Blaufelden Aktuell
Ablesung der Wasserzähler Für die Jahresabrechnung 2024
Es wird wie im letzten Jahr eine kundeneigene Ablesung per Ablesebrief vorgenommen.
Es werden an alle Wasserkunden Ablesebriefe versendet oder per Boten zugestellt.
Auch neu eingebaute Funkzähler müssen für die Abrechnung 2024 abgelesen und gemeldet werden.
Falls Sie keinen Ablesebrief bis 31.12.2024 erhalten haben, melden Sie sich bitte umgehend.
Bitte geben Sie die Rückantwort gut lesbar und vollständig ausgefüllt (Zählerstand je Zählernummer und Ablesetag sowie Telefonnummer für Rückfragen und Unterschrift – sehr wichtig) bis spätestens 07.01.2025 wieder an uns zurück.
Sollten die Zählerstände nicht bis zum 07.01.2025 vorliegen, sind wir gezwungen, Ihren Wasserverbrauch für das Jahr 2024 zu schätzen. Ein genauer Abgleich der Zählerstände findet dann erst wenn die Eichfrist erreicht ist, beim turnusgemäßen Zähleraustausch statt. Da die Schätzung vom tatsächlichen Wasserverbrauch abweichen kann, bitten wir Sie dafür zu sorgen, dass der Zählerstand rechtzeitig übermittelt wird.
Kommt es nach der Abrechnung zu Wiedersprüchen, die auf fehlende bzw. zu späte Meldungen zurückzuführen sind, werden die notwendigen Korrekturen erst bei der Jahresendabrechnung im kommenden Jahr 2025 berücksichtigt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Gemeinde Wasserzählerstände korrekt mitgeteilt werden müssen. Es werden in diesem Jahr stichprobenartig Kontrollen durch die Fa. Holzäpfel, bzw. die Fa. Metzger im Zuge der Umstellung auf Funkuhren durchgeführt. Sie werden die gemeldeten Zählerstände mit Ihren tatsächlichen Zählerständen zuhause abgleichen und feststellen, ob die Meldung Ihres Wasserstands korrekt erfolgt ist.
Achtung: Eine Falschmeldung von Zählerständen führt u.U. zu Abgabenhinterziehung, welche von Seiten Gemeinde oder Staatsanwaltschaft geahndet werden kann.
So wird die Ablesung per Ablesebrief gemacht:
1. Identifikation des jeweiligen Wasserzählers
Vergleichen Sie die Zählernummer an der Wasseruhr mit der Vorgedruckten Nummer auf der Rückantwort des Ablesebriefes. Die Zählernummer steht entweder am Rand der Wasseruhr oder unter dem Zählerstand.
2. Ablesen des Zählers und Eintragen in den Ablesebrief
In der Anzeige stehen in der Regel 5 Ziffern. Bitte übertragen Sie diese exakt genauso in die Rückantwort des Ablesebriefes (mit allen Nullen). Eventuell rote Ziffern, müssen nicht mitgeteilt werden.
3. Ablesedatum angeben
In der dafür angegebenen Zeile der Rückantwort eintragen.
4. Telefonnummer für Rückfragen angeben
In der dafür angegebenen Zeile der Rückantwort eintragen.
5. Abgeben
Sie können uns die ausgefüllte Rückantwort wie folgt zukommen lassen:
E.-Mail: Sandra.Hertweck(@)Blaufelden.de;
Postalisch: Einwurf in den Briefkasten beim Rathaus Blaufelden, Hindenburgplatz 4
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Ihre Gemeindeverwaltung Blaufelden
Ablesung der Wasserzähler |
Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass bei einigen Wasserabnehmern der Verbrauch zum Vorjahr wesentlich höher ausfällt. Grund ist häufig eine undichte Stelle wie beispielsweise Dichtungen im WC, Überdruck des Boilers, undichte Gartenleitung usw.
Daher bitten wir Sie: Prüfen Sie in regelmäßigen Abständen Ihren Wasserzähler. Denn auch durch klein erscheinende Leckagen oder Undichtigkeiten können bei den Gebührenabrechnungen große Abweichungen entstehen. Die Gemeinde hat in diesem Fall keine Möglichkeit einen Nachlass bei der Wasser- und Abwasserabrechnung zu gewähren. Das abgenommene Wasser wird mit den aktuell geltenden Wasser- und Abwassergebühren berechnet.
Sollten Sie vermuten, dass ihr Zähler zu viel zählt, sind wir bereit Ihren Zähler auszuwechseln und auf Ihre Kosten prüfen zu lassen.
Grundsätzlich ist der Austausch der Wasserzähler für Sie kostenlos. Falls sich im Zusammenhang mit der Prüfung jedoch herausstellen sollte, dass die Wasseruhr korrekt zählt, haben Sie als Antragssteller die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Prüfgebühren zu bezahlen.
Daher bitten wir Sie: Prüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse Ihren Wasserzähler regelmäßig.