Blaufelden Aktuell
Hinweise zu Wasserentnahmen an Gewässern und Feuer im Wald oder in Waldnähe
icon.crdate03.07.2025
Hinweise zu Wasserentnahmen an Gewässern und Feuer im Wald oder in Waldnähe!
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Wasserentnahmen an Gewässern und Feuer im Wald oder in Waldnähe!
1. Allgemeinverfügung des Landkreises untersagt Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern
Durch die anhaltende Trockenheit und die überdurchschnittlichen Temperaturen der letzten Monate hat sich in zahlreichen Gewässern im gesamten Land und auch im Landkreis Schwäbisch Hall Niedrigwasser entwickelt. Aus diesem Grund hat das Landratsamt Schwäbisch Hall eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Entnahme von Wasser aus sämtlichen oberirdischen Gewässern untersagt. Die Allgemeinverfügung tritt am Dienstag, den 01.07.2025 in Kraft.
Landkreis. Die anhaltende Hitze, niedrige Grundwasserstände und fehlende Nieder-schläge verursachen neben den anhaltend niedrigen Wasserständen in den Fließgewässern erhöhte Wassertemperaturen und niedrige Sauerstoffwerte. Wasserentnahmen können in Niedrigwassersituationen negative Einflüsse auf das Ökosystem des Gewässers haben. Erst nach anhaltenden Niederschlägen kann mit einer Verbesserung gerechnet werden. Zum Schutz der Allgemeinheit wird nun eine Entnahme von Wasser aus den Oberflächengewässern bis zunächst 30. September 2025 untersagt. Dies betrifft sämtliche oberirdischen Gewässer im gesamten Landkreis Schwäbisch Hall, auch jegliche Wasserentnahmen wie das Schöpfen mit Handgefäßen und für Zwecke der Land- und Forstwirtschaft und den Gartenbau. Für mit wasserrechtlicher Erlaubnis des Landratsamtes Schwäbisch Hall zugelassene Wasserentnahmen gelten besondere Regelungen, diese sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen.
Die Allgemeinverfügung mit Begründung ist auf der Homepage des Landkreises Schwäbisch Hall unter den Öffentlichen Bekanntmachungen zu finden.
2. Erhöhte Waldbrandgefahr im Landkreis Schwäbisch Hall
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg macht mit einer Pressemitteilung auf die aktuelle Gefahrenlage aufmerksam. Auch im Landkreis Schwäbisch Hall herrscht ein erhöhtes Waldbrandrisiko. Landkreis. Nach der anhaltenden Trockenheit in Verbindung mit hohen Temperaturen ist im Landkreis Schwäbisch Hall mit einer erhöhten Waldbrandgefahr zu rechnen. Das Landratsamt bittet die Bürgerinnen und Bürger um umsichtiges Verhalten in der Natur, insbesondere in Wäldern und auf trockenen Wiesenflächen. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) weist derzeit für den Landkreis Schwäbisch Hall eine erhöhte Gefahrenstufe im Waldbrandindex aus. Trockenes Laub, Gräser und Waldbodenmaterial können sich bei entsprechender Witterung leicht entzünden.
Landrat Gerhard Bauer appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger:
„Bitte verhalten Sie sich verantwortungsvoll. Offenes Feuer im Wald oder in Waldnähe, das Rauchen im Wald sowie das Grillen auf nicht ausgewiesenen Flächen können gravierende Folgen haben – für Mensch, Tier und Umwelt.“ Spaziergänger und Erholungssuchende werden gebeten, insbesondere in Waldgebieten wachsam zu sein und verdächtige Rauchentwicklungen umgehend über den Notruf 112 zu melden.
Wichtige Hinweise für die Bevölkerung:
· Kein offenes Feuer oder Grillen im Wald und auf Wiesen
· Keine Zigaretten oder andere brennende Gegenstände wegwerfen
· Zufahrtswege zu Wäldern freihalten – sie dienen Einsatzfahrzeugen als Rettungswege
· Autos nicht über trockenem Gras abstellen – heiße Katalysatoren können Brände auslösen
· Ab 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald Rauchverbot
Die Gemeinde Blaufelden hat Ihre Grillplätze deshalb bis auf weiteres gesperrt!
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung!