Blaufelden (Druckversion)

Einziehung eines öffentlichen Weges

Der öffentliche Weg Flurstück 365/0 auf der Gemarkung Gammesfeld ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden und wird gemäß § 7 Straßengesetz für Baden-Württemberg eingezogen.
Die Absicht der Einziehung wurde am 27.10.2022 öffentlich bekannt gemacht. Einwendungen wurden keine erhoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Verwaltungsakt (Allgemeinverfügung) kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch beim Bürgermeisteramt Blaufelden, Hindenburgplatz 4 in 74572 Blaufelden erhoben werden.

Blaufelden, 31.01.2023
gez. Weber,
Bürgermeisterin

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