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Blaufelden
die Gemeinde mittendrin
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Aus dem Gemeinderat

Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 18. Juni 2018

Bürgerfragestunde

Die Fragen von fünf Bürgerinnen und Bürgern aus Wiesenbach drehten sich alle um einen von einer Bürgerinitiative geplanten Dorfladen in Wiesenbach und inwieweit die Gemeinde Blaufelden dieses Projekt unterstützt. Derzeit gibt es in Wiesenbach überhaupt keine Einkaufsmöglichkeit mehr. Andere Gemeinden haben einen bürgerinitiierten Dorfladen unterstützt.

Bürgermeisterin Weber verwies auf „Verschiedenes und Bekanntgaben“. Unter diesem Tagesordnungspunkt gab sie den in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 14. Mai 2018 gefassten Beschluss bekannt. Einstimmig wurde beschlossen:

„Unter dem Vorbehalt der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens und vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrats, wird der noch zu gründenden Unternehmergesellschaft (UG) zum Zwecke des Baues und des Betriebes eines Dorfladens in Wiesenbach am Dorfzentrum in der Brettheimer Straße ein zirka 8 Ar großer Bauplatz samt Schaffertscher Scheune zum regulären Preis angeboten.“

Hintergrund des Beschlusses war die Befürchtung, dass eine kostenlose Überlassung des Bauplatzes als Wettbewerbsverzerrung gegenüber anderen Gewerbetreibenden angesehen werden könnte.

Gemeinderat Manfred Glemser bat das Gremium, den Beschluss zu überdenken. Über seinen Antrag in der Sitzung am 14. Mai 2018 sei nicht abgestimmt worden. Der Antrag wurde von Gemeinderat Glemser mit folgendem Wortlaut gestellt:

„Der Gemeinderat möge beschließen, der noch zu gründenden UG zum Zwecke des Baues und des Betriebes eines Dorfladens in Wiesenbach einen zirka 8 Ar großen Bauplatz mit Schaffertscher Scheune am Dorfzentrum in der Brettheimer Straße zu überlassen.“

Sein in der Sitzung am 14. Mai 2018 gestellter Antrag könnte dahingehend modifiziert werden, dass der UG das Baugrundstück überlassen wird und die Bürgerinitiative Dorfladen die Erschließungskosten trägt. Eine weitere Modifikation wäre, dass die Bürgerinitiative Dorfladen auf der Basis des Erbbaurechts das Baugrundstück erhält. Die Pachtdauer könnte 25 Jahre betragen. Die Bürgerinitiative Dorfladen könnte der Gemeinde Blaufelden jährlich einen Erbpachtzins bezahlen. Durch einen entgegenkommenden Gemeinderatsbeschluss würde die Gemeinde Blaufelden einen Beitrag zur Alltagsversorgung der Bevölkerung leisten.

Bürgermeisterin Weber entgegnete, dass die Anträge nicht auf der Tagesordnung stehen. Deshalb ist in dieser Sitzung keine Abstimmung möglich.

Gemeinderat Glemser kritisierte zudem, dass der Tagesordnungspunkt „Dorfladen Wiesenbach“ am 14. Mai 2018 nicht in der öffentlichen Gemeinderatssitzung beraten wurde. Für die Bürger wäre es wichtig gewesen, zu erfahren, wie die Mitglieder des Gemeinderats zum Dorfladen Wiesenbach stehen. Es wirkt frustrierend auf die Bürger, wenn sie nicht mehr wissen, insbesondere im Hinblick auf die anstehende Kommunalwahl 2019, welche Meinung die Mitglieder des Gemeinderats haben. Im Hinblick auf die Beteiligung der Bürger am kommunalpolitischen Entscheidungsprozess in der Gemeinde ist es zu wenig, nur den Beschluss in öffentlicher Sitzung bekannt zu geben.

Sachstand Realisierung Breitbandausbau in der Gemeinde Blaufelden

Herr Steffen Kunert von der CDM Smith Consult GmbH aus Crailsheim und Herr Heinz Kastenholz von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Schwäbisch Hall informierten über den aktuellen Stand der Realisierung des Breitbandausbaus.

Herr Kunert führte aus, dass in Gammesfeld das Leerrohrnetz vollständig aufgebaut ist. Derzeit werden vom Bauunternehmen Rudolf Steinbrenner aus Wiesenbach Leerrohre für die DSL-Versorgung von Gammesfeld, beginnend in der Schloßstraße, über Heufelwinden nach Wiesenbach verlegt. In Wiesenbach kommt die Trasse in der Gammesfelder Straße unweit des Bauunternehmens Rudolf Steinbrenner an und verläuft weiter bis zur Einmündung der Gammesfelder Straße in die Blaufelder Straße beziehungsweise Brettheimer Straße. Teilweise verlegt die EnBW Gasleitungen mit.

Im Juli beginnt die Bauunternehmung Hermann Fuchs aus Ellwangen mit den Tiefbauarbeiten für das Verlegen von Leerrohren für die DSL-Versorgung und für die Mitverlegung von Gasleitungen in Wiesenbach in der Brettheimer Straße ab der Gutenbergstraße bis zur Einmündung in die Blaufelder Straße sowie in der Blaufelder Straße bis zum Ortsausgang in Richtung Blaufelden.

Die Trasse von der Bundesstraße 290 über Kottmannsweiler bis Herrentierbach ist fertig.

In Engelhardshausen kommen alle Häuser in den Genuss der Breitbandversorgung, bei denen der Energieversorger die Dachständer durch Erdkabel ersetzt.

Bürgermeisterin Weber fügte ergänzend an, dass im Industriegebiet „West“ in Blaufelden eine Unterversorgung der Firmen mit Breitband besteht. Auch dort soll die Breitbandversorgung verbessert werden. Hierzu gibt es aktuell eine Initiative der Telekom.

Vergabe Betreiber Breitbandversorgung in den Teilorten Gammesfeld, Herrentierbach, Wiesenbach und Engelhardshausen

Bürgermeisterin Weber informierte das Gremium darüber, dass im offenen Verfahren in der Plattform „Breitbandausschreibung.de“ und im Mitteilungsblatt die Absicht öffentlich bekannt gemacht wurde, einem Betreiber eine kommunale Leerrohrtrasse für Lichtwellenleiter (LWL) zu überlassen samt einer einmaligen Anschubfinanzierung, soweit nötig, zur Schaffung einer flächendeckenden Breitbandversorgung in den Teilorten Gammesfeld, Herrentierbach, Wiesenbach und Engelhardshausen. Lediglich die NetCom BW GmbH aus Ellwangen, ein Unternehmen der EnBW, gab ein Angebot ab. In dem Angebot der NetCom BW GmbH wird eine Wirtschaftlichkeitslücke von einmalig 149.000 Euro netto ausgewiesen, die von der Gemeinde Blaufelden zu erbringen ist. Für diese Lücke wurde ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent beim Land Baden-Württemberg beantragt. Der Zuschuss wurde am 18. Mai 2018 bewilligt. Die Zuwendung beträgt 74.500 Euro.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, das Angebot der NetCom BW GmbH anzunehmen.

Sachstand Abwasserstrukturgutachten

In der Gemeinde Blaufelden gibt es sechs Kläranlagen, und zwar in Blaufelden, Raboldshausen, Billingsbach, Herrentierbach, Wiesenbach und Gammesfeld. Bürgermeisterin Weber führte aus, dass das Land Baden-Württemberg bei der Abwasserbehandlung in Kläranlagen eine zentrale Version bevorzugt. Bei der Verlegung der hierfür erforderlichen Abwasserdruckleitungen wird ein Synergieeffekt bei der Breitbandversorgung angestrebt.

Anlass für die Erstellung eines Abwasserstrukturgutachtens ist, so Herr Ronald Förstner vom Ingenieurbüro Bäuerle & Partner aus Ellwangen, dass alle sechs Kläranlagen mehr oder weniger Sanierungsbedarf haben. Zur Prüfung verschiedener Lösungsmöglichkeiten bei der Abwasserbehandlung wird ein Abwasserstrukturgutachten erstellt. Dieses Gutachten ist gleichzeitig Voraussetzung für die Förderung der Ausgaben durch das Land Baden-Württemberg. Die Kosten für die Erstellung des Abwasserstrukturgutachtens werden vom Land Baden-Württemberg mit 50 Prozent bezuschusst. Denkbar ist, alle sechs Kläranlagen zu sanieren. Die Alternative wäre, das gesamte anfallende Abwasser zentral in einer Kläranlage zu behandeln. Auch eine Zwischenlösung wäre vorstellbar, bei der ein Teil der Kläranlagen saniert und teilweise das Abwasser zentral in einer Kläranlage behandelt wird. Der größte Handlungsbedarf besteht in Wiesenbach. Geplant ist, die dortige Kläranlage so lange weiter zu betreiben, bis die Kläranlage in Blaufelden erweitert ist. Hierzu ist beabsichtigt, eine rund sechs Kilometer lange Abwasserdruckleitung von Wiesenbach über Saalbach nach Blaufelden zu führen, und zwar direkt zur Kläranlage, um im Ortsnetz von Blaufelden Geruchsprobleme zu verhindern.

Vergabe Abwasserstrukturgutachten

Bürgermeisterin Weber führte aus, dass die Erstellung eines Abwasserstrukturgutachtens vom Land Baden-Württemberg laut Zuwendungsbescheid vom 3. Mai 2018 mit 35.600 Euro bezuschusst wird.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, den Auftrag zur Erstellung eines Abwasserstrukturgutachtens an das Ingenieurbüro Bäuerle & Partner aus Ellwangen in Höhe von insgesamt 76.037 Euro brutto zu vergeben.

Nachtragsvereinbarung DSL-Leerrohrverlegung in den Teilorten

Zusammen mit der Verlegung von Leerrohren für den Breitbandausbau zwischen Gammesfeld und Wiesenbach soll eine Abwasserdruckleitung verlegt werden. Durch die kombinierte Verlegung sollen Synergien innerhalb der beiden Maßnahmen erzielt werden. Durch die nachträglich avisierte Maßnahme im Abwasserbereich wird ein geändertes Bauverfahren, als ursprünglich bei der DSL-Maßnahme vorgesehen war, erforderlich. Statt der Pflugtechnik kommt das Fräsverfahren zum Einsatz. Dadurch entstehen Mehrkosten in Höhe von 303.523 Euro brutto. Aufgrund des Synergieeffektes wird die Baumaßnahme real nur mit 196.750 Euro brutto mehr belastet, da der ursprünglich im Leistungsverzeichnis angesetzte Graben im Pflugverfahren entfällt. Im Übrigen wird die Abwassermaßnahme vom Regierungspräsidium Stuttgart voraussichtlich mit 80 Prozent bezuschusst.

Einstimmig wurde die Verwaltung ermächtigt, die erforderliche Nachtragsvereinbarung in Höhe von 303.523 Euro brutto mit der Firma Rudolf Steinbrenner aus Wiesenbach abzuschließen, sobald die Freigabe durch das Landratsamt Schwäbisch Hall vorliegt, mit der Maßnahme vor Bewilligung des Zuschusses beginnen zu dürfen.

Informationen zur Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) zum 1. Januar 2020

Gemeindeoberamtsrat Roland Bach informierte das Gremium darüber, dass der Landtag von Baden-Württemberg mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechtes die Umstellung von der kameralistischen Buchführung auf die doppelte Buchführung (Kommunale Doppik) für die Kommunen in Baden-Württemberg zum 1. Januar 2020 beschlossen hat. Ziel des NKHR ist die vollständige Erfassung des Ressourcenverbrauchs und des kommunalen Vermögens. Einen großen Aufwand verursacht die Vermögensbewertung. Die Vermögensbewertung unterteilt sich in die Teilbereiche Grundstücke, Infrastrukturvermögen (Straßen, Wege, Plätze), Gebäude, bewegliches Vermögen sowie Schulden und Zuschüsse. Nach der Organisationsuntersuchung und Organisationsänderung im Rathaus ist vorgesehen, die Umstellung zur Hälfte mit eigenem Personal durchzuführen. Die andere Hälfte soll an ein Drittunternehmen vergeben werden. Geplant ist, die Erfassung des Infrastrukturvermögens zu vergeben. Angebote wurden zwischenzeitlich eingeholt und eine Vergabe soll nach der Gemeinderatssitzung erfolgen.

Einstimmig übertrug der Gemeinderat Bürgermeisterin Weber die Befugnis, über die erforderlichen Angelegenheiten im Rahmen der Projektdurchführung, wie Bilanzierungswahlrechte oder die Vermögensbewertung, zu entscheiden sowie für die Bereitstellung der notwendigen personellen, finanziellen und zeitlichen Ressourcen zu sorgen.

Ergänzungsplanung Dorfzentrum Wiesenbach

Bürgermeisterin Weber führte aus, dass die Kinderzahlen steigen. Deshalb ist im Bereich des Kindergartens mehr Flexibilität notwendig.

Gemeinderat und Architekt Klaus Pries erläuterte dem Gremium, dass das Dorfzentrum Wiesenbach im Bereich des Kindergartens umgeplant wurde. Dies ermöglicht mehr Flexibilität bei der Betreuung der Kinder sowohl unter 3 Jahren als auch über 3 Jahren. Durch die Umplanung entstehen Mehrkosten. Bei der Variante 1 ohne Schmutzschleuse betragen die Mehrkosten 199.521 Euro. Bei der Variante 2 mit Schmutzschleuse belaufen sich die Mehrkosten auf 269.898 Euro.

Bürgermeisterin Weber berichtete, dass die Firma Bosch Tiernahrung in Wiesenbach für den Bau der Schmutzschleuse einen Zuschuss in Höhe von 14.280 Euro brutto zugesagt hat.

Auf Antrag von Bürgermeisterin Weber billigte der Gemeinderat die Kostenerhöhung im Betrag von 269.898 Euro einstimmig.

Änderung Bebauungsplan „Rothenburger Straße, 5. Änderung“ in Blaufelden:

Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss


Gemeindeoberamtsrat Bach erinnerte an die Gemeinderatssitzung am 14. Mai 2018, in der die Änderung des Bebauungsplanes „Rothenburger Straße, 5. Änderung“ behandelt wurde. Dabei wurde angeregt zu prüfen, ob zusätzlich eine Ausfahrt zur Ostlandstraße oder zur nördlich verlaufenden Verbindungsstraße zwischen der Ostlandstraße und der Landesstraße 1001 möglich wäre. Das Kreisplanungsamt empfahl, den nördlichen Fußweg zur Ostlandstraße als Straße auszubauen. Zudem wurde bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Rothenburger Straße“ vom Straßenbauamt gefordert, dass eine Erschließung ausschließlich über die neu geplanten Straßen und über die Ostlandstraße erfolgen soll. Deshalb wurden im Bebauungsplan entlang der nördlich verlaufenden Verbindungsstraße zwischen der Ostlandstraße und der Landesstraße 1001 ein Verbot der Einfahrt und Ausfahrt angebracht. Ein Ausbau dieser Straße auf eine Breite von 5,50 Meter würde Kosten in Höhe von zirka 230.000 Euro verursachen.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, den Bebauungsplan „Rothenburger Straße, 5. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch zu ändern. Der vom Kreisplanungsamt gefertigte Entwurf wurde gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „In den Wildblumen“ in Raboldshausen

a) Behandlung der eingegangenen Anregungen

b) Satzungsbeschluss


Nach § 34 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Gemeinde durch Satzung einzelne Außenbereichsgrundstücke in den in den Zusammenhang bebauten Ortsteil einbeziehen, wenn die einbezogene Fläche durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt ist, wie Gemeindeoberamtsrat Bach ausführte. Der Gemeinderat hatte am 19. März 2018 beschlossen, die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „In den Wildblumen“ in Raboldshausen aufzustellen. Die erforderliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgten vom 6. April 2018 bis zum 7. Mai 2018.

Das Landratsamt Schwäbisch Hall forderte als untere Naturschutzbehörde zur Sicherstellung der außerhalb des Geltungsbereichs der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung liegenden Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe in die Natur den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages. Gemeindeoberamtsrat Bach schlug vor, dem Vertragsentwurf des Landratsamtes zuzustimmen. Als Kompensationsmaßnahmen hat der Vorhabensträger Baumpflanzungen auf einer Wiesenfläche zu erbringen.

Als untere Wasserbehörde bat das Landratsamt Schwäbisch Hall, den Boden am Ausbauort gutachtlich zu bewerten, falls anfallender Erdaushub außerhalb des Baugebietes einer Verwertung zugeführt werden soll. Gemeindeoberamtsrat Bach empfahl dem Gemeinderat zu beschließen, die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung entsprechend zu ergänzen.

Auf Antrag von Bürgermeisterin Weber beschloss der Gemeinderat einstimmig die von Gemeindeoberamtsrat Bach dargestellten Lösungsvorschläge. Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „In den Wildblumen“ wurde einstimmig als Satzung beschlossen.

Anhörung zur Festlegung von FFH-Gebieten

In der Europäischen Union (EU) wurde 1992 beschlossen, so Gemeindeoberamtsrat Bach in seinen Ausführungen, das Schutzgebietsnetz Natura 2000 aufzubauen, welches dem Erhalt wild lebender Pflanzen- und Tierarten sowie ihrer natürlichen Lebensräume dient. Hierzu wurden verschiedene Richtlinien erlassen und in den einzelnen Ländern Schutzgebiete nach diesen Richtlinien ausgewiesen, jedoch nicht parzellenscharf. Das Netz Natura 2000 besteht aus den Gebieten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Gebiete – Fauna = Tiere, Flora = Pflanzen, Habitat = Lebensraum) und der Vogelschutzrichtlinie. Die Bundesrepublik Deutschland wurde nun von der EU verpflichtet, die bereits Anfang 2000 bis 2009 gemeldeten FFH-Gebiete parzellenscharf zu konkretisieren. Dies wurde mit einer Rechtsverordnung des Regierungspräsidiums umgesetzt. Hierbei wurden jedoch keine zusätzlichen Gebiete ausgewiesen. Außerdem enthalten die Bestimmungen keine zusätzlichen rechtlichen Vorgaben und Verpflichtungen für diese Gebiete. Das durch das europäische Recht vorgegebene und im Bundesnaturschutzgesetz geregelte Verbot der erheblichen Beeinträchtigung der FFH-Gebiete sowie die Prüfung der Verträglichkeit von Projekten und Plänen in FFH-Gebieten sind bereits geltendes Recht.

Aufgrund der geringen Fläche und Betroffenheit beschloss der Gemeinderat auf Antrag von Bürgermeisterin Weber einstimmig, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Stellungnahme abzugeben.

Bekanntgabe von bewilligten Fördermitteln

Gemeindeoberamtsrat Bach gab bekannt, dass die Gemeinde Blaufelden aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für den Abbruch des früheren Kindergartengebäudes „Ostlandstraße 19“ in Blaufelden eine Zuwendung in Höhe von 17.320 Euro bekommt. Zusammen mit der Förderung von Privatmaßnahmen fließen rund 180.000 Euro aus dem ELR-Programm in die Gemeinde Blaufelden.

Für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortskern II“ in Blaufelden erhält die Gemeinde Blaufelden eine weitere Förderung in Höhe von 240.000 Euro.