15,00 EUR
    • für den dritten und jeden weiteren Festtag: 10,00 EUR
    • zuzüglich 3,00 EUR pro Geschirrbehälter (50 Geschirreinheiten) je Veranstaltung. Spülmittel und Klarspüler sind im Mietpreis enthalten. Wird nur Geschirr angemietet, werden pro Geschirrbehälter (50 Geschirreinheiten) je Veranstaltung 6,00 EUR.

Gewerbesteuer

345 v. H. des Steuermessbetrages

Grundsteuer

  • Grundsteuer A 420 v. H. des Steuermessbetrages
  • Grundsteuer B 400 v. H. des Steuermessbetrages

Hallenbadgebühren

  • Einzelkarten
    • Erwachsene 2,50 EUR
    • Kinder, Jugendliche (4-18 Jahre), Schüler und Studenten 1,50 EUR
    • Familienkare 6,50 €
  • Zehnerkarten
    • Erwachsene 22,00 EUR
    • Kinder, Jugendliche (4-18 Jahre), Schüler und Studenten 12,00 EUR
  • Halbjahreskarten
    • Erwachsene 45,00 EUR
    • Kinder, Jugendliche (4-18 Jahre), Schüler und Studenten 25,00 EUR
  • Jahreskarten
    • Erwachsene 72,00 EUR
    • Kinder, Jugendliche (4-18 Jahre), Schüler und Studenten 38,00 EUR
  • Familienjahreskarten
    • Familienjahreskarten 154,00 EUR

Hallenbenutzungsgebühren

Hohenloher Volksfest-Standgebühren

Krämermarkt

  • je laufenden Meter für alle 3 Tage: 10,00 EUR
  • zuzüglich für Strom: 2,50 EUR je laufender Meter für alle 3 Tage
  • bei Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch pro kWh: 0,35 EUR

Messe für Energie und Umwelt

Markthalle:

  • Standgröße bis15 m²: 50,00 EUR
  • Standgröße ab 16 m²: 70,00 EUR
 

Freigelände:

  • Standgröße bis 35 m²: 35,00 EUR
  • Standgröße ab 36 m²: 55,00 EUR

Die Preise verstehen sich inkl. Strom.

Hundesteuer

  • für 1 Hund: 84,00 EUR
  • je weiterer Hund erhöht sich der Steuersatz um das Doppelte: 168,00 EUR
  • Zwingersteuer: 168,00 EUR
  • Hundesteuermarke (Ersatz): 2,50 EUR

Kleineinleitergebühren für Abwasser

pro Person 28,00 EUR

Verlässliche Grundschule

Der Elternbeitrag wird anteilsmäßig ermittelt und ist abhängig von der angemeldeten Kinderzahl. Aktuell beträgt der Elternbeitrag 18,16 € (Schuljahr 2023/2024). Sollte sich die Anzahl der Kinder während dem Schuljahr verringern bzw. erhöhen, wird von den Eltern zum Ende des Schuljahres der Differenzbetrag zurückerstattet bzw. nachgefordert. Nehmen aus einer Familie mehrere Kinder die Betreuung in Anspruch, reduziert sich der Elternbeitrag ab dem 2. Kind um 10,00 €. Für den Ferienmonat August ist kein Elternbeitrag zu entrichten.

Waaggebühren

  • Viehwaage
    • je Großvieh: 3,00 EUR
    • je Kleinvieh: 2,30 EUR
  • Bodenwaage
    • bis 3 t.: 3,00 EUR
    • über 3 t.: 4,50 EUR

Wasserversorgungsbeitrag

  • je qm Nutzungsfläche zuzügl. MwSt.: 2,75 EUR
  • je qm Geschoßfläche zuzügl. MwSt.: 6,90 EUR

Wasserzins

  • Verbrauchsgebühr je cbm zzgl. MwSt.:
    ab 01.01.2018   2,00 EUR
    ab 01.01.2019   2,07 EUR
    ab 01.01.2020   2,13 EUR
    ab 01.01.2021   2,16 EUR
  • monatliche Grundgebühr je Zählergröße zuzüglich MwSt.
    • Qn 1,5: 3,00 EUR
    • Qn 2,5: 3,00 EUR
    • Qn 2,5: Steigrohr 3,00 EUR
    • Qn 6,0: 3,00 EUR
    • Qn 6,0 Steigrohr: 3,30 EUR
    • Qn 10,0: 3,60 EUR
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