Blaufelden (Druckversion)

Prioritätenliste KiGa

Prioritätenliste für die Aufnahme von Kindern über 3 Jahre
Die Liste wurde unter Beteiligung von Einrichtungsleitungen der gemeindlichen Kindergärten am 06.11.2023 erstellt, dem Kindergartenausschuss am 06.11.2023 vorgestellt und vom Gemeinderat am 11.12.2023 beschlossen.
 
1.Kind wohnt in der Gemeinde Blaufelden, vorrangig im Einzugsgebiet des Kindergartens. Das Kriterium Einzugsgebiet entfällt beim Waldkindergarten 2.Kind wohnt bei einem alleinerziehenden Elternteil 3.Erwerbstätigkeit beider Elternteile
3.1 Erwerbstätigkeit in Vollzeit
3.2 Erwerbstätigkeit in Teilzeit 4.Kind besucht bereits eine Krippe im Gemeindegebiet Blaufelden 5.Vorschulkind, das aus nachvollziehbaren Gründen nicht in der bisherigen Einrichtung verbleiben kann 6.Geschwisterkind besucht die gleiche Einrichtung 7.Elternteil arbeitet in abhängigem Beschäftigungsverhältnis bei der Gemeinde Blaufelden
 
Bei Übereinstimmung sämtlicher Kriterien erhält das ältere Kind den Vorrang!
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Prioritätenliste für die Aufnahme von Kindern unter 3 Jahre
 
Die Liste wurde unter Beteiligung von Einrichtungsleitungen der gemeindlichen Kindergärten am 06.11.2023 erstellt, dem Kindergartenausschuss am 06.11.2023 vorgestellt und vom Gemeinderat am 11.12.2023 beschlossen.
 
1.Kind wohnt in der Gemeinde Blaufelden. 2.Kind wohnt bei einem alleinerziehenden Elternteil 3.Erwerbstätigkeit beider Elternteile (davon ist abhängig, ob GT oder VÖ) 4.Geschwisterkind besucht die gleiche Einrichtung 5.Elternteil arbeitet in abhängigem Beschäftigungsverhältnis bei der Gemeinde Blaufelden
 
Bei Übereinstimmung sämtlicher Kriterien erhält das ältere Kind den Vorrang!
 

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