Blaufelden (Druckversion)

Gras und Unkraut auf Gehwegen

Aus gegebenem Anlass weist die Gemeinde Blaufelden darauf hin, dass im Sinne der Streupflichtsatzung vom 28.11.2022 (siehe Homepage) für Anlieger nicht nur die Pflicht besteht, Gehwege zu reinigen, sondern auch von Schmutz, Unkraut und Laub (§ 4) zu beseitigen. Alle Anlieger werden gebeten, dieser Pflicht nachzukommen um die Gehwege in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten.
Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße von bis zu 500,00 € (vgl. § 54 Abs. 1, Nr. 5 Straßengesetz i. V. m. § 8 der Streupflichtsatzung) belegt werden.

http://www.blaufelden.de//rathaus/blaufelden-aktuell