Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Blaufelden
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Blaufelden
die Gemeinde mittendrin
Zur Startseite der BDS

Aus dem Gemeinderat

AUS DER SITZUNG DES GEMEINDERATS VOM 11. APRIL 2019

Einleitung des Entwidmungsverfahrens für den Weg mit der Flurstücksnummer 231, Gemarkung Wiesenbach, Flur Engelhardshausen

Gemeindeoberamtsrat Roland Bach führte aus, dass der Weg mit der Flurstücksnummer 231, Gemarkung Wiesenbach, Flur Engelhardshausen, nicht mehr zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke benötigt wird. Bei Entwidmung und Verkauf dieser Verkehrsfläche ist eine ausreichende Erschließung der angrenzenden Grundstücke weiterhin gesichert. Einstimmig beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, das nach § 7 Straßengesetz vorgeschriebene Entwidmungsverfahren durchzuführen. Auf die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses in der Blaufelder Rundschau vom 18. April 2019, Seite 9, weisen wir ergänzend hin. 


Einführung eines digitalen Ratsinformationssystems

Die Einführung eines digitalen Ratsinformationssystems für den Gemeinderat der Gemeinde Blaufelden ist ein weiterer Schritt im Bereich der Digitalisierung, so Bürgermeisterin Weber in ihren Ausführungen. Mit einem entsprechenden Ratsinformationssystem können sämtliche Prozesse rund um das Sitzungsgeschehen in einer Software zusammengefasst und gebündelt werden. Alle Dokumente und Listen im Zusammenhang mit der Gemeinderatssitzung werden derzeit auf dem Server gespeichert und am Ende komplett – und gerade bei Beratungsvorlagen auch vielfach – in Papierform ausgedruckt, versendet und abgelegt. Nachteilig an diesem Verfahren ist zum einen der unnötige Papierverbrauch, darüber hinaus aber auch der Verbrauch von wertvoller Ablagefläche. Bei Recherchen nach gefassten Beschlüssen und Protokollen wird ein hoher Zeitaufwand benötigt. In Papierform steht die Funktion „Volltextsuche“ nicht zur Verfügung. Im Zweifel – und in der Realität sehr häufig – muss eine Vielzahl von Ordnern durchgesehen werden. Mit der Einführung eines digitalen Ratsinformationssystems wird der gesamte Prozess der Vorbereitung, Durchführung, Protokollierung und Abarbeitung der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung von Grund auf digital gestaltet. Die Software bringt einen kompletten „Werkzeugkasten“ für den Einsatz in Kommunen mit: Von der Vorlagenbearbeitung über die Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Sitzungen, die Beschlusskontrolle bis zur Abrechnung von Aufwandsentschädigungen. Dies bedeutet für die Verwaltung eine grundsätzliche Umstellung, um den Gemeinderatsmitgliedern auf einem mobilen Endgerät oder zu Hause am Computer Beratungsvorlagen, Protokolle usw. zur Verfügung zu stellen. Während des Umstellungsprozesses ist zunächst nicht mit einer Zeitersparnis zu rechnen. Nach der Einführungsphase macht sich aber auf jeden Fall eine deutliche Optimierung bemerkbar, ist sich Bürgermeisterin Weber sicher.
Für die Nutzer, welche als Gemeinderäte das System anwenden, gibt es folgende positive Effekte:

1.     Zeit für den Postweg entfällt
2.     Sämtliche Unterlagen (Beratungsvorlagen und Protokolle) vergangener Sitzungen sind jederzeit und überall einsehbar
3.     Leichtere Recherchemöglichkeiten, da umfangreiche Suchfunktionen dies unterstützen
4.     Platzersparnis im Büro des Gremiumsmitglieds, da alles papierlos zur Verfügung steht
5.     Platzersparnis bei der Sitzung
6.     Die Möglichkeit, alles in den Beratungsvorlagen digital zu markieren, Bemerkungen und Verweise anzubringen
7.     Gewährleistung der Datensicherheit, da es sich um ein geschlossenes System mit verschlüsselter Verbindung handelt
 
Die Zeitersparnis in der Verwaltung schätzt Bürgermeisterin Weber wie folgt: ·        
Auf Leitungsebene ca. 8 Stunden pro Sitzung (ohne Recherche in früheren Sitzungen) ·        
Im Sekretariats- und Verteilerdienst 5 Stunden pro Sitzung für Drucken und Sortieren sowie bei den Amtsbotinnen pro Sitzung zirka 4 Stunden Pro Jahr summiert sich die Arbeitsersparnis auf rund 374 Arbeitsstunden.  
Im kommunalen Bereich gibt es mehrere Anbieter von Sitzungsmanagementdiensten, wobei viele das System von SOMACOS nutzen. Auch das für die Gemeinde Blaufelden zuständige Rechenzentrum ITEOS bietet ausschließlich dieses System an, welches für Kommunen in Deutschland marktführend ist. Da in der Gemeindeverwaltung Blaufelden sämtliche Fachanwendung über die gesicherte Verbindung zu ITEOS laufen und in einer Cloud-Oberfläche zusammengefasst sind, macht es wenig Sinn, hier ein anderes und unabhängiges System mit anderen Ansprechpartnern aufzubauen, so Bürgermeisterin Weber weiter. Es gibt 2 Möglichkeiten, das System aufzubauen, entweder dezentral auf dem Server der Gemeinde Blaufelden, betreut durch ITEOS, oder direkt zentral als ASP-Lösung in der Cloud im Rechenzentrum von ITEOS. Hierbei unterscheiden sich die Anschaffungskosten und die laufenden Kosten:  
Dezentrale Lösung auf dem Server der Gemeinde
·           Einmalige Anschaffungskosten 11.994,78 Euro (Mobil für Android und I-Pad)
·           Laufende jährliche Kosten 1.657,38 Euro, monatlich 138,12 Euro 

Hier muss die Datensicherung und Systempflege zusätzlich gebucht und bezahlt werden oder, wenn man im Hause einen IT-Mitarbeiter hat, selbst gemacht werden. Dies gilt auch für Support und Updates.
 
Das Sitzungsmanagement als ASP-Lösung in der Cloud von ITEOS

·           Einmalige Anschaffungskosten 7.033,30 Euro (Mobil für Android, I-Pad und Windows App) ·           Laufende jährliche Kosten 2.700 Euro, monatlich 225 Euro

Hier ist der Support für Updates, Datensicherung und Systempflege inklusive.
 
Bürgermeisterin Weber schlug vor, dass unter diesen Kostenaspekten und für den Einsatz in der Praxis für Blaufelden als kleine Kommune ohne eigenen Haus-IT-Mitarbeiter vor allem die Cloud-Lösung bei ITEOS Sinn macht.  
Neben dem heimischen PC über eine Webanwendung kann das digitale Ratsinformationssystem mit einem mobilen Endgerät, zum Beispiel einem Tablet, verwendet werden. Hier muss die grundsätzliche Entscheidung getroffen werden, ob die Gemeinde jeweils ein Gerät zur Verfügung stellt oder ob zu jeder Wahlperiode ein Zuschuss zur Anschaffung eines Privatgerätes, auf dem das Ratsinformationssystem installiert wird, gewährt werden soll. Beides wird in anderen Kommunen bereits erfolgreich angewandt.
 
Variante 1: Die Gemeinde stellt ein einheitliches Gerät zur Verfügung
-  Vorteile: Alle haben identische Geräte. Man kann sich leichter gegenseitig aushelfen.
-  Nachteile: Die private Nutzung ist kritisch.
Die Frage ist außerdem, wer die Kosten bei Systemproblemen oder einem Defekt trägt, wenn die Tablets nicht ausschließlich dienstlich genutzt werden.  
Kostenbeispiele – immer abhängig von der Ausstattung:
-    I-Pad 500 Euro bis 600 Euro
-    Android-Tablet 200 Euro bis 400 Euro  
Variante 2: Kostenzuschuss zu einem Privatgerät
-  Vorteile: Das Gerät kann nach eigener Präferenz ausgewählt werden, zum Beispiel Apple oder Android. Gegebenenfalls kann auch ein bereits vorhandenes Tablet genutzt werden.
-  Nachteile: Intensivere private Nutzung des Tablets. Jeder ist selbst verantwortlich, dass sein Gerät funktioniert. Gegebenenfalls muss eigenständig für Ersatz gesorgt werden.  
Kostenbeispiel:
-    Pauschal 400 Euro  
Auf Antrag von Bürgermeisterin Weber beschloss der Gemeinderat, das digitale Ratsinformationssystem über den vom Rechenzentrum ITEOS angebotenen Dienst SOMACOS einzuführen. Die Software wird als ASP-Lösung in der Cloud des Rechenzentrums gebucht. Die Kosten in Höhe von einmalig 7.033,30 Euro und jährlich 2.700 Euro wurden vom Gemeinderat genehmigt. Die Entscheidung, ob die Gemeinde Blaufelden zum Betrieb des digitalen Ratsinformationssystems allen Mitgliedern des Gemeinderates ein passendes Endgerät zur Verfügung stellt, wurde vertagt bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Gremiums nach der Wahl des Gemeinderats am 26. Mai 2019.  


Dorfzentrum Wiesenbach: Nachträge Glaserarbeiten und Glasfassaden, Raumlufttechnik sowie Rohbauarbeiten

Architekt und Gemeinderat Klaus Pries führte zunächst aus, dass für den Mehrzweckraum im Dorfzentrum Wiesenbach beim Ortschaftsrat ein Parkettboden favorisiert wird. Ein Parkettboden verursacht ca. 5.000 Euro Mehrkosten gegenüber einem anderen Bodenbelag. Zur Finanzierung der Mehrkosten schlug der Ortschaftsrat vor, 100 Stühle von der Lötholzhalle für das Dorfzentrum zu verwenden. Dadurch fällt die erforderliche Stuhlbeschaffung um 5.000 Euro günstiger aus. Nachdem die Finanzierung der Mehrkosten gesichert ist, billigte der Gemeinderat die Verlegung eines Parkettbodens. Herr Pries erläuterte dem Gremium die Nachträge bei den Gewerken Glaserarbeiten und Glasfassaden sowie Raumlufttechnik. Beim Gewerk Rohbauarbeiten erhöhen sich die Kosten wegen der Lieferung einer Winkelstützwand, dem Ausgraben und Entsorgen von Wurzelstöcken sowie für eine Stiefelwaschanlage für die Feuerwehr. Der Gemeinderat genehmigte die Nachträge und die damit verbundenen Mehrkosten von insgesamt 19.924 Euro einstimmig.  


Vergabe „Neubau Dorfzentrum“ in Wiesenbach
Auf Antrag von Bürgermeisterin Weber vergab der Gemeinderat das Gewerk „Raumtrennwand Mehrzweckraum“ an die günstigste Bieterin, die Firma Renoplan aus Obersulm, zum Angebotspreis von 17.569,16 Euro. 

Vergaben „Anbau an das Feuerwehrmagazin“ in Blaufelden
Auf Antrag von Bürgermeisterin Weber vergab der Gemeinderat weitere Gewerke für den Anbau an das Feuerwehrmagazin in Blaufelden an die jeweils günstigste Bieterin:  

Fliesenarbeiten Jörke, Rothenburg ob der Tauber 12.658,24 Euro
Estricharbeiten Hägele, Beilstein 4.793,92 Euro
Innentüren Wirsching, Wiesenbach 3.654,49 Euro
 
Bekanntgabe „Prioritätenliste Phase II Breitbandausbaumaßnahmen“
Bürgermeisterin Weber erinnerte an die öffentliche Gemeinderatssitzung am 22. Januar 2019. Einstimmig wurde beschlossen:
1.     Die Zuschusserhöhung unter „Sachverhalt“ vorausgesetzt, wird die Verwaltung beauftragt, für die unter Nummer 2 genannten Bereiche Zuschussanträge vorzubereiten.
Vorausgesetzter Sachverhalt: Zu erwarten ist eine Anpassung auf insgesamt 90 Prozent Förderung (50 Prozent Bund, 40 Prozent Land) für den FTTB-Ausbau (Fiber To The Building) für alle Gebiete unter der Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s. Für Gewerbegebiete und Schulen gibt es einen Sonderaufruf.
2.     Zu beantragen ist der Zuschuss für folgende Bereiche: - Gewerbegebiete und Schulen - alle übrigen weißen Flecken, das heißt, Versorgung unter 30 Mbit/s
3.     Die Baumaßnahmen sind in der unter Nummer 2 aufgeführten Reihenfolge zu beauftragen. Gegebenenfalls erforderliche Gemeinderatsbeschlüsse sind einzuholen. Im Anschluss an diese Maßnahmen sind die sonstigen Bereiche über der Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s zu überprüfen und bei Bedarf zu ertüchtigen. Als grober Realisierungsrahmen sind 4 Jahre ab Zuschussbeantragung anzunehmen.
4.     Sollten sich Mitverlegungsmöglichkeiten ergeben, so sind diese vorrangig zu prüfen und zu realisieren.
5.     Die Verwaltung wird beauftragt, bereits im Vorfeld vor endgültiger Veröffentlichung und gegebenenfalls veränderter Zuschussregularien bei einem Ingenieurbüro für die Vorbereitung der Nummern 1 bis 4 ein Angebot einzuholen. 

In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 18. März 2019 wurde einstimmig beschlossen:
Zur Weiterverfolgung des Projektes „Breitbandausbau“ wird für die Umsetzung folgende Reihenfolge festgelegt:
1.     Gewerbegebiet Wolfschlag in Blaufelden
2.     Gewerbegebiet Süd-Ost in Blaufelden
3.     Sonstige Gewerbegebiete in den Teilorten, danach „weiße Flecken“ unter 30 Mbit/s, Reihenfolge nach versorgbaren Hausanschlüssen absteigend (in Klammern)
4.     Blaubach und Schuckhof (72)
5.     Ehringshausen und Heufelwinden (38)
6.     Emmertsbühl (31) – 2021
7.     Wittenweiler und Talmühle (30)
8.     Saalbach (26) – eventuell vorzuziehen, da Synergie mit der Verlegung der Abwasserdruckleitung von Wiesenbach nach Blaufelden
9.     Simmetshausen und Geroldshausen (25)
10.  Mittelbach (23) 11.  Erpfersweiler und Lentersweiler (22)
12.  Alkertshausen (19)
13.  Naicha (19)
14.  Brüchlingen (14)
15.  Metzholz (11)
16.  Eichenhof bei Engelhardshausen (2)
 
Bekanntgabe „Weiteres Vorgehen Krippenangebot zur Kindertagesbetreuung“

Bürgermeisterin Weber gab bekannt, dass in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 18. März 2019 einstimmig beschlossen wurde: 1.     Die vorübergehende Einrichtung einer Krippengruppe in Wiesenbach zum Kindergartenjahr 2019/2020 wird mangels Nachfrage nicht realisiert. 2.     Bei künftig steigender Nachfrage kann auch unterjährig eine vorübergehende Krippengruppe in Wiesenbach eingerichtet werden; Mindestschwelle: Fünf Kinder aus der Gesamtgemarkung Blaufelden im Aufnahmezeitraum von drei Monaten. 3.     Die Pläne zum Bau eines weiteren Gebäudes zur Kindertagesbetreuung in Blaufelden werden erst bei steigendem Bedarf weiterverfolgt.

 
Sanierung des Schul- und Kindergartengebäudes in Gammesfeld: Klarstellung Ortsvorsteher Friedemann Dürr-Schwab gab in der Gemeinderatssitzung am 18. März 2019 bekannt, dass demnächst der Auszug der Ortsverwaltung aus dem Rathaus in Gammesfeld erfolgt, nachdem das Gebäude verkauft wurde. Die Ortsverwaltung wird vorübergehend im früheren Feuerwehrmagazin, Kirchstraße 43, untergebracht. Ortsvorsteher Dürr-Schwab legt Wert darauf, dass im Bericht über die Gemeinderatssitzung in der Blaufelder Rundschau klargestellt wird, dass die Zustimmung des Ortschaftsrats zum Verkauf des Rathauses seinerzeit mit der zeitnahen Sanierung des Schul- und Kindergartengebäudes verbunden wurde. Im Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 18. März 2019 in der Blaufelder Rundschau vom 4. April 2019, Seite 4, wurde diese Verknüpfung nicht erwähnt.