Blaufelden (Druckversion)

Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 19. März 2018

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „In den Wildblumen“ in Raboldshausen

Der Fachbeamte Roland Bach erläuterte die Notwendigkeit der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „In den Wildblumen“ in Raboldshausen.

Die Gemeinde kann nach §34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) durch eine Satzung einzelne Außenbereichsgrundstücke in den Zusammenhang bebauter Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogene Fläche durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt ist. Betroffen ist das Flurstück Nummer 120 auf der Gemarkung Billingsbach, Flur Raboldshausen. Teile des Flurstückes sollen bebaubar gemacht werden.

Frau Ortsvorsteherin Miessler bestätigte, dass sich auch der Ortschaftsrat Billingsbach für dieses Verfahren ausgesprochen hat.

Es wurde einstimmig beschlossen für das Flurstück Nummer 120, Gemarkung Billingsbach, Flur Raboldshausen eine nach §34 Abs. 4 Satz 1 Nr.1 und Nr. 3 BauGB Klarstellungs- und Ergänzungssatzung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen.

Alt- und Totholzkonzept für den Gemeindewald Blaufelden

Aufgrund naturschutzrechtlicher Vorschriften ist ein Schutzkonzept für den Gemeindewald Blaufelden notwendig. Im Januar wurde im Rahmen der Verabschiedung des Waldwirtschaftsplanes bereits über das „Alt- und Totholzkonzept“ gesprochen. Dieses Konzept soll nun umgesetzt werden. Das Alt- und Totholzkonzept beruht auf den Nutzungsverzicht von kleineren Beständen und Baumgruppen. Bestimmte Kleinbestände und Baumgruppen werden ausgewählt und nicht weiter bewirtschaftet. Die Bäume bleiben so ihrer natürlichen Entwicklung und Alterung überlassen. Im Wald leistet Alt- und Totholz einen besonders wichtigen Beitrag, da es Lebensraum für zahlreiche, oftmals gefährdete Arten bietet. Der Erhalt trägt maßgeblich zur Sicherung und Stärkung der Biodiversität bei. Im Gemeindewald wurde bereits in den letzten Jahren, besonders im Bereich Wiesenbach, Wert auf den Erhalt von Alt- und Totholz gelegt.

Förster Udo Hauber hat für dieses Konzept bereits Bestände ausgesucht, welche wirtschaftlich vertretbar sind. Es handelt sich um eine Fläche von einem Hektar Eichen-Altholz mit bereits hohem Anteil an abgestorbenen Eichen im Distrikt Lötholz, Wiesenbach und um drei Hektar bei Blaubach entlang dem Kühlstattbach.

Prüfung der Bauausgaben der Jahre 2013 bis 2016 durch die Gemeindeprüfungsanstalt

In der Zeit vom 30.01.2017 bis 21.02.2017 führte die Gemeindeprüfungsanstalt die regelmäßige überörtliche Prüfung der Bauausgaben bei der Gemeinde Blaufelden durch. Die Haushaltsjahre 2013 bis 2016 wurden hierbei überprüft. Mit Schreiben vom 30.08.2017 wurde der Prüfungsbericht übersandt. In diesem wurde auf die Verpflichtung zur Unterrichtung des Gemeinderates nach § 114 Gemeindeordnung hingewiesen. Der Fachbeamte Bach erläuterte die wesentlichen Inhalte des Prüfberichtes. Die Prüfung ergab Mehrausgaben in Höhe von 14.800 €.

Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED im Baugebiet Badgarten/Burgstall

Die Maßnahme zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung im Baugebiet Badgarten/Burgstall wurde nach Ausschreibung an den günstigsten Bieter, die EnBW ODR vergeben. Durch diese energetische Umrüstung kann die Gemeinde eine Stromeinsparung von 80% erreichen. Der Fachbeamte Roland Bach gab bekannt, dass im März 2017 ein Zuschuss für die Sanierung der Straßenbeleuchtung beantrag wurde. Mit Bescheid vom 03.07.2017 (Förderkennzeichen 03K06121) wurde über den Projektträger Jülich durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit aufgrund des Beschlusses des Deutschen Bundestages eine Zuwendung in Höhe von 13.886 € gewährt. Dies entspricht einer Zuwendung von 25% der Kosten.

Vergabe der Elektroarbeiten für das Dorfzentrum Wiesenbach

In der Gemeinderatsitzung vom 26.07.2017 wurde nach Zusage verschiedener Zuschüsse der Bau- und Ausschreibungsbeschluss für das Dorfzentrum in Blaufelden-Wiesenbach vom Gemeinderat beschlossen. Die Elektroarbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben.

Da nur ein Angebot der Firma Elektro Glenk für die Elektroarbeiten abgegeben wurde, wird es hier zu steigenden Kosten kommen. Gemeinderat Pries erläuterte, dass die Kostenschätzung ursprünglich bei 163.300,00€ lag. Der Angebotspreis der Firma Glenk liegt hingegen bei 207.523,73 €. Das hat eine Kostenmehrung von 44.223,73 € zur Folge.

Außerdem war dem Ingenieurbüro Göggerle nicht bekannt, dass man im Dorfzentrum eine Fußbodenheizung einplane, welche die Kosten ebenso steigert. Weitere Gründe für eine Kostenmehrung ergeben sich aus der laut Baugenehmigung erforderlichen Zusatztechnik, einem Zusatzwunsch der Feuerwehr, Forderungen der Haustechnik und Zusatzwünschen des Ortschaftsrates Wiesenbach. Durch diese Mehrleistungen entstehen Kosten in Höhe von 44.200,00 €.

Die Baukostensteigerung liegt bei 4%. Man wird sich auch zukünftig auf weitere Baukostensteigerungen einstellen müssen.

Kauf eines neuen PKW für den Bauhof

Bautechniker Liebetanz erläuterte die Notwendigkeit eines neuen Fahrzeuges für den Bauhof. Die Klärwärter nutzen derzeit noch ihre privaten PKWs für den Kläranlagenbetrieb, was laut Gefährdungsbeurteilung nicht mehr zulässig ist. Der im Bauhof vorhandene VW Caddy soll an die Kläranlage übergeben werden, weshalb für den Bauhof ein Jahreswagen beschafft werden soll. Dafür wurden Angebote von verschiedenen Autohäusern eingeholt. Im Haushalt sind 25.000,00€ für diesen Posten vorgesehen.

Aus dem Gremium wurde vorgeschlagen, dass die Bauhofmitarbeiter, welche das Fahrzeug letztendlich nutzen, die angebotenen Fahrzeuge besichtigen und selbst beurteilen, welches Fahrzeug am besten für den Bauhof geeignet wäre.

Bezüglich der Fahrzeugbeschaffung wird der Technik-Ausschuss noch einmal in der nächsten Sitzung beraten. Bis dahin sollen weitere Informationen zu den Kosten bezüglich des Unterhalts, der Versicherung etc. beschaffen werden.

Satzung über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage

In Blaufelden finden jährlich drei verkaufsoffene Sonntage statt. Der Taubenmarkt in Wiesenbach, der Ostermarkt in Blaufelden und der verkaufsoffene Sonntag im Rahmen des Hohenloher Volksfestes. Wegen des neuen Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) hatte der Gemeinderat am 21.05.2007 erstmals eine Satzung über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage beschlossen. Die aktuelle Fassung ist vom 21. Februar 2011 und sieht insgesamt vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage vor, unter anderem in Blaufelden am vierten Sonntag im September, im Rahmen des Blaufelder Volkslaufes in der Zeit von 11.30 Uhr bis 16.30 Uhr.

Der TSV Blaufelden zog den Blaufelder Volkslauf vom vierten Sonntag im September auf Sonntag, den 25. März 2018, vor. Dieser Sonntag sollte nach den Wünschen des BDS Blaufelden nicht verkaufsoffen sein.

Der BDS Blaufelden beantragte ursprünglich, dass der verkaufsoffene Sonntag vom Blaufelder Volkslauf auf die Markt- und Gartentage der Gärtnerei Rüdenauer am Sonntag, den 29. April 2018, verlegt werden soll.

Nach Anhörung kirchlicher Stellen brachten diese Bedenken gegen diesen Vorschlag vor, da an diesem Sonntag die Konfirmation in Blaufelden stattfinde. Das würde zu einem Interessenkonflikt führen, sodass der Antrag auf einen verkaufsoffenen Sonntag am 29. April 2018, zurückgezogen wurde. Bürgermeisterin Weber schlug vor, die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage auf drei zu beschränken und mit dem BDS nach der Sommerpause bei Bedarf einen weiteren Termin abzustimmen.

Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Dieser Tagesordnungspunkt wurde gestrichen. Über dieses Thema wird in einer Sondersitzung beratschlagt.

Verschiedenes und Bekanntgaben

Der Fachbeamte Roland Bach teilte mit, dass die Prüfung des Haushaltsplanes durch die Kommunalaufsicht genehmigt wurde und keine Beanstandung ergeben hat. Es wurde lediglich angemerkt, dass im Bestattungswesen der Kostendeckungsgrad bei ca. 60% liegt und hier ein höherer Kostendeckungsgrad angestrebt werden sollte.

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