Blaufelden (Druckversion)

Was Maibaumaufsteller beachten müssen!

 
Am 30. April in vielen Ortschaften ein beliebter Brauch: das traditionelle Maibaumaufstellen! Wir freuen uns hierüber sehr!

Dazu einige Hinweise:
Es besteht hier für die Aufsteller Versicherungsschutz, wenn die jeweilige Gruppe dies im Auftrag für die Gemeinde erledigt. Den bisherigen Gruppen wird hiermit wieder der Auftrag entsprechend erteilt. Eventl. neue Gruppen melden sich bitte bei Frau Zehrer Tel. 884-22!
 
1. Haftpflichtversicherung
Abgedeckt sind Haftpflichtfälle aus dem Aufstellen des Baumes und die persönliche Haftpflicht der aufstellenden Personen.
 
2. Unfallversicherung
Hier sind die ehrenamtlich tätigen Aufsteller über die Unfallkasse Baden-Württemberg versichert!
 

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