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Hinweise zur Grundsteuerreform

Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) für Baden-Württemberg bildet ab 01.01.2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Die Grundsteuerreform wirkt sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025 aus.
Grundstücks- und Wohnungseigentümer haben in den letzten Tagen ein Anschreiben vom Finanzamt erhalten. Darin werden Sie aufgefordert, bestimme Angaben zu Ihrem Grundstück mitzuteilen und zwar:
-    Bezeichnung des Grundstücks (hierzu erfolgt noch ein Infoschreiben vom Finanzamt)
-    Grundstücksgröße (diese steht im Kaufvertrag oder im Grundbuch)
-    Bodenrichtwert (abrufbar über das Webportal www.gutachterausschuesse-bw.de/BORISBW)
-    Die überwiegende Nutzung (bei Ein-/Zweifamilienhäusern und Wohnungseigentum muss die
     Frage mit „Ja“ beantwortet werden. Wenn der Anteil der Wohnfläche auf dem Grundstück
     unter 50 Prozent liegt, kann die Frage mit „Nein“ beantwortet werden.

Nicht abgefragt werden in Baden-Württemberg die Art der Immobilie, die Wohn- und Nutzfläche oder das Baujahr. Das macht die Erklärung deutlich einfacher.
Die erforderlichen Daten sind ausschließlich elektronisch an das Finanzamt über das Webportal www.elster.de zu übermitteln. Hierzu ist dort ein Benutzerkonto zu erstellen. Personen, die keinen PC haben oder sich in der Materie nicht auskennen, können sich gegebenenfalls durch Kinder, Enkel oder Bekannte helfen lassen. Diese haben die Möglichkeit, auch über Ihr eigenes Benutzerkonto die Angaben für die Angehörigen/Bekannten zu übermitteln. Auch Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine nehmen sich dieser Hilfeleistung an. Nach Erstellung eines Benutzerkontos können dann die abzugebenden Daten seit Juli 2022 erfasst und übermittelt werden.
Eine Abgabe durch Papiererklärung ist auf wenige Ausnahmefälle, sogenannte „Härtefälle“, beschränkt und ist beim Finanzamt zu beantragen.
Mitunter kommt es in Einzelfällen zu verschiedenen individuellen Fragen, die nicht allgemein beantwortet werden können. Da für die Grundsteuerreform ausschließlich die Finanzämter zuständig sind, kann die Gemeinde bei derartigen Fragen leider nicht behilflich sein. Dies auch deshalb, weil die kommunale Verwaltung nicht weiß, wie bestimmte Konstellationen durch die Finanzämter beurteilt und gehandhabt werden.
Als erste Hilfe bietet sich die Website www.grundsteuer-bw.de an. Als zentrale Internetseite zur Grundsteuerreform finden Sie dort Verlinkungen zu wichtigen Informationen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform, zu feststellungsrelevanten Daten wie z. B. Fläche, Bodenrichtwerte, Ertragsmesszahlen, zur „Elster“-Registrierung, zum Steuerchatbot und zu Erklär-Videos.

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