Blaufelden Aktuell
Sind Ihre Reisepapiere in Ordnung?
Personalausweise und Reisepässe bitte rechtzeitig beantragen!
Um längere Wartezeiten zu den Hauptreisezeiten zu vermeiden, werden alle Ausweisinhaber gebeten, ihre Personalausweise und Reisepässe auf die Gültigkeit zu überprüfen und sie jetzt beim Bürgermeisteramt neu zu beantragen. Die Bearbeitungszeit von Personalausweisen und Reisepässen dauert ca. 4 Wochen. Beachten Sie bitte auch, dass in bestimmten Reiseländern der Pass eine Mindestgültigkeit von 6 bis 12 Monaten aufweisen muss. Eine Verlängerung der alten Ausweisdokumente ist nicht möglich!
Folgende Nachweise sind bei der Antragstellung unbedingt mitzubringen:
Geburtsurkunde, Heirats-/Eheurkunde oder Abschrift/Auszug aus dem Familienstammbuch sowie Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsurkunde oder Urkunden/Nachweise über die Rechtsstellung als Deutscher. Diese Dokumente werden nach Einsichtnahme wieder zurückgegeben.
Persönliches Erscheinen des Antragstellers
Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers bei der Antragstellung für den Personalausweis und Reisepass ist notwendig, da bei der Antragstellung die Unterschrift zu leisten ist.
Biometrisches Lichtbild vorlegen
Bei der Antragstellung für alle Ausweisarten ist ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild vorzulegen (Fotostudios wissen darüber Bescheid).
BESONDERHEITEN UND KOSTEN
REISEPASS
Speicherung der Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass.
Die Gültigkeitsdauer hängt vom Alter des Antragstellers ab:
· Unter 24 Jahren: Reisepass ist 6 Jahre gültig,
· ab 24 Jahren: Reisepass ist 10 Jahre gültig.
Kosten:
· 37,50 Euro bei 6-jähriger Gültigkeit,
· 60,00 Euro bei 10-jähriger Gültigkeit.
PERSONALAUSWEIS
Speicherung der Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Personalausweis
Die Gültigkeitsdauer hängt vom Alter des Antragstellers ab:
· Unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig,
· ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Kosten:
· 22,80 Euro bei 6-jähriger Gültigkeit,
· 37,00 Euro bei 10-jähriger Gültigkeit.
REISEDOKUMENTE FÜR KINDER
· Kinderreisepass (früher Kinderausweis)
· Reisepass
· Personalausweis
Jedes deutsche Kind unter 12 Jahren hat einen Anspruch auf einen Kinderreisepass. Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zum Alter von 12 Jahren. Nach Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Reisepass oder Personalausweis beantragt werden.
Kinderreisepässe können höchstens bis zum Alter von 12 Jahren verlängert werden. Der Kinderreisepass kann nur vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. Dann muss der Kinderreisepass neu ausgestellt werden.
Der Antrag ist in der Regel von beiden Elternteilen – soweit sorgeberechtigt – zu stellen. Wichtig: Das Kind muss bei der Beantragung dabei sein. Es muss auch eine Unterschrift leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes 10 Jahre oder älter ist.
Kosten:
· 13,00 Euro für die Ausstellung,
· 6,00 Euro für die Verlängerung.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Frau Laura Hoffmann im Rathaus Blaufelden, Hindenburgplatz 4, Zimmer Nr. 1, Telefon 07953/884-22, E-Mail Laura.Hoffmann@Blaufelden.de, Telefax 07953/88444.