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Landratsamt veröffentlicht Merkblatt zur privaten Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge

Von der Anmeldung und Registrierung bis hin zum Schulbesuch oder Sprachkurs: Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat ein übersichtliches Merkblatt für Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht, die sich dazu entschlossen haben, aus der Ukraine geflüchtete Menschen bei sich zuhause aufzunehmen. Zugleich wird über mögliche Unterstützungsleistungen und die erforderlichen Schritte informiert, um diese zu erhalten.

Landkreis. Der Krieg in der Ukraine hat auch im Landkreis Schwäbisch Hall eine Welle der Hilfsbereitschaft ausgelöst. Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich dazu entschlossen, ukrainische Flüchtlinge privat bei sich aufzunehmen. „Für dieses Engagement und die Bereitschaft, die eigenen vier Wände mit den vom Krieg schwer getroffenen Menschen zu teilen, sind wir sehr dankbar“, sagt Landrat Gerhard Bauer. Manchmal führt dieser Entschluss allerdings auch zu Unsicherheit: Wo müssen die eintreffenden Personen registriert werden? Haben sie Anspruch auf Sozialleistungen? Und wer ist für mich zuständig? Um diese und andere Fragen direkt von vorneherein zu klären, hat das Landratsamt Schwäbisch Hall ein übersichtliches Merkblatt mit wichtigen To-dos und Ansprechpartnern erstellt. Das Merkblatt ist ab sofort im Internet unter www.lrasha.de/ukrainehilfe zu finden und wird gemäß der geltenden rechtlichen Vorgaben fortlaufend ergänzt.
 

Merkblatt (PDF-Datei)

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