Blaufelden (Druckversion)

Hunde auf dem Friedhof nicht erlaubt!

Besucher von Friedhöfen haben sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Dies ist in der Friedhofssatzung der Gemeinde Blaufelden geregelt.
Danach ist es unter anderem nicht erlaubt, Tiere auf den Friedhof mitzubringen, ausgenommen sind Blindenhunde.
Ein besonders schwerwiegender Verstoß gegen diese Vorschrift wurde der Gemeindeverwaltung auf dem Friedhof Blaufelden gemeldet. Dort hat ein Tier sogar Hundekot auf einem Grab hinterlassen.
Besucher des Friedhofs werden hiermit eindringlich aufgefordert, keine Tiere, ausgenommen Blindenhunde, mit auf den Friedhof zu bringen. 

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