Blaufelden (Druckversion)

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Rückflussmittel

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Rückflussmittel

Das Regierungspräsidium Stuttgart, Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Veterinär- und Lebensmittelwesen hat eine unterjährige Programmentscheidung bekannt gegeben.
 
Fördervoraussetzungen
Im Wesentlichen gelten die gleichen Fördervoraussetzungen und inhaltliche Vorgaben des Jahresprogramms. In der unterjährigen Auswahlrunde können jedoch grundsätzlich nur besonders dringliche Projekte mit einer besonderen strukturellen Bedeutung aufgenommen werden.
Projektanträge, die bereits zum regulären Jahresprogramm eingereicht wurden, können nur dann erneut beantragt werden, wenn sich neue Sachverhalte ergeben haben. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn nun eine Baugenehmigung vorliegt.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss daher zwingend bereits ein Bauantrag gestellt
worden sein oder die Baugenehmigung vorliegen.
 
Antragsverfahren:
Anträge können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte.
Die Antragsunterlagen zu den privaten Projekten müssen bis spätestens 26.04.2024 bei der Gemeinde vorliegen.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Herrn Bürgermeister Dieterich, Tel.: 07953 884 10, E.-Mail michael.dieterich@blaufelden.de oder Frau Rebecca Utz Tel.: 07953 884 11, E-Mail: rebecca.utz@blaufelden.de , um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.
Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/
Gemeinde Blaufelden, 04.04.2024

http://www.blaufelden.de//rathaus/blaufelden-aktuell